1.4.2004 | Pressemeldung
„Damit ist ein weiterer Abschnitt in der Entwicklung und Umsetzung eines KTQ-Verfahrens zur Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems für den niedergelassenen Bereich erreicht“, so Hannelore König, 1. geschäftsführende Vorsitzende des Berufsverbandes der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e. V. (BdA). „Und unser Berufsverband hat dazu einen wichtigen Beitrag geleistet.“
KTQ steht für Kooperation für Transparenz und Qualität und ist ein Verfahren zur Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems für den Krankenhausbereich. Gesellschafter der KTQ-GmbH sind die Bundesärztekammer, die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Deutsche Pflegerat.
Seit dem Frühjahr 2003 beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe der KTQ speziell mit einem Konzept für den niedergelassenen Bereich. Kooperationspartner in diesem Projekt sind der BdA und der Hartmannbund. Ziel ist es, den Arztpraxen Anregungen zu geben, ein Qualitätsmanagementsystem auf der Grundlage der Analyse und Weiterentwicklung bestehender Strukturen und Prozesse zu implementieren. Im Zentrum der Qualitätsbemühungen stehen dabei die Verbesserung der Patientenorientierung, der Mitarbeiterführung und der Praxisorganisation. Darüber hinaus sollte der notwendige zeitliche Aufwand für Praxisinhaber und Mitarbeiterinnen so gering wie möglich gehalten werden.
Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe bilden die Basis für den jetzt in der Version 1.1 vorliegenden „KTQ-Katalog für den Niedergelassenen Bereich“. Praxiserfahrene Ärzte und Arzthelferinnen haben darin die Themengebiete zur Überprüfung des Qualitätsmanagements in der Praxis zusammengeführt. Besonderes Augenmerk legten die Vertreterinnen des BdA dabei auf das Kapitel „Mitarbeiterorientierung, incl. Ausbildung in der Arztpraxis“.
Der KTQ-Katalog wurde während eines Pre-Testes in zwölf ausgewählten Praxen beurteilt und befindet sich zur Zeit in der Pilotphase mit insgesamt 15 Arztpraxen unterschiedlicher Größe und Fachrichtung. Der Routinebetieb soll noch in diesem Jahr beginnen.
Das Zertifizierungsverfahren basiert auf einer Selbst- und einer Fremdbewertung der Praxis. Bei der Selbstbewertung schätzt das Praxisteam seine Leistungen selbst ein und bewertet die Kategorien Führung der Praxis, Patientenorientierung in der Praxis, Mitarbeiterorientierung, Sicherheit in der Praxis, Informationswesen und Aufbau des Qualitätsmanagements in der Praxis. Sind die Ergebnisse positiv und wird ein sichtbarer Nachweis für die Qualität gewünscht, so kann die Praxis eine Zertifizierung beantragen. Diese führt über eine Fremdbewertung und wird von den KTQ-Visitoren vorgenommen.
„Die Vertreterinnen des BdA haben sich mit ihrer fachlichen Kompetenz und ihrem Praxisbezug engagiert in dieses Projekt eingebracht, denn ein Verfahren zur Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems kann nur gemeinsam als Praxisteam erfolgreich aufgebaut werden“, so Hannelore König weiter. „Die Ausbildung der Arzthelferinnen zu Visitorinnen bietet unseren Kolleginnen zugleich eine interessante Aufstiegsmöglichkeit und die Chance, sich neben ihrer Tätigkeit in der Praxis ein zweites Standbein aufzubauen. Eine abgeschlossene Ausbildung als Arzthelferin, langjährige Berufserfahrung, eine Weiterbildung zur Arztfachhelferin bzw. eine leitende Tätigkeit in der Praxis sowie umfangreiche Qualitätsmanagementkenntnisse sind die Qualifikationsanforderungen an eine KTQ-Visitorin im Bereich Arzthelferinnen für den niedergelassenen Bereich.“
KTQ-Visitorin – eine Karrierechance für Arzthelferinnen
Vor kurzem beendeten die ersten 19 KTQ-Pilot-Visitorinnen und -Visitoren für ambulante Arztpraxen erfolgreich ihre Ausbildung. Unter ihnen waren zehn Arzthelferinnen.„Damit ist ein weiterer Abschnitt in der Entwicklung und Umsetzung eines KTQ-Verfahrens zur Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems für den niedergelassenen Bereich erreicht“, so Hannelore König, 1. geschäftsführende Vorsitzende des Berufsverbandes der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e. V. (BdA). „Und unser Berufsverband hat dazu einen wichtigen Beitrag geleistet.“
KTQ steht für Kooperation für Transparenz und Qualität und ist ein Verfahren zur Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems für den Krankenhausbereich. Gesellschafter der KTQ-GmbH sind die Bundesärztekammer, die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Deutsche Pflegerat.
Seit dem Frühjahr 2003 beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe der KTQ speziell mit einem Konzept für den niedergelassenen Bereich. Kooperationspartner in diesem Projekt sind der BdA und der Hartmannbund. Ziel ist es, den Arztpraxen Anregungen zu geben, ein Qualitätsmanagementsystem auf der Grundlage der Analyse und Weiterentwicklung bestehender Strukturen und Prozesse zu implementieren. Im Zentrum der Qualitätsbemühungen stehen dabei die Verbesserung der Patientenorientierung, der Mitarbeiterführung und der Praxisorganisation. Darüber hinaus sollte der notwendige zeitliche Aufwand für Praxisinhaber und Mitarbeiterinnen so gering wie möglich gehalten werden.
Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe bilden die Basis für den jetzt in der Version 1.1 vorliegenden „KTQ-Katalog für den Niedergelassenen Bereich“. Praxiserfahrene Ärzte und Arzthelferinnen haben darin die Themengebiete zur Überprüfung des Qualitätsmanagements in der Praxis zusammengeführt. Besonderes Augenmerk legten die Vertreterinnen des BdA dabei auf das Kapitel „Mitarbeiterorientierung, incl. Ausbildung in der Arztpraxis“.
Der KTQ-Katalog wurde während eines Pre-Testes in zwölf ausgewählten Praxen beurteilt und befindet sich zur Zeit in der Pilotphase mit insgesamt 15 Arztpraxen unterschiedlicher Größe und Fachrichtung. Der Routinebetieb soll noch in diesem Jahr beginnen.
Das Zertifizierungsverfahren basiert auf einer Selbst- und einer Fremdbewertung der Praxis. Bei der Selbstbewertung schätzt das Praxisteam seine Leistungen selbst ein und bewertet die Kategorien Führung der Praxis, Patientenorientierung in der Praxis, Mitarbeiterorientierung, Sicherheit in der Praxis, Informationswesen und Aufbau des Qualitätsmanagements in der Praxis. Sind die Ergebnisse positiv und wird ein sichtbarer Nachweis für die Qualität gewünscht, so kann die Praxis eine Zertifizierung beantragen. Diese führt über eine Fremdbewertung und wird von den KTQ-Visitoren vorgenommen.
„Die Vertreterinnen des BdA haben sich mit ihrer fachlichen Kompetenz und ihrem Praxisbezug engagiert in dieses Projekt eingebracht, denn ein Verfahren zur Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems kann nur gemeinsam als Praxisteam erfolgreich aufgebaut werden“, so Hannelore König weiter. „Die Ausbildung der Arzthelferinnen zu Visitorinnen bietet unseren Kolleginnen zugleich eine interessante Aufstiegsmöglichkeit und die Chance, sich neben ihrer Tätigkeit in der Praxis ein zweites Standbein aufzubauen. Eine abgeschlossene Ausbildung als Arzthelferin, langjährige Berufserfahrung, eine Weiterbildung zur Arztfachhelferin bzw. eine leitende Tätigkeit in der Praxis sowie umfangreiche Qualitätsmanagementkenntnisse sind die Qualifikationsanforderungen an eine KTQ-Visitorin im Bereich Arzthelferinnen für den niedergelassenen Bereich.“