22.12.2003 | Pressemeldung
Mit dieser Aussage verweist der Bundesvorstand des Berufsverbandes der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA) nachdrücklich auf den engen Zusammenhang zwischen den Reformen im Gesundheitswesen, einer qualitativ guten Betreuung der Patienten und der anstehenden Novellierung des Berufsbildungsgesetzes.
„Um den Ansprüchen an Qualität und Transparenz der Betreuung der Patienten gerecht zu werden, ist es an der Zeit, auch die Ausbildung aller Gesundheits- und Pflegeberufe qualitativ vergleichbar zu gestalten“, erläutert dazu Sabine Rothe, BdA-Präsidentin.
Gegenwärtig sind lediglich die so genannten Helferinnenberufe wie Arzthelferin und Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt, während Berufe der Krankenpflege nach eigenen Berufsgesetzen geordnet sind. Will eine Arzthelferin beispielsweise in den Beruf einer Krankenpflegerin wechseln, muss sie eine neue Ausbildung absolvieren.
„Die gültigen Regelungen schaffen eine Undurchlässigkeit dieser Berufe, die den Forderungen nach Transparenz, Gleichwertigkeit, Durchlässigkeit und Chancengleichheit in keiner Weise gerecht wird und der engeren Verzahnung von ambulant und stationär Hindernisse in den Weg legt“, so die BdA-Präsidentin weiter.
Alle Gesundheits- und Pflegeberufe sollten deshalb dem Berufsbildungsgesetz zugeordnet werden. So ließen sich einheitliche Qualitätsstandards und Zugangsregelungen sowie Weiterbildungschancen schaffen. Sabine Rothe: „Qualität in der medizinischen Versorgung heißt vor allem Sicherheit und Verlässlichkeit in der Behandlung für den Patienten.
Der Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten wurde 2001 bereits neu geordnet und den veränderten Bedingungen angepasst. Seit 2003 arbeiten die Sozialpartner und Institutionen an der Novellierung des Berufs der Arzthelferin. Diese Bemühungen müssen durch die Anpassung und Modernisierung der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen unterstützt werden. Hier stimmen wir im Übrigen mit den Forderungen des DGB überein.“
Verzahnung von ambulant und stationär muss sich in der Berufsaus- und -weiterbildung widerspiegeln
Die im Gesundheitsmodernisierungsgesetz aufgestellten Forderungen nach praxisinterner Qualitätssicherung, integrierter Versorgung und vernetzten Strukturen erfordern auch Veränderungen im System der Berufsausbildung der Gesundheitsberufe.Mit dieser Aussage verweist der Bundesvorstand des Berufsverbandes der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA) nachdrücklich auf den engen Zusammenhang zwischen den Reformen im Gesundheitswesen, einer qualitativ guten Betreuung der Patienten und der anstehenden Novellierung des Berufsbildungsgesetzes.
„Um den Ansprüchen an Qualität und Transparenz der Betreuung der Patienten gerecht zu werden, ist es an der Zeit, auch die Ausbildung aller Gesundheits- und Pflegeberufe qualitativ vergleichbar zu gestalten“, erläutert dazu Sabine Rothe, BdA-Präsidentin.
Gegenwärtig sind lediglich die so genannten Helferinnenberufe wie Arzthelferin und Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt, während Berufe der Krankenpflege nach eigenen Berufsgesetzen geordnet sind. Will eine Arzthelferin beispielsweise in den Beruf einer Krankenpflegerin wechseln, muss sie eine neue Ausbildung absolvieren.
„Die gültigen Regelungen schaffen eine Undurchlässigkeit dieser Berufe, die den Forderungen nach Transparenz, Gleichwertigkeit, Durchlässigkeit und Chancengleichheit in keiner Weise gerecht wird und der engeren Verzahnung von ambulant und stationär Hindernisse in den Weg legt“, so die BdA-Präsidentin weiter.
Alle Gesundheits- und Pflegeberufe sollten deshalb dem Berufsbildungsgesetz zugeordnet werden. So ließen sich einheitliche Qualitätsstandards und Zugangsregelungen sowie Weiterbildungschancen schaffen. Sabine Rothe: „Qualität in der medizinischen Versorgung heißt vor allem Sicherheit und Verlässlichkeit in der Behandlung für den Patienten.
Der Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten wurde 2001 bereits neu geordnet und den veränderten Bedingungen angepasst. Seit 2003 arbeiten die Sozialpartner und Institutionen an der Novellierung des Berufs der Arzthelferin. Diese Bemühungen müssen durch die Anpassung und Modernisierung der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen unterstützt werden. Hier stimmen wir im Übrigen mit den Forderungen des DGB überein.“