17.5.2017 | Fachinformation
Warum anonym? Das bisher übliche Verfahren schloss die Preisgabe der Indentität des Beschwerdeführers über unzureichende Lebensmittelhygiene, Tierschutz und Tiergesundheit mit ein. Aus Sorge vor Repressalien verzichteten bisher potenzielle Beschwerdeführer auf die Anzeige entsprechender Missstände, da der Schutz ihrer persönlichen Daten nicht gewährleistet war. Aus diesen Gründen ist der „Informanten-Schutz“ im Bereich der Presseberichterstattung bereits seit langem üblich.
Mit der Internetseite LANUV-Hinweisstelle besteht nunmehr die Möglichkeit, vertrauliche Hinweise zu diesen Sachverhalten abzugeben und zugleich den Schutz des Informanden zu wahren.
Der Wahrheitsgehalt der Angaben wird jeweils im Einzelfall geprüft, unabhängig davon, ob es sich um eine anonymisierte oder nicht-anonymisierte Angabe handelt.
LANUV
LANUV-Hinweisstelle
Anonyme Hinweisstelle für Missstände in Lebensmittelbetrieben und Tierhaltungen
Offensichtliche Missstände in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Tierschutz und Tiergesundheit können ab sofort anonym dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) mitgeteilt werden.Warum anonym? Das bisher übliche Verfahren schloss die Preisgabe der Indentität des Beschwerdeführers über unzureichende Lebensmittelhygiene, Tierschutz und Tiergesundheit mit ein. Aus Sorge vor Repressalien verzichteten bisher potenzielle Beschwerdeführer auf die Anzeige entsprechender Missstände, da der Schutz ihrer persönlichen Daten nicht gewährleistet war. Aus diesen Gründen ist der „Informanten-Schutz“ im Bereich der Presseberichterstattung bereits seit langem üblich.
Mit der Internetseite LANUV-Hinweisstelle besteht nunmehr die Möglichkeit, vertrauliche Hinweise zu diesen Sachverhalten abzugeben und zugleich den Schutz des Informanden zu wahren.
Der Wahrheitsgehalt der Angaben wird jeweils im Einzelfall geprüft, unabhängig davon, ob es sich um eine anonymisierte oder nicht-anonymisierte Angabe handelt.
LANUV
LANUV-Hinweisstelle