8.10.2019 | Fachinformation
Denn sobald der Mensch in das Schicksal von Wildtieren eingreift, ist § 1 des Tierschutzgesetzes zu beachten, der verbietet, einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen, es sei denn, dass ein vernünftiger Grund dafür vorliegt. „Wildtiere, die ihr ganzes Leben in Freiheit verbringen, leiden unter enormem Stress, wenn sie wegen einer Verletzung in die Obhut von Menschen gelangen“, gibt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der BTK, zu bedenken. Tiere, für die nach der Behandlung keine Auswilderung in die freie Wildbahn prognostiziert werden kann, sollten zeitnah nach dem Fund eingeschläfert, ggf. erlegt werden.
Scheinbar hilfsbedürftige Wildtiere lösen bei den meisten Mitbürgern Mitleid aus, doch nicht immer braucht ein Tier die Hilfe von Menschen. Nur kranke oder verletzte Tiere und verwaiste Jungtiere sind wirklich hilfsbedürftig. Die Haltung und Pflege von Wildtieren erfordert viel Erfahrung und Wissen sowie die räumlichen Möglichkeiten. Eine Behandlung solcher Tiere macht nur Sinn, wenn sie danach mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder selbstständig in freier Wildbahn überleben und am Reproduktionsgeschehen der Art teilhaben können. Unselbstständig in Menschenhand geratene Jungtiere, die am Fundort sicher nicht von den Eltern versorgt werden und für die keine artgleiche Adoption gefunden werden kann, sind so aufzuziehen, dass sie auf die eigene Art geprägt werden und Menschenprägung sicher auszuschließen ist.
Wenn man also ein verletztes Wildtier findet, sollte man sich im Vorfeld darüber informieren, ob es in der Umgebung z. B. eine Wildtierstation oder Tierschutzvereine gibt, die sich mit der Pflege von Wildtieren auskennen. Denn anders, als von vielen Menschen angenommen, kann nicht jede Tierarztpraxis diese aufwendige Fürsorge leisten.
Quelle: www.bundestierärztekammer.de
Der richtige Umgang mit kranken Wildtieren
Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober hat die Bundestierärztekammer (BTK) auf den richtigen Umgang mit verletzten Wildtieren aufmerksam gemacht.Denn sobald der Mensch in das Schicksal von Wildtieren eingreift, ist § 1 des Tierschutzgesetzes zu beachten, der verbietet, einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen, es sei denn, dass ein vernünftiger Grund dafür vorliegt. „Wildtiere, die ihr ganzes Leben in Freiheit verbringen, leiden unter enormem Stress, wenn sie wegen einer Verletzung in die Obhut von Menschen gelangen“, gibt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der BTK, zu bedenken. Tiere, für die nach der Behandlung keine Auswilderung in die freie Wildbahn prognostiziert werden kann, sollten zeitnah nach dem Fund eingeschläfert, ggf. erlegt werden.
Scheinbar hilfsbedürftige Wildtiere lösen bei den meisten Mitbürgern Mitleid aus, doch nicht immer braucht ein Tier die Hilfe von Menschen. Nur kranke oder verletzte Tiere und verwaiste Jungtiere sind wirklich hilfsbedürftig. Die Haltung und Pflege von Wildtieren erfordert viel Erfahrung und Wissen sowie die räumlichen Möglichkeiten. Eine Behandlung solcher Tiere macht nur Sinn, wenn sie danach mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder selbstständig in freier Wildbahn überleben und am Reproduktionsgeschehen der Art teilhaben können. Unselbstständig in Menschenhand geratene Jungtiere, die am Fundort sicher nicht von den Eltern versorgt werden und für die keine artgleiche Adoption gefunden werden kann, sind so aufzuziehen, dass sie auf die eigene Art geprägt werden und Menschenprägung sicher auszuschließen ist.
Wenn man also ein verletztes Wildtier findet, sollte man sich im Vorfeld darüber informieren, ob es in der Umgebung z. B. eine Wildtierstation oder Tierschutzvereine gibt, die sich mit der Pflege von Wildtieren auskennen. Denn anders, als von vielen Menschen angenommen, kann nicht jede Tierarztpraxis diese aufwendige Fürsorge leisten.
Quelle: www.bundestierärztekammer.de