3.5.2021 | Fachinformation
Das BfR nimmt die Aufgabe des „Nationalen Ausschusses zum Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren“ - kurz Nationaler Ausschuss Tierschutzgesetz (TierSchG) - für die Bundesrepublik Deutschland wahr. Der Nationale Ausschuss berät die zuständigen deutschen Behörden und Tierschutzausschüsse in Angelegenheiten, die mit Erwerb, Zucht, Unterbringung, Pflege und Verwendung von Tieren in Verfahren nach dem Tierschutzgesetz zusammenhängen. Der Nationale Ausschuss TierSchG gewährleistet, dass diesbezüglich ein Austausch über bewährte Praktiken in Deutschland stattfindet und tauscht innerhalb der Europäischen Union Informationen über die Arbeitsweise der Tierschutzausschüsse, die Projektbeurteilung sowie über bewährte Praktiken aus.
Mit seiner gesetzlichen Arbeit wird gewährleistet, dass sich Deutschland national und international verstärkt für den Schutz von Versuchstieren einsetzt und mehr Tierwohl geschaffen wird. Die Arbeit des Nationalen Ausschusses ist praxisnah und erreicht die Wissenschaft direkt.
Nationaler Ausschuss Tierschutzgesetz
Animal Study Registry
Die Datenbank Animal Study Registry ist ein Studienregister für Tierversuche, das im Januar 2019 am Bf3R online geschaltet wurde. Die Datenbank soll die Qualität von wissenschaftlichen Studien steigern und dazu beitragen, dass auch Ergebnisse von Studien veröffentlicht werden, die nicht zu dem erwünschten Resultat geführt haben. Denn gerade diese Experimente können für andere Forscherinnen und Forscher wichtige Hinweise enthalten und so Tierversuche vermeiden.
Aufgaben und Ziele des Bf3R
Deutsches Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R)
Anlässlich des Internationalen Tags des Versuchstieres zieht das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Zwischenbilanz. „Ob Ersatzmethoden oder mathematische Modelle zur Reduktion von Tieren im Versuch - es gibt bereits viele neue Ansätze, um herkömmliche Experimente an Tieren zu verringern“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Der Nationale Ausschuss zum Schutz für Versuchstiere wurde integraler Bestandteil unseres Bf3R. So kann sich Deutschland national und international verstärkt für den Schutz von Versuchstieren einsetzen und mehr Tierwohl schaffen.“ Das vom Bf3R geschaffene Tierversuchsregister Animal Study Registry soll zudem weltweit sowohl die Transparenz als auch die Qualität der Forschun g weiter verbessern, um unnötige Tierversuche zu vermeiden.Das BfR nimmt die Aufgabe des „Nationalen Ausschusses zum Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren“ - kurz Nationaler Ausschuss Tierschutzgesetz (TierSchG) - für die Bundesrepublik Deutschland wahr. Der Nationale Ausschuss berät die zuständigen deutschen Behörden und Tierschutzausschüsse in Angelegenheiten, die mit Erwerb, Zucht, Unterbringung, Pflege und Verwendung von Tieren in Verfahren nach dem Tierschutzgesetz zusammenhängen. Der Nationale Ausschuss TierSchG gewährleistet, dass diesbezüglich ein Austausch über bewährte Praktiken in Deutschland stattfindet und tauscht innerhalb der Europäischen Union Informationen über die Arbeitsweise der Tierschutzausschüsse, die Projektbeurteilung sowie über bewährte Praktiken aus.
Mit seiner gesetzlichen Arbeit wird gewährleistet, dass sich Deutschland national und international verstärkt für den Schutz von Versuchstieren einsetzt und mehr Tierwohl geschaffen wird. Die Arbeit des Nationalen Ausschusses ist praxisnah und erreicht die Wissenschaft direkt.
Nationaler Ausschuss Tierschutzgesetz
Animal Study Registry
Die Datenbank Animal Study Registry ist ein Studienregister für Tierversuche, das im Januar 2019 am Bf3R online geschaltet wurde. Die Datenbank soll die Qualität von wissenschaftlichen Studien steigern und dazu beitragen, dass auch Ergebnisse von Studien veröffentlicht werden, die nicht zu dem erwünschten Resultat geführt haben. Denn gerade diese Experimente können für andere Forscherinnen und Forscher wichtige Hinweise enthalten und so Tierversuche vermeiden.
Aufgaben und Ziele des Bf3R