14.6.2005 | Pressemeldung
In der 6. Sachverständigenrunde haben die VertreterInnen der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite in der vergangenen Woche zu allen noch offenen Fragen einen Konsens gefunden.
„Wir gehen davon aus, dass die neue Verordnung zum 1.8.2006 in Kraft tritt. Dann ändert sich nicht nur die Berufsbezeichnung in Medizinische Fachangestellte, sondern auch die Anforderungen an alle, die an der Ausbildung teilhaben“, erklärte dazu Claudia Magyar, stellvertretende Präsidentin des Berufsverbandes der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA) und Bildungsexpertin.
Seit Herbst 2004 gab es in den Verhandlungen Stillstand. Hauptstreitpunkt war die praktische Prüfung. „Wir konnten die Arbeitgeber letztlich davon überzeugen, dass die praktische Prüfung eine deutlich größere Gewichtung erhält“, so Claudia Magyar. „Beide Teile der Abschlussprüfung – der schriftliche und wie auch der praktische - müssen nun mindestens mit einer ausreichenden Leistung bestanden werden.
Insgesamt stehen für die praktische Prüfung 75 Minuten zur Verfügung, ein 15-minütiges Fachgespräch eingeschlossen. In dieser Zeit müssen die Auszubildenden eine praxisbezogene komplexe Prüfungsaufgabe lösen. Damit werden ihre Fähigkeiten, Kenntnisse und Schlüsselqualifikationen handlungsorientiert geprüft. Sie müssen also unter Beweis stellen, dass sie die Erledigung gestellter Aufgaben planen, ausführen, kontrollieren und auch selbst bewerten können.
Im Vergleich zur alten Ausbildungsordnung, bei der die praktischen Übungen nur eins von vier Prüfungsfächern waren, wird dem wirklichen Erfassen der Komplexität und deren Umsetzung jetzt wesentlich mehr Bedeutung beigemessen. Diese Veränderung wird nicht nur den Bedingungen in der Arbeitswelt besser gerecht, sondern muss sich auch in der Qualität der Ausbildung niederschlagen.“
Die Ausbildungsordnung und der Rahmenlehrplan werden nun allen beteiligten Spitzenorganisationen nochmals zur Prüfung vorgelegt. Anschließend erfolgt eine gemeinsame Sitzung zum Abgleich beider Dokumente. Im Anschluss beginnt die so genannte Erlassphase.
Konsens erzielt: Neue Ausbildungsordnung für Medizinischen Fachangestellte ab 1.8.2006
Die Novellierung der fast zwanzig Jahre alten Ausbildungsordnung für Arzthelferinnen hat eine wichtige Hürde genommen:In der 6. Sachverständigenrunde haben die VertreterInnen der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite in der vergangenen Woche zu allen noch offenen Fragen einen Konsens gefunden.
„Wir gehen davon aus, dass die neue Verordnung zum 1.8.2006 in Kraft tritt. Dann ändert sich nicht nur die Berufsbezeichnung in Medizinische Fachangestellte, sondern auch die Anforderungen an alle, die an der Ausbildung teilhaben“, erklärte dazu Claudia Magyar, stellvertretende Präsidentin des Berufsverbandes der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA) und Bildungsexpertin.
Seit Herbst 2004 gab es in den Verhandlungen Stillstand. Hauptstreitpunkt war die praktische Prüfung. „Wir konnten die Arbeitgeber letztlich davon überzeugen, dass die praktische Prüfung eine deutlich größere Gewichtung erhält“, so Claudia Magyar. „Beide Teile der Abschlussprüfung – der schriftliche und wie auch der praktische - müssen nun mindestens mit einer ausreichenden Leistung bestanden werden.
Insgesamt stehen für die praktische Prüfung 75 Minuten zur Verfügung, ein 15-minütiges Fachgespräch eingeschlossen. In dieser Zeit müssen die Auszubildenden eine praxisbezogene komplexe Prüfungsaufgabe lösen. Damit werden ihre Fähigkeiten, Kenntnisse und Schlüsselqualifikationen handlungsorientiert geprüft. Sie müssen also unter Beweis stellen, dass sie die Erledigung gestellter Aufgaben planen, ausführen, kontrollieren und auch selbst bewerten können.
Im Vergleich zur alten Ausbildungsordnung, bei der die praktischen Übungen nur eins von vier Prüfungsfächern waren, wird dem wirklichen Erfassen der Komplexität und deren Umsetzung jetzt wesentlich mehr Bedeutung beigemessen. Diese Veränderung wird nicht nur den Bedingungen in der Arbeitswelt besser gerecht, sondern muss sich auch in der Qualität der Ausbildung niederschlagen.“
Die Ausbildungsordnung und der Rahmenlehrplan werden nun allen beteiligten Spitzenorganisationen nochmals zur Prüfung vorgelegt. Anschließend erfolgt eine gemeinsame Sitzung zum Abgleich beider Dokumente. Im Anschluss beginnt die so genannte Erlassphase.