Wer kann sich an die Rechtsabteilung wenden?

An die Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. können sich alle Mitglieder vom ersten Tag der Mitgliedschaft wenden, unabhängig davon, welchen Status sie haben, also z.B. Azubis, Angestellte, Arbeitslose, Mitarbeiter/innen in der Elternzeit oder im Mutterschutz, Rentner, etc.

Aufgrund der Satzung und des Rechtsberatungsgesetzes haben nur Mitglieder des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. diesen Anspruch. Es ist der Rechtsabteilung nicht möglich, Nichtmitglieder zu beraten. Da die Rechtsabteilung aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert wird, ist das auch eine Frage der Fairness gegenüber den zahlenden Mitgliedern.

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Bundesweite Terminübersicht

26.04.2025 10:00 - 11:30 Uhr
18119 Rostock
Ausbildungsnachweis - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Stralsund/Neubrandenburg
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26.04.2025 10:00 - 11:30 Uhr
18119 Rostock
Ausbildungsnachweis - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Rostock/Schwerin
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26.04.2025 10:00 - 13:00 Uhr
91058 Erlangen
Darmkrebsvorsorge - Anschl. Mitgliederversammlung der BZ Großraum Nürnberg
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26.04.2025 10:00 - 13:00 Uhr
91058 Erlangen
Darmkrebsvorsorge - Anschl. Mitgliederversammlung der BZ Bamberg
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26.04.2025 10:00 - 13:00 Uhr
91058 Erlangen
Darmkrebsvorsorge - Anschl. Mitgliederversammlung der BZ Bareuth
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26.04.2025 11:30 - 12:30 Uhr
18119 Rostock
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Stralsund/Neubrandenburg
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26.04.2025 11:30 - 12:30 Uhr
18119 Rostock
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Rostock/Schwerin
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26.04.2025 13:00 - 14:00 Uhr
91058 Erlangen
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Großraum Nürnberg
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