14.7.2020 | aktuelle Meldung

Systemrelevant und (un)verzichtbar: Trägerinnen und Verliererinnen eines Systems

Der Deutsche Frauenrat nimmt Un(ter)bezahlte „Heldinnen“ in den Focus.

Zitat: Gerade in der Corona-Pandemie sind es Frauen, die unter schlechten Arbeitsbedingungen und erhöhtem Infektionsrisiko die Lasten der Corona-Krise tragen und als „Heldinnen“ im Supermarkt, in Pflegeheimen und Krankenhäusern oder als Erzieherin in der Notbetreuung und vielen anderen Bereichen gefeiert werden. Es sind vor allem Frauen (75 Prozent), die in den nun als systemrelevant und unverzichtbar geltenden Berufen arbeiten. Es sind auch vor allem Frauen (mehr als 50 Prozent), die einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen und dadurch beim Bezug von Lohnersatzleistungen häufig an oder unter die Bedürftigkeitsschwelle fallen. Die neuentdeckte gesellschaftliche Wertschätzung für ihre Tätigkeiten steht dabei in eklatantem Gegensatz zum niedrigen Lohnniveau in systemrelevanten Berufen und zum Ansinnen, den Mindestlohn nicht zu erhöhen oder gar absenken zu wollen. Auch zuhause tragen Frauen die größere Last: Durch geschlossene Schulen und Betreuungseinrichtungen bzw. eingeschränkten Betrieb dieser Einrichtungen sind viele gezwungen, ihre Erwerbstätigkeit (weiter) zu reduzieren oder ganz aufzugeben, weil Berufstätigkeit, Kinderbetreuung und die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger nicht (mehr) vereinbar sind. Erste Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung zeigen, dass 27 Prozent der berufstätigen Mütter, besonders in Haushalten mit kleinen oder mittleren Einkommen, ihre oft ohnehin geringeren Erwerbsumfänge reduzieren, aber nur 16 Prozent der Väter. Viele Alleinerziehende, darunter lediglich 10 Prozent Männer, können Erwerbs- und Sorgearbeit nicht partnerschaftlich teilen und geraten dadurch in eine existenzgefährdende Lage.

Jobverluste ohne Kompensation
Jüngste Ergebnisse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung belegen, dass Frauen in der Corona-Krise stärker von Arbeitsplatzverlusten betroffen sind. Das liegt nicht nur an ihrer ohnehin schlechteren Stellung auf dem Arbeitsmarkt (mehr Teilzeit, weniger Führungspositionen, schlechtere Bezahlung im Vergleich zu Männern), sondern auch daran, dass einzelne Wirtschaftszweige wie Gastgewerbe, Kunst, Kultur und Unterhaltung besonders unter den Auswirkungen der Krise leiden, Kurzarbeit anmelden oder gar Entlassungen vornehmen müssen. Hier sind mehrheitlich Frauen (geringfügig) beschäftigt und viele dieser (Mini-)Jobs brechen ohne Kompensation weg: Für ausschließlich geringfügig Beschäftigte (zu zwei Dritteln Frauen) greift das Kurzarbeitergeld nicht und es besteht kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Damit fällt die oftmals einzige Einnahmequelle weg. Beziehen Frauen Kurzarbeitergeld, reicht es bei geringem Einkommen – insbesondere bei Verheirateten in der ungünstigen Steuerklasse V durch das Ehegattensplitting – kaum zur eigenständigen Existenzsicherung aus. Damit werden Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern verstärkt, denn die Beitragshöhe des Kurzarbeitergeldes orientiert sich am Nettoverdienst. Der Weg in Armut und/oder partnerschaftliche Abhängigkeit wird damit befördert und geschlechtsspezifische Arbeitsteilung in der Folge verstärkt.

Was jetzt getan werden muss: Anerkennung durch faire Löhne – Eigenständige Existenzsicherung sicherstellen – Frauenarmut verhindern – lesen Sie hier

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