14.4.2005 | Pressemeldung

Tarifverhandlung für Zahnmedizinische Fachangestellte gescheitert

Die Tarifverhandlungen zwischen dem Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA), ver.di und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnarzthelferinnen/Zahnmedizinischen Fachangestellten für die Kammerbereiche Hessen, Westfalen-Lippe, Hamburg und Berlin sind gescheitert.


Die Parteien hatten sich am 6. April im Hamburg getroffen. Zur Diskussion standen der Mantel- und der Gehaltstarifvertrag. Erster war von den Arbeitgebern, zweiter von den Arbeitnehmern gekündigt worden.

„Die von den Zahnärzten vorgelegten Forderungen waren für uns in keiner Weise akzeptabel“, so Heike Wolfram, BdA-Tarifexpertin. „Allen Ernstes haben uns die Arbeitgeber folgenden Vorschlag unterbreitet: Ein Prozent Gehaltssteigerung in diesem und im nächsten Jahr sowie Einmalzahlung von 150 Euro pro Jahr, allerdings als Umwidmung in die betriebliche Altersvorsorge, bei 40-Stunden-Arbeitswoche (bisher 38) und zwei Tagen weniger Urlaub.“ Zudem wurden Bonusmodelle für Auszubildende vorgestellt, die sich an den Prüfungsergebnissen orientieren.

Heike Wolfram: „Auf den Stundenlohn bezogen wären die Gehälter im ersten Jahr damit durchschnittlich um ca. 4,7 Prozent gesunken. Diese Mogelpackung der Arbeitgeber konnten und wollten wir nicht annehmen. Damit wäre eine vehemente Verschlechterung der bestehenden Arbeitsbedingungen und Stundenlöhne verbunden. Die Schmerzgrenze ist erreicht, mit solchen Brosamen lassen wir uns nicht abspeisen!“

Der BdA hatte eine Gehaltserhöhung von 4,5 Prozent gefordert und diese mit der Steigerung der Verbraucherpreise seit 2003 um rund 3,9 Prozent und der ab 1. Juli 2005 fälligen zusätzlichen Belastung der ArbeitnehmerInnen in Höhe von ca. 0,45 Prozent begründet.

„Ich habe die Arbeitgeber daran erinnert, dass ab Mitte dieses Jahres die bisherige paritätische Zahlung der Krankenkassenbeiträge durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeweicht wird“, erklärte Heike Wolfram weiter. „Ab 1. Juli werden 0,9 Prozent des bestehenden Krankenkassenbeitrages vom Arbeitnehmer allein bezahlt, erst der verbleibende Rest wird gleichmäßig geteilt. Selbst wenn die Krankenkassen – wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben – ihre Beiträge um einen Prozentpunkt senken, geht diese Senkung nur zur Hälfte auf das Konto der Angestellten. Die Arbeitgeber profitieren also gleich mehrfach davon. Dennoch waren sie nicht bereit, uns ein faires Angebot zu unterbreiten.“

Gehalts- und Manteltarifvertrag für Zahnarzthelferinnen und Zahnmedizinische Fachangestellte in Hessen, Westfalen-Lippe, Hamburg und Berlin bleiben weiterhin gültig.

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