21.4.2005 | Pressemeldung
Dabei wurden die Entwürfe der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplanes abgestimmt. Anschließend erfolgt eine Weiterbearbeitung in den notwendigen Beschlussgremien. Die Veröffentlichung der neuen Ausbildungsordnung im Bundesgesetzblatt ist noch für 2005 vorgesehen, in Kraft treten wird sie jedoch erst zum 1. August 2006.
„Es ist uns gelungen, eine Optimierung der Inhalte und der Prüfung und somit eine Aufwertung des Berufs der TFA zu erreichen“, fasste Claudia Magyar, Bildungsexpertin des Berufsverbandes der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA) die Arbeit der vergangenen Monate zusammen. „Vieles musste dabei in zäher Auseinandersetzung mit den Arbeitgebern erreicht werden. Wir waren uns zwar im Ziel einig, mit der neuen Ausbildungsordnung ein modernes, an die veränderten Praxisbedingungen angepasstes Berufsbild zu schaffen, aber im Detail gab es zahlreiche Schwierigkeiten. So waren die Arbeitgeber zunächst nicht bereit, die insgesamt 75-minütige Prüfungszeit zu akzeptieren. In der vergangenen Sitzung übten sie Kritik am Entwurf des Rahmenlehrplans. Das ist umso bedauerlicher als sie in den vorhergehenden Sachverständigenrunden der Länder auf eine Teilnahme und damit auf rechtzeitige Einflussnahme verzichtet haben.“
Vor gut einem Jahr hatten die Gespräche der Sozialpartner über die Novellierung der Ausbildungsordnung begonnen. Schnell war man sich über die neue Berufsbezeichnung Tiermedizinische Fachangestellte einig. Auch die Forderung, dass neben veterinärmedizinischem Wissen gleichzeitig Wert auf Kommunikationsformen sowie Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement gelegt werden sollte, wurde von Arbeitgeber- und –nehmerseite begrüßt und fand in entsprechenden Berufsbildpositionen ihren Niederschlag. „Die derzeit noch gültige Ausbildungsordnung stammt aus dem Jahr 1986“, resümiert Claudia Magyar. „Damit ist es uns nach 20 Jahren gelungen, für die Kolleginnen in den Tierarztpraxen eine moderne Ausbildung zu ermöglichen, die ihnen auch für die Zukunft gute Entwicklungsperspektiven bietet.“
Neue Ausbildungsordnung für Tierarzthelferinnen kommt
In die Verhandlungen über die Neuordnung des Ausbildungsberufs der Tierarzthelferin ist wieder Bewegung gekommen. Am 6. April fand in Bonn die gemeinsame Sitzung der Sachverständigen des Bundes und der Länder zur neuen Ausbildungsordnung für die Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) statt.Dabei wurden die Entwürfe der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplanes abgestimmt. Anschließend erfolgt eine Weiterbearbeitung in den notwendigen Beschlussgremien. Die Veröffentlichung der neuen Ausbildungsordnung im Bundesgesetzblatt ist noch für 2005 vorgesehen, in Kraft treten wird sie jedoch erst zum 1. August 2006.
„Es ist uns gelungen, eine Optimierung der Inhalte und der Prüfung und somit eine Aufwertung des Berufs der TFA zu erreichen“, fasste Claudia Magyar, Bildungsexpertin des Berufsverbandes der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA) die Arbeit der vergangenen Monate zusammen. „Vieles musste dabei in zäher Auseinandersetzung mit den Arbeitgebern erreicht werden. Wir waren uns zwar im Ziel einig, mit der neuen Ausbildungsordnung ein modernes, an die veränderten Praxisbedingungen angepasstes Berufsbild zu schaffen, aber im Detail gab es zahlreiche Schwierigkeiten. So waren die Arbeitgeber zunächst nicht bereit, die insgesamt 75-minütige Prüfungszeit zu akzeptieren. In der vergangenen Sitzung übten sie Kritik am Entwurf des Rahmenlehrplans. Das ist umso bedauerlicher als sie in den vorhergehenden Sachverständigenrunden der Länder auf eine Teilnahme und damit auf rechtzeitige Einflussnahme verzichtet haben.“
Vor gut einem Jahr hatten die Gespräche der Sozialpartner über die Novellierung der Ausbildungsordnung begonnen. Schnell war man sich über die neue Berufsbezeichnung Tiermedizinische Fachangestellte einig. Auch die Forderung, dass neben veterinärmedizinischem Wissen gleichzeitig Wert auf Kommunikationsformen sowie Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement gelegt werden sollte, wurde von Arbeitgeber- und –nehmerseite begrüßt und fand in entsprechenden Berufsbildpositionen ihren Niederschlag. „Die derzeit noch gültige Ausbildungsordnung stammt aus dem Jahr 1986“, resümiert Claudia Magyar. „Damit ist es uns nach 20 Jahren gelungen, für die Kolleginnen in den Tierarztpraxen eine moderne Ausbildung zu ermöglichen, die ihnen auch für die Zukunft gute Entwicklungsperspektiven bietet.“