3.6.2004 | Pressemeldung
Das ergab die vierte repräsentative Umfrage des Berufsverbandes der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA) zur Beschäftigtenstruktur in deutschen Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen, die im April 2004 durchgeführt wurde. Befragt wurden 418 Praxen nach Anzahl und Zusammensetzung der Beschäftigten (ohne angestellte Ärzte bzw. Ärztinnen und Reinigungskräfte). Unterschieden wurde dabei nach Ganztags-, regulärer Teilzeitarbeit und geringfügiger Beschäftigung (Minijobs).
Die Auswertung zeigte, dass von den im April 2004 in den Praxen beschäftigten Mitarbeiterinnen 48 Prozent als Ganztagskräfte, 36,1 Prozent als Teilzeitkräfte und 15,9 Prozent im Rahmen eines Minijobs tätig waren. Insgesamt nahmen die Beschäftigtenzahlen gegenüber dem Vorjahr zwar um zwei Prozent zu, jedoch resultiert diese Steigerung vor allem aus dem Zuwachs von regulären Teilzeitjobs (plus 5,7 Prozent) und Minijobs (plus 6,1 Prozent). Die Zahl der Vollzeitkräfte sank dagegen um 1,9 Prozent.
Den Vorstellungen des Gesetzgebers entsprechend hat sich die Teilzeitbeschäftigung demnach ausgedehnt, größtenteils allerdings auf Kosten der Vollzeitbeschäftigung. Der Vergleich mit den vorherigen Umfragen macht diese Entwicklung besonders deutlich: Während im Jahre 1996 noch 58,3 Prozent der Praxismitarbeiterinnen als Ganztagskräfte beschäftigt waren, liegt dieser Anteil heute um mehr als zehn Prozentpunkte niedriger.
„Diese Ergebnisse und auch ein Blick auf die Arbeitslosenstatistik zeigen“, so Heike Wolfram, stellvertretende BdA-Präsidentin, Ressort Tarifpolitik, „dass die derzeitige Beschäftigungspolitik im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform und hier vor allem mit der Nullrunde, nicht dazu führt, den Frauenarbeitsmarkt ambulantes Gesundheitswesen auszubauen. Im Gegenteil: Reguläre Vollzeitarbeitsplätze werden immer mehr in Teilzeit- bzw. Minijobs aufgesplittet. Im Ergebnis stiegen die Arbeitslosenzahlen in unserer Berufsgruppe allein zwischen April 2003 und April 2004 um 10,8 Prozent.“
Der Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen sieht in diesem Zusammenhang zudem mögliche negative Konsequenzen für die Qualität der Patientenbetreuung: Unter den so genannten Minijobberinnen finden sich wesentlich mehr fachfremde Mitarbeiterinnen als unter den Ganztagskräften. Zudem werden die Arbeitgeber geringfügig Beschäftigten aus Kostengründen selten Weiterbildungen, z.B. auf den Gebieten ambulantes Operieren oder Koloskopie finanzieren. Diese Weiterbildungen sind aber notwendig, um die Qualitätsanforderungen im ambulanten Gesundheitswesen zu erfüllen.
„Die Konsequenz daraus kann nur lauten, dass die Honorarabrechnungssätze bundesweit einheitlich an die Qualifikation des Praxisteams, und damit auch der Mitarbeiterinnen geknüpft werden müssen“, so dazu BdA-Präsidentin Sabine Rothe.
Mit seinen Umfrageergebnissen kann der BdA bereits heute einige Aussagen des „Bündnisses gegen geringfügige Beschäftigung“ belegen: Die Zunahme der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse kann nicht als Erfolg der Arbeitsmarktpolitik gewertet werden: Vielmehr zeigt sie, dass Frauen immer mehr in eine Zuverdienstrolle abgedrängt werden, die weder eine eigenständige Lebensführung noch eine eigenständige Altersvorsorge ermöglicht.
Zudem führt der Wegfall der Stundenbegrenzung zu Lohndumping auch bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Denn die Minijobs werden häufig von Arbeitskräften besetzt, die zur „stillen Reserve“ gehören und erfahrungsgemäß eher zu Lohnzugeständnissen bereit sind. Sie bilden für die Arbeitgeber somit eine billige Alternative zu Vollzeitbeschäftigten und schwächen dadurch deren Position bei Gehaltsverhandlungen in hohem Maße.
Heike Wolfram: „Der BdA hat sich aus diesem Grund dem Bündnis geringfügige Beschäftigung angeschlossen und wird sich gemeinsam mit weiteren Organisationen für eine drastische Senkung der Geringfügigkeitsgrenze einsetzen.“
Beschäftigungs- und Gesundheitspolitik degradiert Ausbildungsberuf Arzthelferin zum Teilzeitjob
Immer mehr Praxismitarbeiterinnen im ambulanten Gesundheitswesen üben ihre Berufstätigkeit im Teilzeitjob aus. Aufgrund des ohnehin geringen Gehaltes dürften sie damit nicht in der Lage sein, mit ihrem Verdienst ihren Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten.Das ergab die vierte repräsentative Umfrage des Berufsverbandes der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA) zur Beschäftigtenstruktur in deutschen Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen, die im April 2004 durchgeführt wurde. Befragt wurden 418 Praxen nach Anzahl und Zusammensetzung der Beschäftigten (ohne angestellte Ärzte bzw. Ärztinnen und Reinigungskräfte). Unterschieden wurde dabei nach Ganztags-, regulärer Teilzeitarbeit und geringfügiger Beschäftigung (Minijobs).
Die Auswertung zeigte, dass von den im April 2004 in den Praxen beschäftigten Mitarbeiterinnen 48 Prozent als Ganztagskräfte, 36,1 Prozent als Teilzeitkräfte und 15,9 Prozent im Rahmen eines Minijobs tätig waren. Insgesamt nahmen die Beschäftigtenzahlen gegenüber dem Vorjahr zwar um zwei Prozent zu, jedoch resultiert diese Steigerung vor allem aus dem Zuwachs von regulären Teilzeitjobs (plus 5,7 Prozent) und Minijobs (plus 6,1 Prozent). Die Zahl der Vollzeitkräfte sank dagegen um 1,9 Prozent.
Den Vorstellungen des Gesetzgebers entsprechend hat sich die Teilzeitbeschäftigung demnach ausgedehnt, größtenteils allerdings auf Kosten der Vollzeitbeschäftigung. Der Vergleich mit den vorherigen Umfragen macht diese Entwicklung besonders deutlich: Während im Jahre 1996 noch 58,3 Prozent der Praxismitarbeiterinnen als Ganztagskräfte beschäftigt waren, liegt dieser Anteil heute um mehr als zehn Prozentpunkte niedriger.
„Diese Ergebnisse und auch ein Blick auf die Arbeitslosenstatistik zeigen“, so Heike Wolfram, stellvertretende BdA-Präsidentin, Ressort Tarifpolitik, „dass die derzeitige Beschäftigungspolitik im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform und hier vor allem mit der Nullrunde, nicht dazu führt, den Frauenarbeitsmarkt ambulantes Gesundheitswesen auszubauen. Im Gegenteil: Reguläre Vollzeitarbeitsplätze werden immer mehr in Teilzeit- bzw. Minijobs aufgesplittet. Im Ergebnis stiegen die Arbeitslosenzahlen in unserer Berufsgruppe allein zwischen April 2003 und April 2004 um 10,8 Prozent.“
Konsequenzen für die Qualität der Patientenbetreuung
Der Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen sieht in diesem Zusammenhang zudem mögliche negative Konsequenzen für die Qualität der Patientenbetreuung: Unter den so genannten Minijobberinnen finden sich wesentlich mehr fachfremde Mitarbeiterinnen als unter den Ganztagskräften. Zudem werden die Arbeitgeber geringfügig Beschäftigten aus Kostengründen selten Weiterbildungen, z.B. auf den Gebieten ambulantes Operieren oder Koloskopie finanzieren. Diese Weiterbildungen sind aber notwendig, um die Qualitätsanforderungen im ambulanten Gesundheitswesen zu erfüllen.
„Die Konsequenz daraus kann nur lauten, dass die Honorarabrechnungssätze bundesweit einheitlich an die Qualifikation des Praxisteams, und damit auch der Mitarbeiterinnen geknüpft werden müssen“, so dazu BdA-Präsidentin Sabine Rothe.
Lohndumping in Sicht
Mit seinen Umfrageergebnissen kann der BdA bereits heute einige Aussagen des „Bündnisses gegen geringfügige Beschäftigung“ belegen: Die Zunahme der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse kann nicht als Erfolg der Arbeitsmarktpolitik gewertet werden: Vielmehr zeigt sie, dass Frauen immer mehr in eine Zuverdienstrolle abgedrängt werden, die weder eine eigenständige Lebensführung noch eine eigenständige Altersvorsorge ermöglicht.
Zudem führt der Wegfall der Stundenbegrenzung zu Lohndumping auch bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Denn die Minijobs werden häufig von Arbeitskräften besetzt, die zur „stillen Reserve“ gehören und erfahrungsgemäß eher zu Lohnzugeständnissen bereit sind. Sie bilden für die Arbeitgeber somit eine billige Alternative zu Vollzeitbeschäftigten und schwächen dadurch deren Position bei Gehaltsverhandlungen in hohem Maße.
Heike Wolfram: „Der BdA hat sich aus diesem Grund dem Bündnis geringfügige Beschäftigung angeschlossen und wird sich gemeinsam mit weiteren Organisationen für eine drastische Senkung der Geringfügigkeitsgrenze einsetzen.“