3.8.2015 | aktuelle Meldung
§ 37 des Berufsbildungsgesetzes trägt den Titel "Abschlussprüfung". Er schreibt unter anderem den Anspruch der Auszubildenden auf ein Zeugnis fest. Diesem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen.
Allerdings kann der Anspruch auf eine Übersetzung nicht durch die Rechtsabteilung des Verbandes geltend gemacht werden, da er gegenüber der Kammer besteht.
Mitglieder des Verbandes können sich bei Fragen zum Thema an unsere Rechtsabteilung wenden.
Anspruch auf Abschlusszeugnis in Englisch und Französisch?
Die Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe informiert§ 37 des Berufsbildungsgesetzes trägt den Titel "Abschlussprüfung". Er schreibt unter anderem den Anspruch der Auszubildenden auf ein Zeugnis fest. Diesem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen.
Allerdings kann der Anspruch auf eine Übersetzung nicht durch die Rechtsabteilung des Verbandes geltend gemacht werden, da er gegenüber der Kammer besteht.
Mitglieder des Verbandes können sich bei Fragen zum Thema an unsere Rechtsabteilung wenden.