Fachwirtin/Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung
Die Fortbildung zur/zum Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung ist eine Aufstiegsfortbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 1 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBIG) und § 54 BBiG. Grundlage sind Rahmencurriculum und Musterfortbildungsprüfungsordnung der Bundesärztekammer.Rahmencurriculum und Musterfortbildungsprüfungsordnung