12.9.2002 | Pressemeldung

Arbeitsbedingungen für Praxismitarbeiterinnen: Geringer Stundenlohn, unbezahlte Überstunden und große Unterschiede

Hohe Kosten im Gesundheitswesen – die Gehälter von Arzthelferinnen und Zahnmedizinischen Fachangestellten sind dafür nicht verantwortlich.


Diese Berufe stellen mit mehr als 500.000 Angehörigen die zweitgrößte Beschäftigtengruppe Gesundheitswesen. Dennoch hält die amtliche Statistik für sie keine Verdienstzahlen bereit. Aus diesem Grund hat der Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA) in den vergangenen Jahren selbst Umfragen erstellt. Hier einige Ergebnisse:
  • Hochgerechnet auf eine Vollzeitarbeitsstelle betrug das Monatsgehalt einer ostdeutschen Arzt- bzw. Zahnarzthelferin im vergangenen Jahr 1230 Euro brutto. Ihre westdeutsche Kollegin erhielt 1874 Euro brutto.
  • Die Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen etc. lagen im Osten bei 42 Prozent eines Monatsgehaltes, im Westen bei 80 Prozent eines Bruttomonatsgehaltes.
  • Die ermittelten Bruttostundenlöhne betrugen im Osten 7,36 Euro brutto, im Westen 11,36 Euro. Dieser Verdienst wird für durchschnittlich 17 Jahre Berufserfahrung gezahlt. Laut Tarifvertrag stehen einer Arzthelferin mit dieser Berufserfahrung - je nach Tätigkeitsgruppe - in den neuen Bundesländern zwischen 1483 und 1780 Euro und in den alten zwischen 1745 und 2094 Euro Tarifgehalt zu.
  • Während vor fünf Jahren in den neuen Bundesländern 60 Prozent der Arzthelferinnen unter Tarif bezahlt wurden, erhielten im vergangenen Jahr 85 Prozent nicht einmal diese niedrigen Gehälter. Tariftreue ist auch im Westen nicht selbstverständlich. Hier wurde jede Dritte untertariflich bezahlt.
  • Pro Woche leisten die Praxismitarbeiterinnen bundesweit im Durchschnitt zwei – zum größten Teil unbezahlte - Überstunden. Das sind – hochgerechnet auf ein ganzes Jahr – 50 Millionen Überstunden.


Damit zeigt sich, dass sich im ambulanten Gesundheitswesen die Kluft zwischen den Arbeitsmärkten Ost und West zwölf Jahre nach der deutschen Einheit weiter vergrößert hat.

Als Auswege aus dieser Situation fordert der BdA zum einen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes für diese Berufsgruppe. Er sollte bei 6,75 Euro liegen. Das entspricht dem derzeitigen Tarifgehalt einer Arzthelferin im ersten Berufsjahr im Osten.

Zum anderen sind einschneidende Veränderungen im System der Finanzierung notwendig. Es gilt, bereits bei den Verhandlungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Selbstverwaltungen der Ärzte- und Zahnärzteschaft einen separaten Personalkostenetat für die Angestellten in den Arzt- und Zahnarztpraxen festzulegen. Dafür sind Empfehlungen über die Anzahl der Mitarbeiterinnen und deren Qualifikation notwendig, die gemeinsam mit dem Ärztevertretern erarbeitet werden sollten.

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