Thema 3: Tarifverbindlichkeit und Tariftreue
Was planen Sie, um die Tarifverbindlichkeit und Tariftreue in Kleinbetrieben – auch mit Blick auf die Sicherung im Alter – zu erhöhen?Antwort: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Sozialpartnerschaft und Tarifverträge sind Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft. Sie haben unser Land stark gemacht. Da, wo sie gelten, sorgen sie meistens für anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen.
Wir GRÜNE wollen, dass Tarifverträge wieder für mehr anstatt für immer weniger Beschäftigte und Betriebe gelten. Bei der öffentlichen Vergabe sollen im Einklang mit europäischem Recht die Unternehmen zum Zug kommen, die tarifgebunden sind oder mindestens Tariflöhne zahlen. Dafür setzen wir auf ein Bundestariftreuegesetz.
Zudem wollen wir es leichter machen, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, damit sie für alle Betriebe in einer Branche gelten. Wir wollen Unternehmen zudem verpflichten zu veröffentlichen, ob sie tarifgebunden sind. Bei Umstrukturierungen sollen die bisherigen tariflichen Regelungen gelten bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wurde.
Wir GRÜNE wollen, dass Tarifverträge wieder für mehr anstatt für immer weniger Beschäftigte und Betriebe gelten. Bei der öffentlichen Vergabe sollen im Einklang mit europäischem Recht die Unternehmen zum Zug kommen, die tarifgebunden sind oder mindestens Tariflöhne zahlen. Dafür setzen wir auf ein Bundestariftreuegesetz.
Zudem wollen wir es leichter machen, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, damit sie für alle Betriebe in einer Branche gelten. Wir wollen Unternehmen zudem verpflichten zu veröffentlichen, ob sie tarifgebunden sind. Bei Umstrukturierungen sollen die bisherigen tariflichen Regelungen gelten bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wurde.
Antwort: DIE LINKE
Die Erhöhung der Tarifbindung ist von zentraler Bedeutung, dabei spielt insbesondere die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen eine wichtige Rolle (s. Frage 2).
Außerdem wollen wir ein Tariftreuegesetz auf Bundesebene, das sicherstellt, dass öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden sollen, die Tariflöhne zahlen. Auch ist Tarifflucht zu erschweren, indem OT-Mitgliedschaften im Arbeitgeberverband verboten und die kollektive Fortgeltung von Tarifverträgen bei Umwandlungen und Betriebsübergängen sichergestellt werden.
Außerdem wollen wir ein Tariftreuegesetz auf Bundesebene, das sicherstellt, dass öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden sollen, die Tariflöhne zahlen. Auch ist Tarifflucht zu erschweren, indem OT-Mitgliedschaften im Arbeitgeberverband verboten und die kollektive Fortgeltung von Tarifverträgen bei Umwandlungen und Betriebsübergängen sichergestellt werden.
Antwort: CDU/CSU
Tarifverträge schaffen sozialen Frieden. Für CDU und CSU sind Tarifverträge wichtiger Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft. Deshalb werden wir die Entwicklung weiterhin eng begleiten und die Anerkennung für gesellschaftsrelevante Berufe stärken.
Antwort: FDP
Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet.
Wir Freie Demokraten bekennen uns zur Tarifautonomie und einer starken Sozialpartnerschaft. Unser Arbeitsmarktmodell ist erfolgreich, da es auf Tarifautonomie und flexiblen Tarifpartnerschaften von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften basiert. Im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik werden jedoch zahlreiche Gesetze beschlossen, deren Gegenstand zielgenauer von den Sozialpartnern geregelt werden könnte. Wir sollten den Sozialpartnern wieder mehr Möglichkeiten geben, tarifvertragliche Vereinbarungen zu treffen und staatliche Eingriffe minimieren.
Wir Freie Demokraten bekennen uns zur Tarifautonomie und einer starken Sozialpartnerschaft. Unser Arbeitsmarktmodell ist erfolgreich, da es auf Tarifautonomie und flexiblen Tarifpartnerschaften von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften basiert. Im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik werden jedoch zahlreiche Gesetze beschlossen, deren Gegenstand zielgenauer von den Sozialpartnern geregelt werden könnte. Wir sollten den Sozialpartnern wieder mehr Möglichkeiten geben, tarifvertragliche Vereinbarungen zu treffen und staatliche Eingriffe minimieren.
Antwort: SPD
Die sozialpartnerschaftliche Lohnfindung in Tarifverträgen ist ein Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft – so ist es oft zu hören. Doch in der Realität bröckelt dieser Pfeiler durch stetig abnehmende Tarifbindung der Unternehmen. Diejenigen Unternehmen, die die Sozialpartnerschaft vorbildlich leben und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, geraten zunehmend unter Wettbewerbsdruck. Der Staat hat begrenzte Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken. Aber er kann Anreize setzen und zeitgemäße Rahmenbedingungen schaffen.
Gerade bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollen tarifgebundene Unternehmen nicht länger ins Hintertreffen gelangen, weil Konkurrenten günstiger anbieten können – auf Kosten ihrer Beschäftigten. Es müssen faire Bedingungen für alle gelten.
Ein Bundestariftreuegesetz soll sicherstellen, dass
• bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die Unternehmen ihre Mitarbeiter*innen auf tarifvertraglicher Grundlage entlohnen müssen.
• die dabei eingesetzten Arbeitnehmer*innen einen einklagbaren Anspruch auf die tarifliche Entlohnung erhalten.
• ein Vergabemindestlohn in Höhe von 60 Prozent des Medianlohns (aktuell ca. 12 Euro) eingeführt wird, um auch bei „weißen Flecken“ der Tariflandschaft eine unangemessene Entlohnung der Arbeitnehmer*innen zu verhindern.
• Unternehmen Verantwortung für die Arbeitsbedingungen von Subunternehmern übernehmen und die tarifvertraglichen Entlohnungsbedingungen für alle eingesetzten Arbeitnehmer*innen und Leiharbeitskräfte sicherstellen – auch durch elektronische Dokumentation der Arbeitszeit.
• Verstöße wirksam sanktioniert werden, in dem sie zum Ausschluss des Unternehmens von zukünftigen Auftragsvergaben sowie zu Vertragsstrafen führen können.
Wir wollen Anreize für Tarifbindung setzen, indem wir tarifgebundenen Unternehmen mehr Flexibilität einräumen und sie von administrativen Vorgaben entlasten.
In einigen Fällen enthalten gesetzliche Arbeitnehmerschutzbestimmungen Öffnungsklauseln für abweichende tarifvertragliche Regelungen. Diese Öffnungsklauseln können aktuell aber auch von Arbeitgebern genutzt werden, die nicht tarifgebunden sind, sondern die abweichenden tarifvertraglichen Regelungen lediglich im Wege der arbeitsvertraglichen Bezugnahme anwenden. Künftig sollen Abweichungen von diesem sogenannten tarifdispositiven Gesetzesrecht auf tarifgebundene Unternehmen beschränkt werden.
Gerade bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollen tarifgebundene Unternehmen nicht länger ins Hintertreffen gelangen, weil Konkurrenten günstiger anbieten können – auf Kosten ihrer Beschäftigten. Es müssen faire Bedingungen für alle gelten.
Ein Bundestariftreuegesetz soll sicherstellen, dass
• bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die Unternehmen ihre Mitarbeiter*innen auf tarifvertraglicher Grundlage entlohnen müssen.
• die dabei eingesetzten Arbeitnehmer*innen einen einklagbaren Anspruch auf die tarifliche Entlohnung erhalten.
• ein Vergabemindestlohn in Höhe von 60 Prozent des Medianlohns (aktuell ca. 12 Euro) eingeführt wird, um auch bei „weißen Flecken“ der Tariflandschaft eine unangemessene Entlohnung der Arbeitnehmer*innen zu verhindern.
• Unternehmen Verantwortung für die Arbeitsbedingungen von Subunternehmern übernehmen und die tarifvertraglichen Entlohnungsbedingungen für alle eingesetzten Arbeitnehmer*innen und Leiharbeitskräfte sicherstellen – auch durch elektronische Dokumentation der Arbeitszeit.
• Verstöße wirksam sanktioniert werden, in dem sie zum Ausschluss des Unternehmens von zukünftigen Auftragsvergaben sowie zu Vertragsstrafen führen können.
Wir wollen Anreize für Tarifbindung setzen, indem wir tarifgebundenen Unternehmen mehr Flexibilität einräumen und sie von administrativen Vorgaben entlasten.
In einigen Fällen enthalten gesetzliche Arbeitnehmerschutzbestimmungen Öffnungsklauseln für abweichende tarifvertragliche Regelungen. Diese Öffnungsklauseln können aktuell aber auch von Arbeitgebern genutzt werden, die nicht tarifgebunden sind, sondern die abweichenden tarifvertraglichen Regelungen lediglich im Wege der arbeitsvertraglichen Bezugnahme anwenden. Künftig sollen Abweichungen von diesem sogenannten tarifdispositiven Gesetzesrecht auf tarifgebundene Unternehmen beschränkt werden.
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