Wer kann sich an die Rechtsabteilung wenden?

An die Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. können sich alle Mitglieder vom ersten Tag der Mitgliedschaft wenden, unabhängig davon, welchen Status sie haben, also z.B. Azubis, Angestellte, Arbeitslose, Mitarbeiter/innen in der Elternzeit oder im Mutterschutz, Rentner, etc.

Aufgrund der Satzung und des Rechtsberatungsgesetzes haben nur Mitglieder des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. diesen Anspruch. Es ist der Rechtsabteilung nicht möglich, Nichtmitglieder zu beraten. Da die Rechtsabteilung aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert wird, ist das auch eine Frage der Fairness gegenüber den zahlenden Mitgliedern.

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Bundesweite Terminübersicht

02.04.2025 15:30 - 17:45 Uhr
Live-Online Seminar
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche erkennen und richtig handeln - Teil 13
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02.04.2025 19:00 - 21:00 Uhr
92272 Freudenberg / OT Paulsdorf
Hauttumore - gutartig oder bösartig? - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Amberg
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02.04.2025 21:00 - 22:00 Uhr
92272 Freudenberg / OT Paulsdorf
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Amberg
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05.04.2025 11:00 - 12:30 Uhr
76829 Landau
Anamnese - weil der Mensch als Ganzes zählt - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Pfalz
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05.04.2025 11:00 - 12:30 Uhr
76829 Landau
Anamnese - weil der Mensch als Ganzes zählt - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Trier
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05.04.2025 11:00 - 12:30 Uhr
76829 Landau
Anamnese - weil der Mensch als Ganzes zählt - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Idar-Oberstein/Mainz/Worms-Alzey
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05.04.2025 13:00 - 14:00 Uhr
76829 Landau
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Idar-Oberstein/Mainz/Worms-Alzey
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05.04.2025 13:00 - 14:00 Uhr
76829 Landau
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Trier
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