5.5.2023 | Fachinformation
Wie die TÜV Rheinland AG auf ihrer Website erklärt, seien Arbeitgeber verpflichtet, für Beschäftigte, die berufsbedingt einer erhöhten Ansteckungsgefahr von durch Zeckenstiche übertragbaren Krankheiten ausgesetzt sind, eine arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsrat zu veranlassen. Hierzu zählten die Borrellia burgdorferi bzw. in Endemiegebieten der FSME-Virus.
Auch bei Tätigkeiten mit freilebenden Tieren solle eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge veranlasst werden. Dabei stehe die Beratung durch Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner im Vordergrund. Sie informieren die Beschäftigten in den Endemiegebieten unter anderem zur FSME-Schutzimpfung und deren regelmäßiger Auffrischung alle drei bis fünf Jahre. Gegen die Borreliose, die bundesweit von Zecken übertragen werden kann, gibt es keine Impfung. „Bei der Prävention stehen in beiden Fällen der Schutz vor Zeckenstichen, das Entfernen der Spinnentiere und die Anzeichen einer Erkrankung im Mittelpunkt der Beratung“, betont Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland.
Zur vollständigen Pressemeldung und weiteren Informationen auf der Seite der TÜV Rheinland AG
TÜV Rheinland AG: Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge zur FSME
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat 2023 die Landkreise Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt und Fürstenfeldbruck sowie den Stadtkreis München in Bayern als Risikogebiete für Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) neu eingestuft.Wie die TÜV Rheinland AG auf ihrer Website erklärt, seien Arbeitgeber verpflichtet, für Beschäftigte, die berufsbedingt einer erhöhten Ansteckungsgefahr von durch Zeckenstiche übertragbaren Krankheiten ausgesetzt sind, eine arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsrat zu veranlassen. Hierzu zählten die Borrellia burgdorferi bzw. in Endemiegebieten der FSME-Virus.
Auch bei Tätigkeiten mit freilebenden Tieren solle eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge veranlasst werden. Dabei stehe die Beratung durch Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner im Vordergrund. Sie informieren die Beschäftigten in den Endemiegebieten unter anderem zur FSME-Schutzimpfung und deren regelmäßiger Auffrischung alle drei bis fünf Jahre. Gegen die Borreliose, die bundesweit von Zecken übertragen werden kann, gibt es keine Impfung. „Bei der Prävention stehen in beiden Fällen der Schutz vor Zeckenstichen, das Entfernen der Spinnentiere und die Anzeichen einer Erkrankung im Mittelpunkt der Beratung“, betont Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland.
Zur vollständigen Pressemeldung und weiteren Informationen auf der Seite der TÜV Rheinland AG