Fachwirtin/Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung

Die Fortbildung zur/zum Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung ist eine Aufstiegsfortbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 1 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBIG) und dem § 54 BBiG. Damit fällt der Zuständigkeitsbereich in die einzelnen Landesärztekammern. Grundlage für die Fortbildung der entsprechenden Landesärztekammern ist das Curriculum der Bundesärztekammer.

Ziel dieser Fortbildung ist es, Medizinische Fachangestellte zu befähigen in kleineren und mittleren Gesundheitseinrichtungen, z. B. in Gemeinschaftspraxen/Praxisgemeinschaften in Teams spezifische Führungs- und /oder Fachfunktionen wahrzunehmen, die die Kernprozesse am Patienten umfassen und somit den Arzt oder die Ärztin wesentlich entlasten.

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