15.4.2025 | Fachinformation
KBV: Besserer Schutz vor Cyberkriminalität - IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen mit neuen Anforderungen
Die IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen wurde aufgrund gesetzlicher Änderungen aktualisiert. Damit kommen spätestens ab Oktober einige Neuerungen auf die niedergelassenen Praxisteams zu. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fasst diese so zusammen:
Auf praktikable Vorgaben geachtet
Bei der Aktualisierung wurde darauf geachtet, praktikable und realistische Vorgaben für die Praxen zu machen, die möglichst aufwandsarm umzusetzen sind und gleichzeitig einen hohen Schutz bieten. Es wird beispielsweise nicht vorgegeben, in welcher Form das Praxispersonal für die IT-Sicherheit sensibilisiert werden muss. Dies liegt in der Verantwortung jeder Praxisinhaberin und jedes Praxisinhabers und richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten vor Ort.
Die neuen Anforderungen sind spätestens ab 1. Oktober umzusetzen, ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der aktualisierten Richtlinie Anfang April. Alle Anforderungen, die Praxen bereits seit 2021 erfüllen müssen, gelten ununterbrochen weiter.
Zur vollständigen Meldung, Musterdokumenten für Praxen, Hintergrundinfos zur IT-Sicherheitsrichtlinie und weiteren Infos zur IT-Sicherheit in Praxen
auf der
Website der KBV.
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