2. bundesweiter TFA-Streik am 31. März 2025

Nach den gescheiterten Tarifverhandlungen hatte der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) auf Grundlage der Streikrichtlinien alle Tiermedizinischen Fachangestellten, die in Tierarztpraxen und Tierkliniken tätig sind, zu einem weiteren ganztägigen bundesweiten Streik am 31. März 2025 von 0:00 bis 24:00 Uhr aufgerufen. Rund 500 TFA legten an diesem Tag die Arbeit nieder.

Gut 100 Teilnehmende waren zur Kundgebung auf den Frankfurter Römer gekommen. Die Lautstärke reichte für mehr als das Dreifache. Denn die TFA aus Norderstedt, Braunschweig, Köln und anderen Regionen machten ihrem Ärger mit Rasseln, Trillerpfeifen und Buhrufen gehörig Luft.

In unserer Fotogalerie finden Sie Bilder von der Kundgebung in Frankfurt.

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Rednerinnen fanden deutliche Worte, so auch Dr. Gebel, Tierarzt aus Sachsen. In seinem Statement, das als Aufzeichnung abgespielt wurde, bezeichnete er den Abbruch der Verhandlungen durch den bpt als Fehler, der mit der außerordentlichen Delegiertenversammlung Anfang April wieder gutgemacht werden könne.

Hintergrundinformationen zur TFA-Tarifrunde 2024 finden Sie hier im Faktencheck zu den Tarifverhandlungen.


Rückblick auf den ersten TFA-Streik

Am 21. Februar 2025 hatte der erste Streik der Tiermedizinischen Fachangestellten in der Geschichte des vmf stattgefunden und war ein voller Erfolg. Über 1.000 Tiermedizinische Fachangestellte haben an diesem Tag ihre Arbeit in Tierarztpraxen und Kliniken niedergelegt.

In unserer Fotogalerie finden Sie Bilder, die uns von den Streikenden aus den Kundgebungsorten Bielefeld, Dresden, Frankfurt am Main, Lüneburg, Oldenburg und Stuttgart zugesendet wurden.

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Die Beteiligung wäre noch höher gewesen, wenn verschiedene Arbeitgeber im Vorfeld nicht mit Kündigungen, Abbmahnungen etc. bei Streikteilnahme gedroht hätten. Auch wenn diese Drohungen jeglicher rechtlicher Grundlage entbehren, hat dies doch einige TFA verunsichert.

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Bei der zentralen Kundgebung in Bielefeld sprach neben der vmf-Präsidentin Hannelore König die TFA-Referatsleiterin Katrin Hammermann und zwar sehr deutlich über die aktuelle Situation der Tiermedizinischen Fachangestellten und den Verlauf der Tarifverhandlungen.

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In Dresden sprach Dr. Gebel als Tierarzt und bpt-Mitglied und zeigte damit seine Solidarität mit den TFA und seine Unzufriedenheit mit der Verhandlungsstrategie der Arbeitgeberseite.

Rechtsberatung

vmf-Mitglieder, die im Nachgang zum Streik Probleme mit ihrem Arbeitgeber haben sollten, können sich direkt an unsere Rechtsabteilung wenden. Die Rechtsberatung ist ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft kostenfrei.

Medienecho und weitere Meldungen

Eigene Pressemeldungen des vmf:
Aktuelle Meldung vom 01.04.25: TFA-Streik für faire Gehälter
Pressemeldung vom 17.03.25: TFA streiken erneut: Handlungsbedarf steigt
Pressemeldung vom 17.02.25: Bundesweiter TFA-Streik: Kundgebung auch in Dresden
Pressemeldung vom 14.02.25: Bundesweiter TFA-Streik: Tarifpartner bpt provoziert weitere Maßnahmen
Pressemeldung vom 31.01.25: vmf ruft TFA bundesweit zum Streik auf

Medien berichteten über den Streik und die Situation der TFA:
26.03.25, TFA-Wissen.de: Newsticker: Tarifvertrag für TFA
20.03.25, TFA-Wissen.de: Wie kann ich als TFA mein Gehalt verhandeln?
20.03.23 VETION.de: Erneuter TFA-Streik droht
23.02.25, Oberbayerisches Volksblatt, OVB-online: Es passieren schräge Dinge: Warum in Tierarztpraxen Unmut herrscht – wie es in Rosenheim läuft
21.02.25, Hessenschau, übernommen von Tagesschau: Streik in Tierarztpraxen - Demo in Frankfurt
21.02.25 NW Bielfeld: Streik in Bielefeld: Tierarztkosten drohen erneut anzusteigen
21.02.25, DeineTierweltMagazin: Tiermdedizinische Fachagestellte streiken: Sind Tierarztpraxen heute zu?
21.02.25 Landeszeitung: Marktplatz Lüneburg: Tiermedizinische Fachangestellte fordern bessere Bezahlung
21.02.25, Antenne Unna: Streik in den Tierarztpraxen im Kreis Unna
20.02.25, Leipziger Volkszeitung: Fachangestellte bei Tierärzten in Nordsachsen streiken: Bleiben Praxen am Freitag zu?
20.02.25, Radio Mühlheim: Streiks in Tierarztpraxen am Freitag
20.02.25, Radio Oberhausen: Streiks in Tierarztpraxen am Freitag
20.02.25, Radio EmscherLippe: Streik in Tierarztpraxen bei uns
20.02.25, HNA: Heimtiere sind immer beliebter – aber Tierarzthelferinnen gehen leer aus
19.02.25, Cellesche Zeitung: Gewerkschaft ruft am Freitag zu Streik in Tierarztpraxen auf
19.02.25, Bund angestellter Tierärzte: Erster Streik in der Tiermedizin
19.02.25: Hellweger Anzeiger: Tiermedizinische Fachangestellte streiken Auswirkungen für Tierbesitzer in Bergkamen?
18.02.25, Tierärztekammer Niedersachsen: TFA-Streik am 21. Februar 2025
18.02.25, Thieme Vet: TFA werden zum bundesweiten Streik aufgerufen
17.02.25, EISENACH ONLINE: Streik in Tierarztpraxen / Berufsbild „Tiermedizinische Fachangestellte“
14.02.25, VET-MAGAZIN:Bundesweiter TFA-Streik: Streikkundgebung in Bielefeld geplant
13.02.25, vetline.de: Bundesweiter TFA-Streik angekündigt
13.02.25, vetion.de: vmf ruft TFA zum Streik auf
13.02.25, AVA Agrar- und Veterinär-Akademie:vmf ruft TFA bundesweit zum Streik auf
12.02.25, TFA-WISSEN: Was Sie wissen müssen

Der Bund angestellter Tierärzte bezieht Stellung zur gescheiterten Tarifverhandlung:
03.01.25 Bund angestellter Tierärzte: Scheitern der TFA-Tarifverhandlungen
Tierarztpraxis Dr. Gebel nimmt Stellung:
17.11.24 Offener Brief zum Abbruch der TFA-Tarifverhandlungen

Unsere Forderungen als gewerkschaftliche Vertretung der Beschäftigten

  • Plus 12,5 Prozent beim Gehalt oder mindestens 300 Euro für eine Laufzeit vom 01.10.2024 bis 31.12.2025
  • Eine weitere Tätigkeitsgruppe für TFA, die anerkannte oder geregelte Fortbildungen von mindestens 300 Stunden absolviert haben
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen auf 900,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr, auf 1.000,00 Euro im 2. Ausbildungsjahr und 1.100,00 Euro im 3. Ausbildungsjahr
  • Verbesserungen bei der Bewertung und Vergütung der Arbeitszeit im Bereitschaftsdienst und bei der Rufbereitschaft
  • Urlaubsgeld und Weihnachtszuwendung i. d. H. von 50 Prozent ab dem 1. Berufsjahr, sowie ein Anspruch auf Urlaubsgeld für Auszubildende
  • Die Delegiertenversammlung des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) hat am 14. November 2024 beschlossen, alle bisherigen Ergebnisse der Verhandlungen von Juli bis Oktober 2024 zu verwerfen und die Verhandlungen nicht mehr fortzusetzen. Somit hat der bpt aktuell kein Verhandlungsmandat, um wirksame Tarifverträge mit uns abzuschließen.

    Damit koppelt der bpt die TFA – trotz positiver wirtschaftlicher Entwicklungen in der Branche – von jeglicher Gehaltserhöhung ab. TFA bleiben mit einem Einstiegsgehalt von 14,01 Euro als hochqualifizierte Fachkräfte im unteren Entgeltbereich abgehängt. Der Abstand zum aktuellen gesetzlichen Mindestlohn beträgt nur noch 1,19 Euro pro Stunde. Die neue Bundesregierung
    erwartet für 2026 einen gesetzlichen Mindestlohn von 15,00 Euro pro Stunde. Die Ausbildungsvergütung für TFA beträgt durchschnittlich 870 Euro und liegt mehr als 22 Prozent unter den durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen.
Hintergrundinformationen zur TFA-Tarifrunde 2024 finden Sie hier im Faktencheck zu den Tarifverhandlungen.

Wie zeige ich dem Arbeitgeber an, dass ich streike?

Wenn Sie am Montag, dem 31. März 2025, Ihre Arbeit niederlegen, verweisen Sie beim Arbeitgeber auf diesen Streikaufruf (Download als PDF). Damit zeigen Sie der Arbeitgeberseite deutlich, dass Sie dem gewerkschaftlichen Streikaufruf folgen wollen und die Verweigerung der Arbeitsleistung nicht aus anderen Gründen erfolgt.

Jede bzw. jeder TFA kann an dem Streik teilnehmen und dies der Arbeitgeberseite deutlich machen. Das Streikrecht ist ein Grundrecht. Sie können auch vor der Praxis bzw. Klinik oder an einem anderen Ort Ihre Solidarität zeigen. Auch im Homeoffice kann die Arbeit niedergelegt werden.

vmf-Mitglieder: Antrag auf Streikunterstützung ist gekoppelt an die Anmeldung

Als vmf-Mitglied zeigen Sie bitte unbedingt Ihre Streikteilnahme im Anmeldetool an, denn der Antrag auf Streikunterstützung ist gekoppelt an die Anmeldung bzw. Registrierung zur Teilnahme am Streik:
Anmeldung zum Streik ohne Teilnahme an der Kundgebung

Wenn Sie an der Kundgebung (s. unten) teilnehmen, können Sie sich dort für die Kundgebung anmelden und gleichzeitig für die Streikteilnahme registrieren.

Dürfen sich auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder am Streik beteiligen?

Das Streikrecht ist ein in unserer Verfassung (Art. 9 GG) garantiertes Grundrecht.
Ein rechtmäßiger Streik setzt einen entsprechenden gewerkschaftlichen Aufruf hierzu voraus. Auch nicht gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte dürfen dem gewerkschaftlichen Aufruf folgen und streiken. Streiken ist auch in den Fällen erlaubt, in denen Ihr Arbeitgeber nicht selbst Mitglied der arbeitgeberseitigen Tarifvertragspartei ist. Dies ist deshalb möglich, weil die bisher vereinbarten Tarifverträge ganz überwiegend auch in solchen Praxen angewendet werden, deren Inhaber nicht den tarifvertragsschließenden Arbeitgeberorganisationen angehören.

Wir bitten auch Nichtmitglieder, ihre Teilnahme am Streik im Anmeldetool anzuzeigen, damit wir einen Überblick über die Teilnehmenden erhalten.
Anmeldung zum Streik ohne Teilnahme an der Kundgebung
Anmeldung zur Teilnahme an der Streikkundgebung, Römerberg, 60311 Frankfurt am Main

Kundgebung in Frankfurt am Main

Am 31. März 2025 wird von 12:05 bis 14:00 Uhr eine zentrale
Kundgebung in Frankfurt am Main stattfinden. vmf-Mitglieder können mit der Anmeldung bzw. Registrierung die Erstattung der Fahrtkosten beantragen.
Anmeldung zur Teilnahme an der Streikkundgebung, Römerberg, 60311 Frankfurt am Main

Fahrtkostenerstattung für vmf-Mitglieder

vmf-Mitgliedern erstatten wir im Nachgang die Fahrtkosten zu den Kundgebungsorten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der 2. Klasse, inkl. der Platzkarten, wobei Spartarife, Gruppenfahrten, ggfs. Bahncards zu nutzen sind.
Bei Fahrten mit dem PKW werden 0,15 Euro pro gefahrenen Kilometer erstattet. Die Fahrt mit dem PKW erfolgt auf eigenes Risiko. Pro Mitfahrer*in erhöht sich die Pauschale um 0,02 Euro pro gefahrenem Kilometer (gilt nur für Mitreisende, die als vmf-Mitglieder für die betreffende Fahrt selbst Anspruch auf Fahrtkostenerstattung durch den Verband haben). Sie können dies bei der Anmeldung direkt angeben.
Bitte unbedingt vorab in unseren Anmeldetools registrieren und zusätzlich vor Ort in die Anwesenheitsliste eintragen! Die Eintragung in die vor Ort ausliegende Anwesenheitsliste ist unerlässlich.

Notfallversorgung

Die Notfallversorgung muss gesichert werden. Die Entscheidung, in welcher Form und ob Termine abgesagt bzw. verschoben werden und ob der Betrieb an dem Tag geschlossen wird, liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin und nicht bei den TFA. Wenn die Notfallversorgung nur mit den TFA aufrechterhalten werden kann, besteht bis zum 24. März 2025 die Möglichkeit, mit uns als Gewerkschaft aus darzulegenden Gründen eine Notdienstvereinbarung für die TFA in der Praxis oder Klinik zu treffen.

Streikrichtlinien

Die Regelungen für Streik und sonstige Arbeitskampfmaßnahmen sind gemäß § 4 (3) und 7 (6) der Satzung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) in den Streikrichtlinien geregelt.
Streikrichtlinien des vmf im internen Mitgliederbereich

Antworten auf Fragen zu den Streikrichtlinien finden unsere Mitglieder in den
FAQ im internen Mitgliederbereich

Kontaktmöglichkeiten

Fragen und Anregungen gerne an unser Aktionspostfach: aktion@vmf-online.de
Aktuelle Informationen senden wir auch über unsere Kanäle auf



Materialien zur Aktion:

Damit wir genug öffentliche Sichtbarkeit erzeugen können, brauchen wir eure Unterstützung. Nutzt unser Social-Media-Profilbild und unsere Praxis- bzw. Klinik-Aushänge!
(Bitte hängt Plakate nur mit Einverständnis eurer Praxis- bzw. Klinikleitung am Arbeitsplatz aus.)

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