26.5.2006 | Pressemeldung
Diese Erhöhung ist die zweite Stufe des Tarifabschlusses, der im Mai 2005 nach mehr als einjähriger Verhandlungsdauer zwischen dem Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA) und dem Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) erzielt worden war. Die erste Stufe trat zum 1. Juli 2005 in Kraft. Die dritte Stufe sieht vor, dass die Gehälter am 1. Juli 2007 nochmals um 1,9 Prozent anwachsen.
Das Tarifgehalt einer Tierarzthelferin im 1. und 2. Berufsjahr beträgt somit ab 1. Juli 2006 1.333 Euro, im 15. Berufsjahr in der ersten Gehaltsgruppe 1.903 Euro und in der zweiten Gehaltsgruppe 2284 Euro. Um 1,9 Prozent erhöhen sich auch die Ausbildungsvergütungen. Auszubildende im ersten Jahr erhalten dann 441,50 Euro, im zweiten Jahr 496,50 Euro und im dritten Jahr 551,50 Euro.
Für die neuen Bundesländer bleibt es bisher noch bei einer Angleichung auf 90 Prozent des Westgehaltes – analog der Gebührenordnung für Tierärzte. Das gilt für die Tarifgehälter und die Ausbildungsvergütungen. Sobald sich positive Änderungen am Gebührenabschlag der Tierärzte zwischen Rostock und Suhl ergeben, werden hier automatische Anpassungen erfolgen.
Ab 1. August 2006 tritt eine neue Ausbildungsordnung in Kraft, die zahlreiche Modernisierungen enthält. Die neue Berufsbezeichnung lautet dann Tiermedizinische Fachangestellte.
Zweite Stufe der Tarifvereinbarung für Tierarzthelferinnen tritt am 1. Juli 2006 in Kraft
Zum 1. Juli 2006 steigen die Tarifgehälter von Tierarzthelferinnen um 1,9 Prozent.Diese Erhöhung ist die zweite Stufe des Tarifabschlusses, der im Mai 2005 nach mehr als einjähriger Verhandlungsdauer zwischen dem Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA) und dem Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) erzielt worden war. Die erste Stufe trat zum 1. Juli 2005 in Kraft. Die dritte Stufe sieht vor, dass die Gehälter am 1. Juli 2007 nochmals um 1,9 Prozent anwachsen.
Das Tarifgehalt einer Tierarzthelferin im 1. und 2. Berufsjahr beträgt somit ab 1. Juli 2006 1.333 Euro, im 15. Berufsjahr in der ersten Gehaltsgruppe 1.903 Euro und in der zweiten Gehaltsgruppe 2284 Euro. Um 1,9 Prozent erhöhen sich auch die Ausbildungsvergütungen. Auszubildende im ersten Jahr erhalten dann 441,50 Euro, im zweiten Jahr 496,50 Euro und im dritten Jahr 551,50 Euro.
Für die neuen Bundesländer bleibt es bisher noch bei einer Angleichung auf 90 Prozent des Westgehaltes – analog der Gebührenordnung für Tierärzte. Das gilt für die Tarifgehälter und die Ausbildungsvergütungen. Sobald sich positive Änderungen am Gebührenabschlag der Tierärzte zwischen Rostock und Suhl ergeben, werden hier automatische Anpassungen erfolgen.
Ab 1. August 2006 tritt eine neue Ausbildungsordnung in Kraft, die zahlreiche Modernisierungen enthält. Die neue Berufsbezeichnung lautet dann Tiermedizinische Fachangestellte.