23.11.2018 | aktuelle Meldung
Die seit Februar 2018 bindende Istanbul-Konvention verpflichte die Bundesregierung über einzelne Projekte und Maßnahmen hinaus, bundesweit wirksame und nachhaltige Strategien zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu entwickeln. Der „Runde Tisch gegen Gewalt an Frauen“, der im September 2018 eingerichtet wurde, sei eine erste Maßnahme.
Um der Gewalt gegen Frauen nachhaltig entgegenzuwirken, müssten diese ersten Aktivitäten zügig in eine der Istanbul-Konvention entsprechende nationale Gesamtstrategie eingebunden werden. Eine solche Strategie der Bundesregierung gebe es bisher nicht, so der DF weiter. Zur Entwicklung und Durchsetzung einer Strategie verpflichteten sich die Vertragsländer auch, eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene zu schaffen. Dies sei bisher ebenfalls nicht geschehen.
Dass heute die Zahl der Frauen steige, die Schutz- und Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen könnten, sei eine Entwicklung, die besonders von Initiativen und Organisationen der Zivilgesellschaft getragen werde. DF-Vorsitzende Mona Küppers stellte dazu fest: „Gewalt gegen Frauen ist im gesellschaftlichen Bewusstsein angekommen. Die Bundesregierung hat jetzt die Pflicht, mit den internationalen Standards im Rücken, langfristig Weichen für den Abbau von sexualisierter und häuslicher Gewalt zu stellen.“
Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung daher auf,
Die Istanbul-Konvention ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Die derzeit 33 Staaten, die diesen völkerrechtlichen Vertrag ratifiziert haben, verpflichten sich, diese europäische Rechtsnorm in nationaler Gesetzgebung, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden umzusetzen.
Quelle: Deutscher Frauenrat
Gewalt gegen Frauen nachhaltig bekämpfen
Der Deutsche Frauenrat (DF) hat die Bundesregierung anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt an Frauen am 25. November aufgefordert, die Istanbul-Konvention zur „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ zügig und zielgerichtet umzusetzen.Die seit Februar 2018 bindende Istanbul-Konvention verpflichte die Bundesregierung über einzelne Projekte und Maßnahmen hinaus, bundesweit wirksame und nachhaltige Strategien zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu entwickeln. Der „Runde Tisch gegen Gewalt an Frauen“, der im September 2018 eingerichtet wurde, sei eine erste Maßnahme.
Um der Gewalt gegen Frauen nachhaltig entgegenzuwirken, müssten diese ersten Aktivitäten zügig in eine der Istanbul-Konvention entsprechende nationale Gesamtstrategie eingebunden werden. Eine solche Strategie der Bundesregierung gebe es bisher nicht, so der DF weiter. Zur Entwicklung und Durchsetzung einer Strategie verpflichteten sich die Vertragsländer auch, eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene zu schaffen. Dies sei bisher ebenfalls nicht geschehen.
Dass heute die Zahl der Frauen steige, die Schutz- und Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen könnten, sei eine Entwicklung, die besonders von Initiativen und Organisationen der Zivilgesellschaft getragen werde. DF-Vorsitzende Mona Küppers stellte dazu fest: „Gewalt gegen Frauen ist im gesellschaftlichen Bewusstsein angekommen. Die Bundesregierung hat jetzt die Pflicht, mit den internationalen Standards im Rücken, langfristig Weichen für den Abbau von sexualisierter und häuslicher Gewalt zu stellen.“
Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung daher auf,
- die ersten Maßnahmen im Sinne der Istanbul-Konvention zu einem nationalen Aktionsplan weiterzuentwickeln,
- schnellstmöglich eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene einzurichten,
- zur Überwachung und Evaluierung der Umsetzung der Istanbul-Konvention eine unabhängige Monitoring-Stelle einzurichten,
- Organisationen der Zivilgesellschaft in die Umsetzung der Istanbul-Konvention einzubeziehen und deren Expertise gezielt für die Entwicklung wirkungsvoller Maßnahmen zu nutzen.
Die Istanbul-Konvention ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Die derzeit 33 Staaten, die diesen völkerrechtlichen Vertrag ratifiziert haben, verpflichten sich, diese europäische Rechtsnorm in nationaler Gesetzgebung, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden umzusetzen.
Quelle: Deutscher Frauenrat