15.9.2003 | Pressemeldung
Die Zahl der BewerberInnen stieg dagegen bei Arzthelferinnen um vier Prozent (Juli 2002 25.100, Juli 2003 26.045). Der Bestand an noch nicht vermittelten BewerberInnen lag im Juli bei 19 Prozent über dem entsprechenden Vorjahresmonat (20027007, 2003 8313).
Aus dieser Situation heraus hat der Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen zur Forderung einer "Ausbildungsplatzabgabe" in Verbindung mit einer Novellierung des Berufsbildungsgesetzes wie folgt Stellung bezogen:
Im Zusammenhang mit einer Ausbildungsplatzabgabe fordert er die Übernahme von Verantwortung nach dem Verursacherprinzip. Vor dem Hintergrund der Daten und Fakten (traditionell bilden die Angehörigen der Freien Berufe über Bedarf aus) ist eine Unterscheidung von allgemeinen zu Freien Berufen zu vollziehen. Eine Ausbildungsplatzabgabe für die Ausbildungsbetriebe der Freien Berufe ist abzulehnen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge das Ausbildungsplatzangebot die Nachfrage um 12,5 Prozent zu übersteigen hat, muss durch sensibles und berufsspezifisches Herangehen umgesetzt werden.
Eine Ausbildungsplatzabgabe wäre zu befürworten, wenn
... die entsprechenden Abgaben der ausbildungsunwilligen Betriebe zur Finanzierung des beruflichen Bildungswesen im dualen System und zur Sicherung eines qualifizierten Fachkräftenachwuchses beitragen.
... den ausbildenden Betrieben ein pauschaler Steuervorteil eingeräumt wird.
... Prüfrichtlinien aufgestellt werden, die es ermöglichen, ausbildungswillige aber finanziell schwache Betriebe zu ermitteln und von einer Ausbildungsplatzabgabe zu entbinden.
Für die Qualitätssicherung der Ausbildung in Ausbildungsbetrieben der Freien Berufe fordert der BdA darüber hinaus Investitionen in berufs- und arbeitspädagogisch qualifizierte AusbilderInnen. Die Ausbildereignungsverordnung müsse für alle Ausbildungsbetriebe gelten. Hierzu seien Parameter zu erarbeiten, die sicherstellten, dass ausbildende Betriebe ggf. notwendige finanzielle Unterstützung und/oder Entlastungen erhielten.
„Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Konzepte zur Sicherstellung der Chancengleichheit, die seit 35 Jahren im Berufsbildungsgesetz formell gegeben sind, endlich umgesetzt werden“, so Ute Lietz, stellvertretende BdA-Präsidentin, Ressort Bildungspolitik. „Und schließlich fordern wir vor dem Hintergrund der Genderperspektive die finanzielle Förderung der Berufe der Arzt-, Tierarzthelferin und Zahnmedizinischen Fachangestellten als klassische Frauenberufe. In diesem Sinne müssen alle Teile der Gesellschaft ideell und finanziell zur Erfüllung der sozial gerechten, allgemeinen und beruflichen Bildungsaufgabe beitragen.“
Ausbildungsplatzabgabe: "Für den Beruf Arzthelferin keine Lösung!"
Die allgemeinen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und die bevorstehenden Einsparungen im Gesundheitswesen gehen auch an dem Beruf der Arzthelferin nicht spurlos vorbei. Die aktuelle Situation am Ausbildungsmarkt zeigt, dass im Vergleich zum Vorjahr zwölf Prozent weniger Ausbildungsstellen gemeldet wurden.Die Zahl der BewerberInnen stieg dagegen bei Arzthelferinnen um vier Prozent (Juli 2002 25.100, Juli 2003 26.045). Der Bestand an noch nicht vermittelten BewerberInnen lag im Juli bei 19 Prozent über dem entsprechenden Vorjahresmonat (20027007, 2003 8313).
BdA bezieht Stellung
Aus dieser Situation heraus hat der Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen zur Forderung einer "Ausbildungsplatzabgabe" in Verbindung mit einer Novellierung des Berufsbildungsgesetzes wie folgt Stellung bezogen:
Im Zusammenhang mit einer Ausbildungsplatzabgabe fordert er die Übernahme von Verantwortung nach dem Verursacherprinzip. Vor dem Hintergrund der Daten und Fakten (traditionell bilden die Angehörigen der Freien Berufe über Bedarf aus) ist eine Unterscheidung von allgemeinen zu Freien Berufen zu vollziehen. Eine Ausbildungsplatzabgabe für die Ausbildungsbetriebe der Freien Berufe ist abzulehnen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge das Ausbildungsplatzangebot die Nachfrage um 12,5 Prozent zu übersteigen hat, muss durch sensibles und berufsspezifisches Herangehen umgesetzt werden.
Eine Ausbildungsplatzabgabe wäre zu befürworten, wenn
... die entsprechenden Abgaben der ausbildungsunwilligen Betriebe zur Finanzierung des beruflichen Bildungswesen im dualen System und zur Sicherung eines qualifizierten Fachkräftenachwuchses beitragen.
... den ausbildenden Betrieben ein pauschaler Steuervorteil eingeräumt wird.
... Prüfrichtlinien aufgestellt werden, die es ermöglichen, ausbildungswillige aber finanziell schwache Betriebe zu ermitteln und von einer Ausbildungsplatzabgabe zu entbinden.
Für die Qualitätssicherung der Ausbildung in Ausbildungsbetrieben der Freien Berufe fordert der BdA darüber hinaus Investitionen in berufs- und arbeitspädagogisch qualifizierte AusbilderInnen. Die Ausbildereignungsverordnung müsse für alle Ausbildungsbetriebe gelten. Hierzu seien Parameter zu erarbeiten, die sicherstellten, dass ausbildende Betriebe ggf. notwendige finanzielle Unterstützung und/oder Entlastungen erhielten.
„Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Konzepte zur Sicherstellung der Chancengleichheit, die seit 35 Jahren im Berufsbildungsgesetz formell gegeben sind, endlich umgesetzt werden“, so Ute Lietz, stellvertretende BdA-Präsidentin, Ressort Bildungspolitik. „Und schließlich fordern wir vor dem Hintergrund der Genderperspektive die finanzielle Förderung der Berufe der Arzt-, Tierarzthelferin und Zahnmedizinischen Fachangestellten als klassische Frauenberufe. In diesem Sinne müssen alle Teile der Gesellschaft ideell und finanziell zur Erfüllung der sozial gerechten, allgemeinen und beruflichen Bildungsaufgabe beitragen.“