24.1.2007 | Pressemeldung
„Es ist richtig, dass Arzthelferinnen selbst mit Tarifgehalt in den neuen Bundesländern in den Niedriglohnsektor fallen“, so die Tarifexpertin. „Es ist aber falsch, diese Berufe dann automatisch in die Gruppe der niedrigqualifizierten Tätigkeiten zu schieben.“
In den niedergelassenen Praxen von Ärzten und Zahnärzten arbeiten hochqualifizierte Mitarbeiterinnen. Ihre dreijährigen Ausbildungen basieren auf dem Berufsbildungsgesetz und sind in den Verordnungen über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006 bzw. über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 festgeschrieben.
Gerade die sich ständig verändernden Strukturen im Gesundheits- und Sozialwesen stellen an die Mitarbeiterinnen in Arzt- und Zahnarztpraxen hohe Anforderungen und die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen. Die Helferin von gestern hat lange ausgedient. Heute arbeiten die rund 500.000 Frauen zum großen Teil eigenverantwortlich, sie kooperieren interdisziplinär und managen den Praxisablauf in Delegationsform unter dem Arztvorbehalt. Mit den neuen Ausbildungsordnungen und neuen Berufsbezeichnungen wurden diese Veränderungen auch gesetzlich fixiert.
Vorsorge, Behandlung und Betreuung von Patienten werden nicht mehr als einzelne Tätigkeiten von Arzt bzw. Zahnarzt oder anderen Leistungserbringern gesehen, sondern als Teamarbeit, bei der die Qualifikation der Mitarbeiterinnen sehr wichtig ist, um mit entsprechend ausgebildetem Personal ein adäquates Leistungsspektrum in den Praxen anbieten zu können. Die dazu notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse, insbesondere zu Themen der Gesundheitsvorsorge, der Früherkennung von Krankheiten und der Gesundheitsförderung sind nur folgerichtig verstärkt in die Ausbildungsordnungen aufgenommen worden. Die gewachsenen Anforderungen im Bereich der Hygiene und des Arbeitsschutzes sowie des Notfallmanagements spielen in den Ausbildungsordnungen ebenfalls eine wichtige Rolle.
Neben der Prävention hat auch eine personenorientierte, situationsgerechte Beratung und Betreuung von Patienten während und nach der Behandlung große Bedeutung. Dementsprechend sind Fertigkeiten und Kenntnisse zur Berücksichtigung von psychosozialen und somatischen Bedingungen des Patientenverhaltens, zu Methoden und Techniken der Kommunikation, zur Patientenmotivation, zum Arbeiten im Team, zur Lösung von Konfliktsituationen und zum eigenverantwortlichen Handeln notwendig.
Margret Urban: „Die Frauen in Arzt- und Zahnarztpraxen müssen über eine hohe fachliche, sozialkommunikative, personelle und methodische Kompetenz verfügen, um den immer komplexer werdenden Betreuungssituationen infolge der soziodemo-grafischen Entwicklung und des gewandelten Krankheitsspektrum gerecht zu werden. Wenn sie dennoch rein statistisch gesehen zu den Niedriglohnberufen zählen, dann zeugt das nur davon, wie wenig der Gesellschaft die am Menschen geleistete Arbeit wert ist, nur weil sie zu 96 Prozent von Frauen erledigt wird. Wir erheben den Anspruch der Gleichstellung mit anderen Berufstätigkeiten, denn so genannte Frauenarbeit kann auch von Männern erbracht werden. Und sie muss auch geschlechterneutral entlohnt werden. Unser Verband wird sich auch in Zukunft dafür engagieren, dass es hier Veränderungen gibt.“
Niedriglohn heißt nicht niedrigqualifizierte Arbeit
Durch die derzeitige Niedriglohn-Diskussion geraten die Berufe der Arzt- und Zahnarzthelferin bzw. Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten in eine Position, in die sie nicht hineingehören. Darauf macht Margret Urban, 2. stellvertretende Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. nachdrücklich aufmerksam.„Es ist richtig, dass Arzthelferinnen selbst mit Tarifgehalt in den neuen Bundesländern in den Niedriglohnsektor fallen“, so die Tarifexpertin. „Es ist aber falsch, diese Berufe dann automatisch in die Gruppe der niedrigqualifizierten Tätigkeiten zu schieben.“
In den niedergelassenen Praxen von Ärzten und Zahnärzten arbeiten hochqualifizierte Mitarbeiterinnen. Ihre dreijährigen Ausbildungen basieren auf dem Berufsbildungsgesetz und sind in den Verordnungen über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006 bzw. über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 festgeschrieben.
Gerade die sich ständig verändernden Strukturen im Gesundheits- und Sozialwesen stellen an die Mitarbeiterinnen in Arzt- und Zahnarztpraxen hohe Anforderungen und die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen. Die Helferin von gestern hat lange ausgedient. Heute arbeiten die rund 500.000 Frauen zum großen Teil eigenverantwortlich, sie kooperieren interdisziplinär und managen den Praxisablauf in Delegationsform unter dem Arztvorbehalt. Mit den neuen Ausbildungsordnungen und neuen Berufsbezeichnungen wurden diese Veränderungen auch gesetzlich fixiert.
Vorsorge, Behandlung und Betreuung von Patienten werden nicht mehr als einzelne Tätigkeiten von Arzt bzw. Zahnarzt oder anderen Leistungserbringern gesehen, sondern als Teamarbeit, bei der die Qualifikation der Mitarbeiterinnen sehr wichtig ist, um mit entsprechend ausgebildetem Personal ein adäquates Leistungsspektrum in den Praxen anbieten zu können. Die dazu notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse, insbesondere zu Themen der Gesundheitsvorsorge, der Früherkennung von Krankheiten und der Gesundheitsförderung sind nur folgerichtig verstärkt in die Ausbildungsordnungen aufgenommen worden. Die gewachsenen Anforderungen im Bereich der Hygiene und des Arbeitsschutzes sowie des Notfallmanagements spielen in den Ausbildungsordnungen ebenfalls eine wichtige Rolle.
Neben der Prävention hat auch eine personenorientierte, situationsgerechte Beratung und Betreuung von Patienten während und nach der Behandlung große Bedeutung. Dementsprechend sind Fertigkeiten und Kenntnisse zur Berücksichtigung von psychosozialen und somatischen Bedingungen des Patientenverhaltens, zu Methoden und Techniken der Kommunikation, zur Patientenmotivation, zum Arbeiten im Team, zur Lösung von Konfliktsituationen und zum eigenverantwortlichen Handeln notwendig.
Margret Urban: „Die Frauen in Arzt- und Zahnarztpraxen müssen über eine hohe fachliche, sozialkommunikative, personelle und methodische Kompetenz verfügen, um den immer komplexer werdenden Betreuungssituationen infolge der soziodemo-grafischen Entwicklung und des gewandelten Krankheitsspektrum gerecht zu werden. Wenn sie dennoch rein statistisch gesehen zu den Niedriglohnberufen zählen, dann zeugt das nur davon, wie wenig der Gesellschaft die am Menschen geleistete Arbeit wert ist, nur weil sie zu 96 Prozent von Frauen erledigt wird. Wir erheben den Anspruch der Gleichstellung mit anderen Berufstätigkeiten, denn so genannte Frauenarbeit kann auch von Männern erbracht werden. Und sie muss auch geschlechterneutral entlohnt werden. Unser Verband wird sich auch in Zukunft dafür engagieren, dass es hier Veränderungen gibt.“