11.5.2005 | Pressemeldung
Der Antrag sieht vor, dass Arzthelferinnen den Hausarzt bei der Betreuung chronisch Kranker, bei der Patientenschulung und bei der Betreuung bettlägeriger Patienten im Rahmen von Hausbesuchen verstärkt entlastend unterstützen. Die dafür zusätzlich neben den in der Ausbildung schon vermittelten notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten sollen im Rahmen eines neuen berufsbegleitenden Moduls erworben werden. Zur weiteren Beratung wurde der Antrag an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen.
„Wir sehen in der Umsetzung dieses Vorhabens die Chance auf eine weitere Aufwertung des Berufs der Arzthelferin bzw. der Medizinischen Fachangestellten und sind bereit, an diesem Projekt mitzuarbeiten“, erklärte BdA-Präsidentin Sabine Rothe. „Gleichzeitig bietet diese Qualifikation die Möglichkeit, den Katalog der delegierbaren Leistungen aufzuarbeiten, den Ärzten eine wichtige Hilfe für den Praxisalltag an die Hand zu geben und damit letztlich einen Beitrag zur Qualitätssicherung zu leisten. Das gilt übrigens nicht nur für Hausärzte. Vergleichbare Module sind ebenso für andere Fachrichtungen erforderlich.“
Für eine entsprechende Bewertung sei es aber notwendig, dass Arzthelferinnen bei der Berechnung ambulant erbrachter Leistungen nicht mehr nur als „Nebenkosten“ erfasst werden. Eine Ausweisung dieser Leistungen in den EBM-Ziffern und eine damit zusammenhängende Honorierung der Arbeit müsse mit dieser Qualifikation einhergehen. Zumal der Antrag selbst darauf verweist, dass es um die „Arbeitsentlastung der in der vertragsärztlichen Versorgung verbleibenden Ärztinnen und Ärzte“ gehe.
„Gemeinsam mit den zuständigen Partnern arbeiten BdA-Frauen zurzeit an der Novellierung der Ausbildungsordnung“, so Sabine Rothe weiter. „Die Änderungen, die dort vorgenommen werden müssen, betreffen nicht nur die dreijährige Ausbildung, sondern bilden auch wichtige Grundlagen für Weiterbildungsmöglichkeiten auf hohem Niveau, die den Beruf auch für leistungsstarke Schulabsolventinnen interessant machen. „Gerade für die im Antrag beschriebenen Qualifikationen - wie Betreuung von Diabetikern, Koordination mit anderen Heilberufen, Patienten- und Ernährungsberatung – bildet die dreijährige Ausbildung eine gute Grundlage. Die Erweiterung des dort erworbenen Wissens und der entsprechenden Handlungsfähigkeit sowie die Anwendung in enger Zusammenarbeit mit den Ärzten garantiert auch eine ökonomische Verwendung der zur Verfügung stehenden Gelder im Gesundheitswesen.“
BdA begrüßt Ärzteinitiative: Arzthelferinnen können Hausärzte kompetent entlasten
Der Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA) begrüßt die auf dem 108. Ärztetag eingebrachte Initiative zur Förderung der Qualifikation von Praxismitarbeiterinnen, die in der hausärztlichen Versorgung tätig sind.Der Antrag sieht vor, dass Arzthelferinnen den Hausarzt bei der Betreuung chronisch Kranker, bei der Patientenschulung und bei der Betreuung bettlägeriger Patienten im Rahmen von Hausbesuchen verstärkt entlastend unterstützen. Die dafür zusätzlich neben den in der Ausbildung schon vermittelten notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten sollen im Rahmen eines neuen berufsbegleitenden Moduls erworben werden. Zur weiteren Beratung wurde der Antrag an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen.
„Wir sehen in der Umsetzung dieses Vorhabens die Chance auf eine weitere Aufwertung des Berufs der Arzthelferin bzw. der Medizinischen Fachangestellten und sind bereit, an diesem Projekt mitzuarbeiten“, erklärte BdA-Präsidentin Sabine Rothe. „Gleichzeitig bietet diese Qualifikation die Möglichkeit, den Katalog der delegierbaren Leistungen aufzuarbeiten, den Ärzten eine wichtige Hilfe für den Praxisalltag an die Hand zu geben und damit letztlich einen Beitrag zur Qualitätssicherung zu leisten. Das gilt übrigens nicht nur für Hausärzte. Vergleichbare Module sind ebenso für andere Fachrichtungen erforderlich.“
Für eine entsprechende Bewertung sei es aber notwendig, dass Arzthelferinnen bei der Berechnung ambulant erbrachter Leistungen nicht mehr nur als „Nebenkosten“ erfasst werden. Eine Ausweisung dieser Leistungen in den EBM-Ziffern und eine damit zusammenhängende Honorierung der Arbeit müsse mit dieser Qualifikation einhergehen. Zumal der Antrag selbst darauf verweist, dass es um die „Arbeitsentlastung der in der vertragsärztlichen Versorgung verbleibenden Ärztinnen und Ärzte“ gehe.
„Gemeinsam mit den zuständigen Partnern arbeiten BdA-Frauen zurzeit an der Novellierung der Ausbildungsordnung“, so Sabine Rothe weiter. „Die Änderungen, die dort vorgenommen werden müssen, betreffen nicht nur die dreijährige Ausbildung, sondern bilden auch wichtige Grundlagen für Weiterbildungsmöglichkeiten auf hohem Niveau, die den Beruf auch für leistungsstarke Schulabsolventinnen interessant machen. „Gerade für die im Antrag beschriebenen Qualifikationen - wie Betreuung von Diabetikern, Koordination mit anderen Heilberufen, Patienten- und Ernährungsberatung – bildet die dreijährige Ausbildung eine gute Grundlage. Die Erweiterung des dort erworbenen Wissens und der entsprechenden Handlungsfähigkeit sowie die Anwendung in enger Zusammenarbeit mit den Ärzten garantiert auch eine ökonomische Verwendung der zur Verfügung stehenden Gelder im Gesundheitswesen.“