14.12.2005 | Pressemeldung

Wer das Gesundheitswesen reguliert, sollte sich auch für diesen Arbeitsmarkt engagieren!

Der Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA) beteiligt sich an der morgigen Protestaktion der Ärzte und Arzthelferinnen vor dem Potsdamer Landtag.

Wenn sich die Abgeordneten ab zehn Uhr in einer Aktuellen Stunde mit der ambulanten medizinischen Versorgung in Brandenburg beschäftigen, dann haben die Praxisteams bereits seit 9 Uhr sehr eindringlich auf ihre Situation aufmerksam gemacht. „Die derzeitige gesundheitspolitische Entwicklung macht uns das Arbeiten extrem schwer“, so Barbara Glöhs, BdA-Landesvorsitzende von Brandenburg, Berlin und Sachsen.

„Die Praxen stöhnen vor Bürokratisierung und Überreglementierung durch den Gesetzgeber, die Krankenkassen lassen Patientenbetreuungszeit zu Verwaltungszeit werden. Die Arbeitslosigkeit bei Arzthelferinnen ist innerhalb der vergangenen beiden Jahre um 30 Prozent gestiegen. Waren im November 2003 in Brandenburg 426 Arzthelferinnen arbeitslos gemeldet, so stieg diese Zahl im November dieses Jahres auf 557.

Gleichzeitig üben immer mehr Praxismitarbeiterinnen im ambulanten Gesundheitswesen ihre Berufstätigkeit in Teilzeit oder sogar als Minijob aus. Über Änderungskündigungen erfolgen in zunehmendem Maße Kürzungen der Gehälter bei gleichzeitiger Erhöhung der Arbeitszeiten.“

Die Folgen tragen nicht zuletzt die Patienten: „Arbeitet die Praxis mit weniger Personal – dann wird die Behandlungs- und Untersuchungsintensität der Patienten notwendigerweise eingeschränkt, denn ein Arzt allein ist keine Praxis!“, so Barbara Glöhs weiter.

In den neuen Bundesländern sind diese Einsparungen besonders deutlich spürbar, da die Personaldecke hier wesentlich enger ist als vergleichsweise in den alten Bundesländern. Im Osten kommen 206 Patienten auf eine Praxismitarbeiterin, im Westen sind es 164.
Deshalb fordert der BdA gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten von den GesundheitspolitikerInnen, dass die gesetzlichen und gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass eine individuelle und vertrauensvolle Behandlung und Begleitung von Patienten möglich ist! Notwendig sind dafür gleiche Wettbewerbs- und Finanzierungsbedingungen wie im stationären Bereich. Bislang werden die Leistungen der Arzthelferinnen bei der Honorarbildung im ambulanten Gesundheitswesen nicht berücksichtigt.

Wichtig ist es zudem, die ambulanten fachärztlichen Versorgungsstrukturen und damit die Arbeitsplätze der Kolleginnen in diesen Praxen zu erhalten. Barbara Glöhs: „Wer das Gesundheitswesen reguliert, sollte sich auch für diesen Ar-beitsmarkt engagieren!“

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