4.11.2005 | Pressemeldung

BdA begrüßt Vereinbarung zur Integrierten Versorgung (IV)

Der Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA) begrüßt es, dass die Leistungen von Arzthelferinnen in den Integrationsvertrag zwischen Hausärzteverband und AOK Rheinland Pfalz eingebunden werden, sieht aber noch Handlungsbedarf aus tarif- und bildungspolitischer Sicht.


Vereinbart wurde in dem Vertrag, dass die Hausarztpraxis das Case-Management multimorbider Patienten übernimmt. Wichtige Aufgaben, wie Koordination, Dokumentation und sozialmedizinische Betreuung der Patienten sollen in diesem Rahmen von der Arzthelferin erfüllt werden. Als Qualifikation wird zunächst eine mindestens sechsjährige Berufserfahrung vorausgesetzt. Bis 2007 soll ein Fortbildungscurriculum entwickelt werden.

„Arzt und Mitarbeiterinnen kennen die Patienten und ihren Krankheitsverlauf meist seit mehreren Jahren“, so BdA-Präsidentin Sabine Rothe. „Die Koordinierung mit anderen Leistungserbringern ist in der Hausarztpraxis in den Händen einer entsprechend erfahrenen und weitergebildeten Arzthelferin damit bestens aufgehoben.Allerdings ist sie kein Modell gegen Ärztemangel. Die vorhandene enge Zusammenarbeit mit dem Hausarzt ermöglicht vielmehr eine individuell angepasste medizinische Behandlung, die auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sehr interessant ist.“

In einigen Punkten sieht der BdA jedoch unbedingt noch Handlungsbedarf. So gilt es sicherzustellen, dass der Leistung auch die Honorierung folgt. „Entsprechende tarifliche Vereinbarungen für die Kolleginnen sollten unbedingt getroffen werden“, so Sabine Rothe weiter.

Wichtig sei es ebenso, dass die Bildungsexpertinnen des BdA bei der Erstellung des Curriculums zur Weiterqualifizierung der „IV-Kräfte“ einbezogen werden. Hier dürfe es auch nicht zu länder- oder vertragsabhängigen Einzelstrategien kommen. Vielmehr müsse ein methodisch fundiertes, bundeseinheitliches und für die Hausarztpraxis gesamtkonzeptionell erstelltes Lehrprogramm entwickelt werden. Dabei ist die Arbeit mit Einzelmodulen genauso denkbar wie die Nutzung von Möglichkeiten der Fernweiterbildung oder des E-Learnings.

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