27.6.2005 | Pressemeldung
Gleichzeitig wird die Wochenarbeitszeit von 38,5 auf 40 Stunden verlängert. Das Anfangsgehalt einer Vollzeitbeschäftigten beträgt somit im ersten Berufsjahr 1.308 Euro. Parallel dazu werden die Gehälter in den neuen Bundesländern von 84 auf 90 Prozent der Westgehälter angehoben.
Auf diese Ergebnisse konnten sich die Tarifpartner, der Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA) und der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt), nach mehr als einjähriger Verhandlungsdauer einigen.
„Angesichts der ersten Angebote und Forderungen der Arbeitgeber ist es uns gelungen, das Schlimmste zu verhindern und eine halbwegs akzeptable Gehaltserhöhung zu erzielen“, kommentiert BdA-Tarifexpertin Heike Wolfram das Erreichte. Als einen Meilenstein bezeichnet die stellvertretende BdA-Präsidentin dabei das Ergebnis für die Tierarzthelferinnen in den neuen Bundesländern. „Wir haben nicht nur vereinbart, dass die Gehälter auf 90 Prozent steigen, sondern auch festgeschrieben, dass weitere automatische Anpassungen erfolgen, sobald sich positive Änderungen am Gebührenabschlag der Tierärzte zwischen Rostock und Suhl ergeben.“ Im Vertrag wurde zudem festgehalten, dass die verlängerten Arbeitszeiten bei Teilzeitkräften nicht zu Gehaltseinbußen führen dürfen.
Am 28. April 2004 hatten sich VertreterInnen beider Seiten zur ersten Tarifrunde in Frankfurt getroffen. Das Angebot des bpt enthielt neben einer linearen Gehaltssteigerung von jährlich 1,3 Prozent für Tierarzthelferinnen und Auszubildende auch massive Änderungswünsche bei Arbeitszeiten und –bedingungen. So sollte die wöchentliche Arbeitszeit ursprünglich auf 40,5 Stunden erhöht und die Kündigungsfrist erheblich verkürzt werden. Kräftige Streichungen waren auch im Bereich des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie beim Urlaubsanspruch und bei Zuschlägen vorgesehen.
Offizielle statistische Angaben über die Zahl der Tierarzthelferinnen in Deutschland existieren nicht. Die Berufsangehörigen werden nur gemeinsam mit den Arzt- und Zahnarzthelferinnen bzw. Zahnmedizinischen Fachangestellten erfasst. Bekannt ist, dass bundesweit mehr als 10.000 praktizierende Tierärzte tätig sind. In den vergangenen Jahren hat die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge zur Tierarzthelferinnen fast stetig zugenommen. Sie lag 1996 bei 1.076 und 2004 bei 1.585. Im Mai 2005 waren 1.181 Tierarzthelferinnen als arbeitslos gemeldet. Gegenwärtig wird eine neue Ausbildungsordnung für den Beruf erarbeitet, die am 1. August 2006 in Kraft treten soll.
Neue Tarifverträge für Tierarzthelferinnen ab 1. Juli 2005
Zum 1. Juli erhalten Tierarzthelferinnen in den alten Bundesländern 2,5 Prozent mehr Gehalt. In den nächsten beiden Jahren steigen die Entgelte nochmals um jeweils 1,9 Prozent. Entsprechend erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen. Meilenstein für ostdeutsche Kolleginnen gesetzt .Gleichzeitig wird die Wochenarbeitszeit von 38,5 auf 40 Stunden verlängert. Das Anfangsgehalt einer Vollzeitbeschäftigten beträgt somit im ersten Berufsjahr 1.308 Euro. Parallel dazu werden die Gehälter in den neuen Bundesländern von 84 auf 90 Prozent der Westgehälter angehoben.
Auf diese Ergebnisse konnten sich die Tarifpartner, der Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA) und der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt), nach mehr als einjähriger Verhandlungsdauer einigen.
„Angesichts der ersten Angebote und Forderungen der Arbeitgeber ist es uns gelungen, das Schlimmste zu verhindern und eine halbwegs akzeptable Gehaltserhöhung zu erzielen“, kommentiert BdA-Tarifexpertin Heike Wolfram das Erreichte. Als einen Meilenstein bezeichnet die stellvertretende BdA-Präsidentin dabei das Ergebnis für die Tierarzthelferinnen in den neuen Bundesländern. „Wir haben nicht nur vereinbart, dass die Gehälter auf 90 Prozent steigen, sondern auch festgeschrieben, dass weitere automatische Anpassungen erfolgen, sobald sich positive Änderungen am Gebührenabschlag der Tierärzte zwischen Rostock und Suhl ergeben.“ Im Vertrag wurde zudem festgehalten, dass die verlängerten Arbeitszeiten bei Teilzeitkräften nicht zu Gehaltseinbußen führen dürfen.
Am 28. April 2004 hatten sich VertreterInnen beider Seiten zur ersten Tarifrunde in Frankfurt getroffen. Das Angebot des bpt enthielt neben einer linearen Gehaltssteigerung von jährlich 1,3 Prozent für Tierarzthelferinnen und Auszubildende auch massive Änderungswünsche bei Arbeitszeiten und –bedingungen. So sollte die wöchentliche Arbeitszeit ursprünglich auf 40,5 Stunden erhöht und die Kündigungsfrist erheblich verkürzt werden. Kräftige Streichungen waren auch im Bereich des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie beim Urlaubsanspruch und bei Zuschlägen vorgesehen.
Offizielle statistische Angaben über die Zahl der Tierarzthelferinnen in Deutschland existieren nicht. Die Berufsangehörigen werden nur gemeinsam mit den Arzt- und Zahnarzthelferinnen bzw. Zahnmedizinischen Fachangestellten erfasst. Bekannt ist, dass bundesweit mehr als 10.000 praktizierende Tierärzte tätig sind. In den vergangenen Jahren hat die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge zur Tierarzthelferinnen fast stetig zugenommen. Sie lag 1996 bei 1.076 und 2004 bei 1.585. Im Mai 2005 waren 1.181 Tierarzthelferinnen als arbeitslos gemeldet. Gegenwärtig wird eine neue Ausbildungsordnung für den Beruf erarbeitet, die am 1. August 2006 in Kraft treten soll.