17.1.2023 | Fachinformation
Hintergrund sind die zunehmenden Resistenzen potenziell pathogener Erreger gegenüber antimikrobiellen Stoffen (antimikrobielle Resistenzen - AMR), die für Menschen und Tiere ein erhebliches gesundheitliches Risiko darstellen und weitreichende Auswirkungen auf die Gesundheit, die Umwelt und das Wirtschaftswachstum haben.
Nach dem neuen § 56 des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) müssen Tierärztinnen und Tierärzte oder ein von ihnen beauftragter Dritter ab dem 01.01.2023 die Verwendung (Verschreibung, Anwendung oder Abgabe) von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln bei Tieren aller Nutzungsarten vom Rind, Schwein, Huhn und Pute der zuständigen Behörde elektronisch mitteilen.
Laut BVL muss die elektronische Übermittlung an die nationale Datenbank für die Verbrauchsmengenerfassung (HI-Tier) spätestens 14 Tage nach Abschluss des jeweiligen Halbjahres erfolgen. Dies kann entweder direkt in der Datenbank, über eine Schnittstelle mit der Praxissoftware (nach entsprechender Anpassungen) oder über eine sogenannte „Massenmeldung per Datei“ (CSV) aus der Praxissoftware mit den erforderlichen Daten erfolgen.
Nutzungsarten, für die ab dem 1. Januar 2023 nach den Änderungen zum Tierarzneimittelgesetz die Verbrauchsmengen antibiotischer Arzneimittel erfasst werden müssen und weitere Informationen zur Datenerfassung der Verbrauchsmengen hat das BVL auf seiner Website in FAQ zusammengefasst.
Zu den FAQ zur Datenerfassung der Verbrauchsmengen
Quelle: www.bvl.bund.de
BVL: Informationen zur Verbrauchsmengenerfassung antimikrobieller Arzneimittel bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten
Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seiner Website berichtet, sind ab dem Jahr 2023 alle Mitgliedstaaten der EU nach Artikel 57 der europäischen Tierarzneimittelverordnung (VO (EU) 2019/6) verpflichtet, die bei allen Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten eingesetzten Mengen von antimikrobiellen Arzneimitteln (Verschreibung, Anwendung oder Abgabe) zu erfassen und im darauffolgenden Jahr der Europäische Arzneimittelagentur (EMA) mitzuteilen.Hintergrund sind die zunehmenden Resistenzen potenziell pathogener Erreger gegenüber antimikrobiellen Stoffen (antimikrobielle Resistenzen - AMR), die für Menschen und Tiere ein erhebliches gesundheitliches Risiko darstellen und weitreichende Auswirkungen auf die Gesundheit, die Umwelt und das Wirtschaftswachstum haben.
Nach dem neuen § 56 des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) müssen Tierärztinnen und Tierärzte oder ein von ihnen beauftragter Dritter ab dem 01.01.2023 die Verwendung (Verschreibung, Anwendung oder Abgabe) von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln bei Tieren aller Nutzungsarten vom Rind, Schwein, Huhn und Pute der zuständigen Behörde elektronisch mitteilen.
Laut BVL muss die elektronische Übermittlung an die nationale Datenbank für die Verbrauchsmengenerfassung (HI-Tier) spätestens 14 Tage nach Abschluss des jeweiligen Halbjahres erfolgen. Dies kann entweder direkt in der Datenbank, über eine Schnittstelle mit der Praxissoftware (nach entsprechender Anpassungen) oder über eine sogenannte „Massenmeldung per Datei“ (CSV) aus der Praxissoftware mit den erforderlichen Daten erfolgen.
Nutzungsarten, für die ab dem 1. Januar 2023 nach den Änderungen zum Tierarzneimittelgesetz die Verbrauchsmengen antibiotischer Arzneimittel erfasst werden müssen und weitere Informationen zur Datenerfassung der Verbrauchsmengen hat das BVL auf seiner Website in FAQ zusammengefasst.
Zu den FAQ zur Datenerfassung der Verbrauchsmengen
Quelle: www.bvl.bund.de