1.4.2019 | Fachinformation
Der Tarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte sieht eine mögliche Eingruppierung in eine um 10 Prozent (Tarifgruppe II) oder 20 Prozent (Tarifgruppe III) höher dotierte Gehaltsstufe vor, wenn eine bestimmte Anzahl von Fortbildungsstunden mit vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers geleistet wurde.
Um einen Überblick über die Wahrnehmung dieser Möglichkeit zu bekommen, bittet die AG TFA um Teilnahme an der Online-Umfrage.
Dazu Silke Agus, Referatsleiterin TFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V. und Mitglied der AG TFA: "Um auf ausreichend Datenmaterial zurückgreifen zu können, ist es wichtig, dass wir eine große Beteiligung bei der Umfrage erzielen. Die TFA sollten deshalb ihre Chefinnen und Chefs auf diese Umfrage aufmerksam machen."
Zur Umfrage
Der bpt hat eine Online-Umfrage für Praxis- und Klinikinhaber zur Entlohnung von TFA gestartet
Der Bundesverband Praktischer Tierärzte e.V. (bpt) führt eine Online-Umfrage zur Eingruppierung von Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) durch.Der Tarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte sieht eine mögliche Eingruppierung in eine um 10 Prozent (Tarifgruppe II) oder 20 Prozent (Tarifgruppe III) höher dotierte Gehaltsstufe vor, wenn eine bestimmte Anzahl von Fortbildungsstunden mit vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers geleistet wurde.
Um einen Überblick über die Wahrnehmung dieser Möglichkeit zu bekommen, bittet die AG TFA um Teilnahme an der Online-Umfrage.
Dazu Silke Agus, Referatsleiterin TFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V. und Mitglied der AG TFA: "Um auf ausreichend Datenmaterial zurückgreifen zu können, ist es wichtig, dass wir eine große Beteiligung bei der Umfrage erzielen. Die TFA sollten deshalb ihre Chefinnen und Chefs auf diese Umfrage aufmerksam machen."
Zur Umfrage