Neuregelung des Mutterschutzrechts
Das Bundeskabinett hat am 4. Mai 2016 den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts beschlossen. Dieser sieht unter anderem vor, Schülerinnen und Studentinnen einzubeziehen und den Mutterschutz für Mütter von Kindern mit Behinderung nach der Geburt auf 12 Wochen zu erhöhen.Weitere Informationen
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Bundeskabinett beschließt Neuregelung des Mutterschutzes
- Familien-Wegweiser.de
- BGW - Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- BG ETEM
- Anhörung zum Entwurf des Mutterschutzgesetzes Mehr lesen