25.3.2004 | Pressemeldung

BdA fordert verantwortungsbewusste Reaktionen von Ärzten und Politikern

Der Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA) zeigt sich besorgt über die in den vergangenen Tagen in zahlreichen Medien verbreiteten Meldungen zu bevorstehenden Entlassungen von 65.000 bis 100.000 Arzthelferinnen. Damit wäre der Arbeitsplatz fast jeder dritten Mitarbeiterin in ambulanten Arztpraxen in Gefahr.


Die Zahlen stammen aus einer Umfrage des Internetportals „facharzt.de“. Befragt wurden 1.578 registrierte Nutzer des Online-Nachrichtendienstes. Die Angaben der Teilnehmer wurden auf alle Vertragsärzte hochgerechnet. Zeitungen hatten diese Ankündigung aufgegriffen und mit regionalen Beispielen illustriert.

„Die Angaben von Fachärzten können sicherlich nicht auf alle Vertragsärzte hochgerechnet werden. Dennoch sind sie Besorgnis erregend“, erklärte dazu BdA-Präsidentin Sabine Rothe. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass auf die permanenten Änderungen im Gesundheitswesen regelmäßig seitens einiger Arbeitgeber mit drohenden Entlassungen von Arzthelferinnen geantwortet werde.

„Wir können die Probleme der Fachärzte verstehen, die teilweise in den ersten Wochen dieses Jahres enorme Patientenrückgänge verbuchen mussten. Dennoch raten wir von vorschnellen Kündigungen ab. In den vergangenen Jahren haben viele der Kolleginnen unbezahlte Überstunden geleistet. Sie haben damit gezeigt, dass sie sich für die Praxis engagieren wollen. Mit der ständigen Androhung einer Entlassung wird aber genau dieses Engagement vernichtet. Besser als jede Kündigung wäre es, gemeinsam im Team nach Lösungen zu suchen.“

Auch ließen sich nach den ersten Wochen noch keine allgemeinen Schlussfolgerungen für die weitere Entwicklung des Patientenaufkommens ziehen. „Wer jetzt mit Kündigung droht“, so Sabine Rothe weiter, „verliert erfahrungsgemäß zuerst die qualifiziertesten Kräfte und senkt damit auch Qualität der ambulanten Versorgung. Damit können aber keine Patienten gehalten werden.“

Der Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen fordert jedoch nicht nur von den Arbeitgebern verantwortungsbewusstes Verhalten. „Auch die Politiker sind angesprochen. Das ambulante Gesundheitswesen ist zum überwiegenden Teil ein Frauenarbeitsmarkt, dem häufig großes Potenzial zugesprochen wird. Auch wenn die Entlassungsdrohungen glücklicherweise bisher nicht in dem angekündigten Maß umgesetzt wurden, ist es erstaunlich, wie gleichgültig die Gesundheitspolitiker reagieren. Wer das Gesundheitswesen reguliert, sollte sich aber auch für diesen Arbeitsmarkt engagieren!“

Der BdA rät allen Praxismitarbeiterinnen, die Mitglied im BdA sind und eine Kündigung erhalten haben, sich schnellstmöglich an die BdA-Rechtsabteilung zu wenden. Mit den seit 1. Januar gültigen Änderungen des Kündigungsschutzgesetzes wurden einige Fristen neu formuliert, die eine schnelle Reaktion notwendig machen. Laut Satzung des BdA hat jedes BdA-Mitglied vom ersten Tag seiner Mitgliedschaft an Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung.

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