24.3.2007 | Pressemeldung
Der neue Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Am 1. Juli 2008 werden die Gehälter der Zahnmedizinischen Fachangestellten in Hamburg, Hessen und Westfalen-Lippe um weitere 0,5 Prozent steigen. Der Vertreter aus Berlin behielt sich die Option vor, sich dieser Erhöhung evtl. noch anzuschließen. Die Erklärungsfrist endet am 15. Juni 2007.
„Das ist nicht unbedingt ein Grund zum Jubeln“, beurteilt Margret Urban, 2. stellvertretende Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V., die Situation. „Zumal wir eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit um eine Stunde auf 39 hinnehmen mussten. Die Gehälter der Mitarbeiterinnen hätten um wesentlich mehr steigen müssen. Denn eine allein lebende Zahnmedizinische Fachangestellte liegt mit ihrem Einstiegsgehalt von 1.313 Euro brutto und 957 Euro netto um 89 Euro unterhalb der Armutsgrenze in Deutschland.“ Es sei aber notwendig gewesen, aus dem Stillstand herauszukommen und einen Abschluss nicht weiter hinauszuzögern, ergänzt die Tarifexpertin. Während der Laufzeit des neuen Tarifvertrages wollen die Vertreterinnen und Vertreter beider Seiten an einer Umstrukturierung des Gehaltssystems arbeiten.
Um der mit den Niedriggehältern einhergehenden drohenden Altersarmut zu begegnen, wurde zudem vereinbart, dass die Mitarbeiterinnen einen Anspruch auf Arbeitgeber finanzierte Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge erhalten. Für Auszubildende und Mitarbeiterinnen mit mindestens 20 Wochenstunden beträgt dieser Anteil monatlich 20 Euro, für die anderen 10 Euro.
Für die bundesweit rund 200.000 Zahnmedizinischen Fachangestellten gibt es seit mehr als 15 Jahren keinen bundesweiten Tarifvertrag mehr. Verhandlungen werden derzeit nur mit einer Arbeitsgruppe aus den Zahnärztekammerbereichen Hamburg, Hessen, Berlin und Westfalen-Lippe geführt.
Drei Prozent mehr für Mitarbeiterinnen in Zahnarztpraxen
Ab 1. Juli 2007 erhalten die Mitarbeiterinnen in den Zahnarztpraxen von Berlin, Hamburg, Hessen und Westfalen-Lippe drei Prozent mehr Gehalt. Darauf einigten sich die Tarifpartner - der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitgemeinschaft für die Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte - am Freitagabend in Frankfurt. Die Tarifverhandlung fand nach einer fast zweijährigen Pause statt. Die Arbeitgeberseite hatte die letzten Verhandlungen am 6. April 2005 für gescheitert erklärt.Der neue Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Am 1. Juli 2008 werden die Gehälter der Zahnmedizinischen Fachangestellten in Hamburg, Hessen und Westfalen-Lippe um weitere 0,5 Prozent steigen. Der Vertreter aus Berlin behielt sich die Option vor, sich dieser Erhöhung evtl. noch anzuschließen. Die Erklärungsfrist endet am 15. Juni 2007.
„Das ist nicht unbedingt ein Grund zum Jubeln“, beurteilt Margret Urban, 2. stellvertretende Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V., die Situation. „Zumal wir eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit um eine Stunde auf 39 hinnehmen mussten. Die Gehälter der Mitarbeiterinnen hätten um wesentlich mehr steigen müssen. Denn eine allein lebende Zahnmedizinische Fachangestellte liegt mit ihrem Einstiegsgehalt von 1.313 Euro brutto und 957 Euro netto um 89 Euro unterhalb der Armutsgrenze in Deutschland.“ Es sei aber notwendig gewesen, aus dem Stillstand herauszukommen und einen Abschluss nicht weiter hinauszuzögern, ergänzt die Tarifexpertin. Während der Laufzeit des neuen Tarifvertrages wollen die Vertreterinnen und Vertreter beider Seiten an einer Umstrukturierung des Gehaltssystems arbeiten.
Um der mit den Niedriggehältern einhergehenden drohenden Altersarmut zu begegnen, wurde zudem vereinbart, dass die Mitarbeiterinnen einen Anspruch auf Arbeitgeber finanzierte Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge erhalten. Für Auszubildende und Mitarbeiterinnen mit mindestens 20 Wochenstunden beträgt dieser Anteil monatlich 20 Euro, für die anderen 10 Euro.
Für die bundesweit rund 200.000 Zahnmedizinischen Fachangestellten gibt es seit mehr als 15 Jahren keinen bundesweiten Tarifvertrag mehr. Verhandlungen werden derzeit nur mit einer Arbeitsgruppe aus den Zahnärztekammerbereichen Hamburg, Hessen, Berlin und Westfalen-Lippe geführt.