Berufsgeschichte
- 2008
Der Verband gibt sich auf seiner Bundeshauptversammlung eine Berufsordnung. - 2006
Die neue Verordnung zur Berufsausbildung tritt am 1.8.2006 in Kraft. Hiermit kommt es nach der Novellierung der Ausbildungsinhalte auch zu einer neuen Berufsbezeichnung Tiermedizinische Fachangestellte/ Tiermedizinischer Fachangestellter. - 1991
Ab diesem Jahr wird auch in den neuen Bundesländern nach der Ausbildungsverordnung von 1986 ausgebildet. - 1986
Die Verordnung zur Berufsausbildung zum/zur Tierarzthelfer/-in tritt in Kraft. Somit erfolgt die Ausbildung bundeseinheitlich in 3 Jahren. - 1971
Die Bayerische Landestierärztekammer erlässt Richtlinien zur Ausbildung und Prüfung von Tierarzthelfer/-innen. - 1969
Nach dem Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes 1969 wird der Beruf des/der Arzthelfer/-in in das duale System überführt. - 1965
Durch die Fortschritte in der veterinärmedizinischen Praxis werden nun verstärkt Arzthelfer/-innen in den Tierarztpraxen eingesetzt. - Nach 1945
Es entwickelt sich zunehmend ein Bedarf in den Tierarztpraxen an Kräften, die fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten besitzen. Dies wurde durch Anlernen in der Tierarztpraxis umgesetzt. - Vor 1945
Den Tierärzten und Tierärztinnen stehen Tierbesitzer als Helfer zur Seite.