13.4.2004 | Pressemeldung
Mit dem Projektantragsgespräch am 23. März in Bonn wurde das Vorverfahren zur Neuordnung des Berufs der Tierarzthelferin/des Tierarzthelfers erfolgreich abgeschlossen. Am Tisch saßen Vertreter/innen des Berufsverbandes der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA), der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft (ver.di), des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte e.V. (bpt), der Bundestierärztekammer (BTK), der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK), des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BiBB), des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung sowie des Bund-Länder-Koordinierungsausschusses „Ausbildungsordnungen / Rahmenlehrpläne“ (KOA).
Die Teilnehmer einigten sich auf wesentliche Eckwerte des Novellierungsverfahrens. So wurde unter anderem die neue Berufsbezeichnung „Tiermedizinische Fachangestellte“ vereinbart. An der Ausbildungsdauer von drei Jahren und der Ausbildungsstruktur als Monoberuf ohne Spezialisierung wird sich nichts ändern.
Im Vergleich zur alten Ausbildungsordnung wird es jedoch bei den Berufsbildpositionen einige Änderungen geben, die laut BdA-Referatsleiterin Silke Agus eine wichtige Grundlage für die arbeitsmarktorientierte Aus- und Fortbildung bilden. So kommen z.B. die Punkte Information und Datenschutz, Organisation der tierärztlichen Hausapotheke, Qualitätsmanagement und Rehabilitation neu hinzu. Eine größere Rolle wird auch der Tierschutz spielen. Andere Aspekte, wie Kommunikation und Notfallmanagement, Patientenbetreuung, Röntgen- und Strahlenschutz, Prävention und Prophylaxe, waren zwar schon in der alten Ausbildungsordnung vorhanden, erhalten jetzt aber einen besonderen Status.
Der Erarbeitungsprozess soll Ende Oktober 2004 abgeschlossen sein. Dann wird voraussichtlich im Januar 2005 die gemeinsame Sitzung zur Abstimmung des Ausbildungsrahmenplanes und des Rahmenlehrplanes, der parallel erarbeitet wird, stattfinden. Alle Beteiligten gehen zurzeit davon aus, dass die Ausbildungsordnung Tiermedizinische Fachangestellte im August 2005 in Kraft tritt.
BdA arbeitet mit Sachverstand an der neuen Ausbildungsordnung für Tierarzthelferinnen
Wenn voraussichtlich Ende Mai die erste Sachverständigensitzung zur neuen Ausbildungsordnung für die Tiermedizinische Fachangestellte stattfindet, können die Sozialpartner bereits auf eine gute Zusammenarbeit verweisen.Mit dem Projektantragsgespräch am 23. März in Bonn wurde das Vorverfahren zur Neuordnung des Berufs der Tierarzthelferin/des Tierarzthelfers erfolgreich abgeschlossen. Am Tisch saßen Vertreter/innen des Berufsverbandes der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA), der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft (ver.di), des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte e.V. (bpt), der Bundestierärztekammer (BTK), der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK), des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BiBB), des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung sowie des Bund-Länder-Koordinierungsausschusses „Ausbildungsordnungen / Rahmenlehrpläne“ (KOA).
Die Teilnehmer einigten sich auf wesentliche Eckwerte des Novellierungsverfahrens. So wurde unter anderem die neue Berufsbezeichnung „Tiermedizinische Fachangestellte“ vereinbart. An der Ausbildungsdauer von drei Jahren und der Ausbildungsstruktur als Monoberuf ohne Spezialisierung wird sich nichts ändern.
Im Vergleich zur alten Ausbildungsordnung wird es jedoch bei den Berufsbildpositionen einige Änderungen geben, die laut BdA-Referatsleiterin Silke Agus eine wichtige Grundlage für die arbeitsmarktorientierte Aus- und Fortbildung bilden. So kommen z.B. die Punkte Information und Datenschutz, Organisation der tierärztlichen Hausapotheke, Qualitätsmanagement und Rehabilitation neu hinzu. Eine größere Rolle wird auch der Tierschutz spielen. Andere Aspekte, wie Kommunikation und Notfallmanagement, Patientenbetreuung, Röntgen- und Strahlenschutz, Prävention und Prophylaxe, waren zwar schon in der alten Ausbildungsordnung vorhanden, erhalten jetzt aber einen besonderen Status.
Der Erarbeitungsprozess soll Ende Oktober 2004 abgeschlossen sein. Dann wird voraussichtlich im Januar 2005 die gemeinsame Sitzung zur Abstimmung des Ausbildungsrahmenplanes und des Rahmenlehrplanes, der parallel erarbeitet wird, stattfinden. Alle Beteiligten gehen zurzeit davon aus, dass die Ausbildungsordnung Tiermedizinische Fachangestellte im August 2005 in Kraft tritt.