Mit welchen Fragen kann ich mich an die Rechtsabteilung wenden?
Die Rechtsabteilung beantwortet grundsätzlich sämtliche Fragen aus dem Arbeits- und Sozialrecht.Zum Arbeitsrecht gehören beispielsweise die Überprüfung von
- Kündigungen,
- Abmahnungen,
- Arbeitsverträgen
- sowie Zeugnissen.
Aber auch die Beantwortung von Fragen
- zur Teilzeit,
- zum Mutterschutz und zur Elternzeit,
- zu Mobbing,
- zu Arbeitszeit, Überstunden und Urlaub,
- zum Praxisübergang,
- zu Entgeltansprüchen, vermögenswirksamen Leistungen, zum 13. Gehalt bzw. Weihnachtsgeld und zur betrieblichen Altersversorgung
- und natürlich sämtliche Fragen zu den Tarifverträgen.
Unter das Sozialrecht fallen z.B. auch Verfahren
- gegenüber der Arbeitsagentur (z.B. Bezug von Arbeitslosengeld, Sperrzeiten, Hartz IV),
- gegenüber der Deutschen Rentenversicherung (z.B. Rente wegen Erwerbsminderung)
- oder gegenüber der Berufsgenossenschaft (z.B. Arbeitsunfälle)
- aber auch die Verfahren vor dem Versorgungsamt (z.B. Grad der Behinderung)
- gegenüber den Integrationsämtern (z.B. Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen oder diesen gleichgestellten)
- sowie Verfahren gegenüber der Krankenkasse (z.B. Krankengeld, Heilmittelverordnung, u.a.)
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