16.8.2005 | Pressemeldung

Die Kosten der Gesundheitsreform tragen die Praxismitarbeiterinnen

Unter dem Motto: "Ein Arzt allein macht noch keine Praxis" organisieren die ärztlichen Berufsverbände und der Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA) am 22. August 2005 in Hamburg gemeinsam eine besondere Aktion: Die Vormittagssprechstunden finden ohne Arzthelferinnen statt. Ab 13 Uhr startet dann auf dem Gänsemarkt eine zentrale Demonstration.


Einzelne Ziele der Gesundheitsreform von 2004, wie die Stabilisierung der Beiträge, scheinen erreicht. Doch bezahlt werden diese Errungenschaften zuallererst vom letzten Glied der Kette: den Mitarbeiterinnen in den ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen. Seit 2004 ist die Arbeitslosigkeit in der zweitgrößten Berufsgruppe im Gesundheitswesen in bisher nicht gekanntem Ausmaß angestiegen.

So waren im Januar 2004 bundesweit 30.779 arbeitslose Arzt- und Zahnarzthelferinnen registriert, im Januar 2005 waren es 38.431. Das entspricht einer Erhöhung um 25 Prozent. Im Vergleich dazu stiegen die Zahlen der Arbeitslosen bundesweit um rund zehn Prozent. Auch die üblichen saisonalen „Rückgänge“ fielen im vergangenen Jahr wesentlich verhaltener aus. Seit Beginn dieses Jahres muss erneut ein stetiger Anstieg verzeichnet werden.

Die Zahlen von Hamburg zeigen ähnliche Tendenzen: Von Januar 2005 auf Januar 2004 stieg die Zahl der arbeitslosen Arzthelferinnen und Zahnmedizinischen Fachangestellten um 21 Prozent, von Juli 2004 auf Juli 2005 sogar um 37 Prozent. Besonders augenfällig ist die Entwicklung bei den Mitarbeiterinnen in Zahnarztpraxen: hier kam es in Hamburg zwischen Januar 2004 und Januar 2005 zu einer Steigerung um 33 Prozent, zwischen Juli 2004 und Juli 2005 sogar zu 58 Prozent mehr arbeitslosen Zahnmedizinischen Fachangestellten.

Bundesweit sind ca. 500.000 Arzthelferinnen und Zahnmedizinische Fachangestellte in den ambulanten Praxen beschäftigt. Die Gehälter liegen im unteren Drittel. Die Tarifverträge sehen für vollbeschäftigte Angehörige dieser Berufe im ersten Berufsjahr in den alten Bundesländern ca. 1.300 Euro Bruttoeinkommen vor. Diese Bedingungen führten bislang dazu, dass die Arbeitslosenquote unterhalb des Durchschnitts lag. Kostendruck und Unsicherheit über die Auswirkungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes haben aber auch hier jetzt ihre Spuren hinterlassen.

Parallel zur steigenden Arbeitslosigkeit verzeichnet die Rechtsabteilung des BdA zunehmend mehr Anfragen wegen Änderungskündigungen. Diese beziehen sich hauptsächlich auf direkte Gehaltskürzungen, etwa beim 13. Gehalt; z.T. sollen die Mitarbeiterinnen aber auch die Wochenarbeitszeiten reduzieren.

Fehlender Kündigungsschutz in Kleinbetrieben erleichtert diese weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. „Die Entwicklung der vergangenen Monate macht deutlich, dass der Jobmotor Gesundheitswesen für unsere Berufe abgewürgt wurde“, erklärte dazu BdA-Präsidentin Sabine Rothe. „Jetzt ist die Politik gefordert, taugliche Gegenrezepte zu finden, denn die Auswirkungen auf die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Leistungen werden nicht lange auf sich warten lassen.“

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