11.11.2004 | Pressemeldung
Dreh- und Angelpunkt der gegenwärtigen Probleme bei der Neuordnung des Berufs Arzthelferin ist die Prüfungsstruktur. Bisher bestand die Abschlussprüfung aus den vier Prüfungsfächern Medizin, Verwaltung sowie Wirtschaft/Soziales und einer praktischen Übung. Bei dieser praktischen Übung konnten lediglich einzelne Handlungsstränge herausgegriffen und punktuell praktische Fertigkeiten geprüft werden.
Mit der Neuordnung soll die Abschlussprüfung in eine praktische und eine schriftliche Prüfung gegliedert werden, wobei beide Teile gleichwertig in die Note eingehen. Der schriftliche Teil enthält die Bereiche Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und Wirtschaft/Soziales. In der neuen praktischen Prüfung sollen die Auszubildenden zeigen, dass sie neben fachlichen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten auch methodische Kompetenzen besitzen. Soweit bestand bei Arbeitgeber- und ArbeitnehmerverterInnen auch Konsens.
Eine praktische Prüfung erfordert von den Auszubildenden, die erlernten Schlüsselqualifikationen in einer komplexen Situation unter Beweis zu stellen, verschiedene Tätigkeitsfelder miteinander zu verknüpfen und fallbezogene Situationen zu bewältigen. Das ist in der von den Arbeitergebern vorgeschlagenen Zeitspanne jedoch nicht umsetzbar.
Für die Erledigung einer solchen Aufgabenstellung gebe es keine Mindestdauer – aber bildungspolitische Standards und Erfahrungswerte, erläutert dazu auch Gisela Mettin vom Bundesinstitut für Berufsbildung die Sicht des Verordnungsgebers und ergänzt: „Der Beruf der Arzthelferin bzw. Medizinischen Fachangestellten kann den gewerblich-technischen Berufen in diesen Punkten gleichgestellt werden, die alle mit einer praktischen Prüfung abschließen.“
„Die Einwände der Arbeitgeber im organisatorischen und finanziellen Bereich können wir nicht akzeptieren“ erläutert Sabine Rothe, BdA-Präsidentin, die Position des BdA. „Wir wollen ganzheitliche Prüfungsmethoden und –inhalte, die der handlungsorientierten Ausbildungsform gerecht werden. Außerdem sollte es im Interesse der Ärzte sein, wenn sie wissen, dass die Auszubildenden, die die Prüfung bestanden haben, genau die Anforderungen erfüllen, die tagtäglich in der Praxis auf sie zukommen werden.“
Die weitere Vorgehensweise wird in einem Gespräch mit allen beteiligten Spitzenorganisationen beraten.
Verhandlungen zur neuen Ausbildungsordnung für Arzthelferinnen unterbrochen
Mit der Sitzung am 2. November 2004 wurde das Neuordnungsverfahren für den Ausbildungsberuf Arzthelferin bis auf weiteres unterbrochen. Der Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA) gab als Interessenvertretung der Arzthelferinnen dazu folgende Erklärung ab:Dreh- und Angelpunkt der gegenwärtigen Probleme bei der Neuordnung des Berufs Arzthelferin ist die Prüfungsstruktur. Bisher bestand die Abschlussprüfung aus den vier Prüfungsfächern Medizin, Verwaltung sowie Wirtschaft/Soziales und einer praktischen Übung. Bei dieser praktischen Übung konnten lediglich einzelne Handlungsstränge herausgegriffen und punktuell praktische Fertigkeiten geprüft werden.
Mit der Neuordnung soll die Abschlussprüfung in eine praktische und eine schriftliche Prüfung gegliedert werden, wobei beide Teile gleichwertig in die Note eingehen. Der schriftliche Teil enthält die Bereiche Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und Wirtschaft/Soziales. In der neuen praktischen Prüfung sollen die Auszubildenden zeigen, dass sie neben fachlichen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten auch methodische Kompetenzen besitzen. Soweit bestand bei Arbeitgeber- und ArbeitnehmerverterInnen auch Konsens.
Eine praktische Prüfung erfordert von den Auszubildenden, die erlernten Schlüsselqualifikationen in einer komplexen Situation unter Beweis zu stellen, verschiedene Tätigkeitsfelder miteinander zu verknüpfen und fallbezogene Situationen zu bewältigen. Das ist in der von den Arbeitergebern vorgeschlagenen Zeitspanne jedoch nicht umsetzbar.
Für die Erledigung einer solchen Aufgabenstellung gebe es keine Mindestdauer – aber bildungspolitische Standards und Erfahrungswerte, erläutert dazu auch Gisela Mettin vom Bundesinstitut für Berufsbildung die Sicht des Verordnungsgebers und ergänzt: „Der Beruf der Arzthelferin bzw. Medizinischen Fachangestellten kann den gewerblich-technischen Berufen in diesen Punkten gleichgestellt werden, die alle mit einer praktischen Prüfung abschließen.“
„Die Einwände der Arbeitgeber im organisatorischen und finanziellen Bereich können wir nicht akzeptieren“ erläutert Sabine Rothe, BdA-Präsidentin, die Position des BdA. „Wir wollen ganzheitliche Prüfungsmethoden und –inhalte, die der handlungsorientierten Ausbildungsform gerecht werden. Außerdem sollte es im Interesse der Ärzte sein, wenn sie wissen, dass die Auszubildenden, die die Prüfung bestanden haben, genau die Anforderungen erfüllen, die tagtäglich in der Praxis auf sie zukommen werden.“
Die weitere Vorgehensweise wird in einem Gespräch mit allen beteiligten Spitzenorganisationen beraten.