30.8.2022 | Fachinformation
Die neue Verordnung ist vom 22. November 2022 an gültig. Erstmals seit 1999 wurde die Gebührenordnung umfassend geändert, u. a. um zu gewährleisten, dass sich darin auch neuere medizinische Verfahren (z. B. Computertomografie) wiederfinden. „Die Anpassung der Gebührenordnung war längst überfällig, um sicherzustellen, dass eine Tierarztpraxis wirtschaftlich geführt werden kann. Nur so kann eine flächendeckende Versorgung der Tiere gewährleistet werden“, erläutert der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK) Dr. Uwe Tiedemann.
Zur Pressemeldung auf der Seite der BTK.
Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte tritt am 22. November 2022 in Kraft
Wie die Bundestierärztekammer e. V. (BTK) auf ihrer Website veröffentlicht, ist die Novelle der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) am 22. August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.Die neue Verordnung ist vom 22. November 2022 an gültig. Erstmals seit 1999 wurde die Gebührenordnung umfassend geändert, u. a. um zu gewährleisten, dass sich darin auch neuere medizinische Verfahren (z. B. Computertomografie) wiederfinden. „Die Anpassung der Gebührenordnung war längst überfällig, um sicherzustellen, dass eine Tierarztpraxis wirtschaftlich geführt werden kann. Nur so kann eine flächendeckende Versorgung der Tiere gewährleistet werden“, erläutert der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK) Dr. Uwe Tiedemann.
Zur Pressemeldung auf der Seite der BTK.