21.2.2005 | Pressemeldung
Die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber – die Bundestierärztekammer, der Bundesverband praktizierender Tierärzte, das Kuratorium der deutschen Wirtschaft und der Verband der Freien Berufe - legten einen neuen Vorschlag auf den Tisch und verwarfen damit zum wiederholten Male einen bereits erzielten Konsens im Bereich der Prüfungszeiten.
Das Angebot von 50 Minuten praktische Prüfung plus 20 Minuten Fachgespräch wurde von den ArbeitnehmervertreterInnen zurückgewiesen. Der Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA) und ver.di stellten klar, dass eine praktische Prüfung unter 60 Minuten plus 15 Minuten Fachgespräch nicht akzeptiert werden kann. „Wir sind den Arbeitgebern nun zum dritten Mal entgegengekommen. Mehr können wir nicht verantworten!“, kommentierte dazu die stellvertretende BdA-Präsidentin Claudia Magyar.
Für den Fall, dass es zu keiner Einigung kommt, kann der Gesetzgeber eine Verordnung mit Vorgabe der Prüfungszeit erlassen.
Die derzeit gültige Ausbildungsordnung für den Beruf der Tierarzthelferin stammt aus dem Jahr 1986. Seit April vergangenen Jahres arbeiten die Sozialpartner an einer neuen, den veränderten Bedingungen angepassten Ausbildungsordnung. Beide Seiten sind sich einig, dass neben veterinärmedizinischen Kenntnissen vor allem auch Qualifikationen im Bereich der Kommunikation, des Praxismanagements sowie des Röntgen- und Strahlenschutzes erlernt werden müssen. Konsens wurde auch über die neue Berufsbezeichnung Tiermedizinische Fachangestellte erzielt. Differenzen gibt es in Sachen Prüfungsstruktur und Prüfungszeit: Während ArbeitnehmervertreterInnen eine praktische Prüfung von insgesamt 90 Minuten Dauer inklusive Fachgespräch anstreben, zogen die Arbeitgeber ihre Zustimmung dazu wieder zurück.
Im vergangenen Jahr begannen bundesweit 1.553 junge Frauen und 42 Männer die Ausbildung zur bzw. zum Tierarzthelfer/in.
Noch keine Einigung über neue Ausbildungsordnung für Tierarzthelferinnen
Auch das am 14. Februar 2005 angesetzte Spitzengespräch in Bonn zur Ausbildungsordnung für die Tiermedizinische Fachangestellte brachte keine Einigung. Hauptpunkt der Tagesordnung war die künftige Prüfungsstruktur.Die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber – die Bundestierärztekammer, der Bundesverband praktizierender Tierärzte, das Kuratorium der deutschen Wirtschaft und der Verband der Freien Berufe - legten einen neuen Vorschlag auf den Tisch und verwarfen damit zum wiederholten Male einen bereits erzielten Konsens im Bereich der Prüfungszeiten.
Das Angebot von 50 Minuten praktische Prüfung plus 20 Minuten Fachgespräch wurde von den ArbeitnehmervertreterInnen zurückgewiesen. Der Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA) und ver.di stellten klar, dass eine praktische Prüfung unter 60 Minuten plus 15 Minuten Fachgespräch nicht akzeptiert werden kann. „Wir sind den Arbeitgebern nun zum dritten Mal entgegengekommen. Mehr können wir nicht verantworten!“, kommentierte dazu die stellvertretende BdA-Präsidentin Claudia Magyar.
Für den Fall, dass es zu keiner Einigung kommt, kann der Gesetzgeber eine Verordnung mit Vorgabe der Prüfungszeit erlassen.
Die derzeit gültige Ausbildungsordnung für den Beruf der Tierarzthelferin stammt aus dem Jahr 1986. Seit April vergangenen Jahres arbeiten die Sozialpartner an einer neuen, den veränderten Bedingungen angepassten Ausbildungsordnung. Beide Seiten sind sich einig, dass neben veterinärmedizinischen Kenntnissen vor allem auch Qualifikationen im Bereich der Kommunikation, des Praxismanagements sowie des Röntgen- und Strahlenschutzes erlernt werden müssen. Konsens wurde auch über die neue Berufsbezeichnung Tiermedizinische Fachangestellte erzielt. Differenzen gibt es in Sachen Prüfungsstruktur und Prüfungszeit: Während ArbeitnehmervertreterInnen eine praktische Prüfung von insgesamt 90 Minuten Dauer inklusive Fachgespräch anstreben, zogen die Arbeitgeber ihre Zustimmung dazu wieder zurück.
Im vergangenen Jahr begannen bundesweit 1.553 junge Frauen und 42 Männer die Ausbildung zur bzw. zum Tierarzthelfer/in.