8.3.2021 | Fachinformation
Einleitung
Das Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung, herausgegeben von Kittelmann, Adolph, Michel, Packroff, Schütte und Sommer (2021), ist ein Nachschlagewerk für Arbeitsschutzfachleute. Es stellt grundlegende Informationen für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung. Durch die Berücksichtigung der allgemeinen Informationen und Kriterien in diesem Handbuch lässt sich nicht die Angemessenheit eines konkreten Ergebnisses einer Gefährdungsbeurteilung ableiten, hierfür sind stets betriebs- und situationsspezifische Aspekte zu berücksichtigen.
Das Handbuch gliedert sich in drei Teile:
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung
Seit 1996 verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz alle Arbeitgeber durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der damit verbundenen Gefährdungen eigenständig die notwendigen Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten abzuleiten.Einleitung
Das Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung, herausgegeben von Kittelmann, Adolph, Michel, Packroff, Schütte und Sommer (2021), ist ein Nachschlagewerk für Arbeitsschutzfachleute. Es stellt grundlegende Informationen für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung. Durch die Berücksichtigung der allgemeinen Informationen und Kriterien in diesem Handbuch lässt sich nicht die Angemessenheit eines konkreten Ergebnisses einer Gefährdungsbeurteilung ableiten, hierfür sind stets betriebs- und situationsspezifische Aspekte zu berücksichtigen.
Das Handbuch gliedert sich in drei Teile:
- Teil 1 enthält allgemeine Informationen und Empfehlungen zur Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung.
- Teil 2 enthält gefährdungsfaktorenbezogenes Wissen, insbesondere zur Relevanz der jeweiligen Gefährdung und deren Wirkungen, Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlagen, Arbeitsschutzmaßnahmen sowie vorliegende Vorschriften, Regelwerke und weitere (arbeits-)wissenschaftliche Erkenntnisse.
- Teil 3 enthält qualitätsgesicherte Handlungshilfen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen in Form einer Datenbank.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)