19.3.2020 | aktuelle Meldung
"Noch immer
- sind Wartezimmer in Haus- und Facharztpraxen, aber auch in Tierarztpraxen voll, weil nicht zwingend erforderliche Behandlungstermine beibehalten werden, obwohl sie verschoben werden könnten,
- wird beispielsweise von weitergebildeten Zahnmedizinischen Fachangestellten verlangt, dass sie professionelle Zahnreinigungen durchführen, bei denen durch Aerosole ein besonders hohes Maß an Viren übertragen werden kann.
Das zeugt weder von Verantwortung der Arbeitgeber/innen gegenüber den Mitarbeiter/innen noch gegenüber der Gesellschaft.
Wir fordern die Verantwortlichen auf, ihr Handeln zu überprüfen und die Praxisabläufe so zu ändern, dass Kontakte auf die wirklich wichtigen Behandlungen beschränkt und die Infektionsketten auch in den Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen unterbrochen werden.
Einzelne Verbände und Institutionen haben dazu bereits klare Empfehlungen formuliert. Diese sollten unbedingt von allen ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Arbeitgeber/innen beachtet werden. Auch hier gilt: Abstand ist Ausdruck der Fürsorge und Prävention."
Diese Empfehlungen zur maximalen Eindämmung von Praxisteam-Patienten-Kontakten und Patient-Patienten-Kontakten sollten beachtet werden:
Für Hausarztpraxen
Für Zahnarztpraxen
Für Tierarztpraxen
Offener Brief an die ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Arbeitgeber/innen
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. hat an das Verantwortungsbewusstsein von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern appelliert. In dem offenen Brief heißt es:"Noch immer
- sind Wartezimmer in Haus- und Facharztpraxen, aber auch in Tierarztpraxen voll, weil nicht zwingend erforderliche Behandlungstermine beibehalten werden, obwohl sie verschoben werden könnten,
- wird beispielsweise von weitergebildeten Zahnmedizinischen Fachangestellten verlangt, dass sie professionelle Zahnreinigungen durchführen, bei denen durch Aerosole ein besonders hohes Maß an Viren übertragen werden kann.
Das zeugt weder von Verantwortung der Arbeitgeber/innen gegenüber den Mitarbeiter/innen noch gegenüber der Gesellschaft.
Wir fordern die Verantwortlichen auf, ihr Handeln zu überprüfen und die Praxisabläufe so zu ändern, dass Kontakte auf die wirklich wichtigen Behandlungen beschränkt und die Infektionsketten auch in den Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen unterbrochen werden.
Einzelne Verbände und Institutionen haben dazu bereits klare Empfehlungen formuliert. Diese sollten unbedingt von allen ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Arbeitgeber/innen beachtet werden. Auch hier gilt: Abstand ist Ausdruck der Fürsorge und Prävention."
Diese Empfehlungen zur maximalen Eindämmung von Praxisteam-Patienten-Kontakten und Patient-Patienten-Kontakten sollten beachtet werden:
Für Hausarztpraxen
Für Zahnarztpraxen
Für Tierarztpraxen