25.5.2004 | Pressemeldung
Nach reiflicher Überlegung stimmte der Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA) nun dem Tarifangebot der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen (AAA) zu. Außerdem wurde vereinbart, bundesweit die Ausbildungsvergütung um ein Prozent zu erhöhen. Der neue Gehaltstarifvertrag hat eine Gültigkeit bis zum 30. Juni 2005.
„Wir haben diese Entscheidung für die Erhaltung der Arbeitsplätze unserer Kolleginnen und gegen eine Verhärtung der Positionen getroffen“, erklärte dazu BdA-Tarifexpertin Heike Wolfram. „In Zeiten der allgemeinen Tarifmüdigkeit in Deutschland und insbesondere in der gegenwärtigen Situation im Gesundheitswesen muss dieser magere Abschluss als ein Sieg der Vernunft gewertet werden.“
Durch die Ende des Jahres anstehende Überarbeitung der Struktur des Gehaltstarifvertrages will der BdA nun Grundlagen dafür schaffen, dass fortgebildete Praxismitarbeiterinnen besser entsprechend ihren absolvierten Qualifikationen bezahlt werden. Heike Wolfram: „Das Engagement unserer Kolleginnen bei Fortbildungen zahlt sich bisher nicht in barer Münze aus. Hier sehen wir Ansatzpunkte, die Einkommensverhältnisse leistungsgerecht zu verbessern. Dabei setzen wir auf die Fortsetzung unseres Dialoges mit den Arbeitgebern, um den Beruf der Arzthelferin für die Zukunft finanziell attraktiver zu gestalten.“
Bundesweit arbeiten in den niedergelassenen Arztpraxen rund 300.000 Arzthelferinnen. Der BdA ist die wichtigste Interessenvertretung dieser Berufsangehörigen. Die ebenfalls an den Verhandlungen beteiligte Gewerkschaft ver.di hat das Arbeitgeber-Angebot abgelehnt. Der Vertrag ist dennoch gültig, weil sich die AAA als Vertreter der Ärzte und der BdA geeinigt haben.
BdA nimmt Tarifvorschlag an: Ein Prozent Gehaltserhöhung für Arzthelferinnen
Ab 1. Juli 2004 erhalten Arzthelferinnen in den alten Bundesländern ein Prozent mehr Gehalt, in den neuen Bundesländern steigen die Gehälter von gegenwärtig 85 auf 85,25 Prozent des WestniveausNach reiflicher Überlegung stimmte der Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA) nun dem Tarifangebot der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen (AAA) zu. Außerdem wurde vereinbart, bundesweit die Ausbildungsvergütung um ein Prozent zu erhöhen. Der neue Gehaltstarifvertrag hat eine Gültigkeit bis zum 30. Juni 2005.
„Wir haben diese Entscheidung für die Erhaltung der Arbeitsplätze unserer Kolleginnen und gegen eine Verhärtung der Positionen getroffen“, erklärte dazu BdA-Tarifexpertin Heike Wolfram. „In Zeiten der allgemeinen Tarifmüdigkeit in Deutschland und insbesondere in der gegenwärtigen Situation im Gesundheitswesen muss dieser magere Abschluss als ein Sieg der Vernunft gewertet werden.“
Durch die Ende des Jahres anstehende Überarbeitung der Struktur des Gehaltstarifvertrages will der BdA nun Grundlagen dafür schaffen, dass fortgebildete Praxismitarbeiterinnen besser entsprechend ihren absolvierten Qualifikationen bezahlt werden. Heike Wolfram: „Das Engagement unserer Kolleginnen bei Fortbildungen zahlt sich bisher nicht in barer Münze aus. Hier sehen wir Ansatzpunkte, die Einkommensverhältnisse leistungsgerecht zu verbessern. Dabei setzen wir auf die Fortsetzung unseres Dialoges mit den Arbeitgebern, um den Beruf der Arzthelferin für die Zukunft finanziell attraktiver zu gestalten.“
Bundesweit arbeiten in den niedergelassenen Arztpraxen rund 300.000 Arzthelferinnen. Der BdA ist die wichtigste Interessenvertretung dieser Berufsangehörigen. Die ebenfalls an den Verhandlungen beteiligte Gewerkschaft ver.di hat das Arbeitgeber-Angebot abgelehnt. Der Vertrag ist dennoch gültig, weil sich die AAA als Vertreter der Ärzte und der BdA geeinigt haben.