30.5.2007 | Pressemeldung
„Als größte Interessenvertretung der Praxismitarbeiterinnen begrüßen wir die vereinbarten Ergebnisse“, erklärte dazu Sabine Rothe, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. und ergänzt: „Wir sehen darin ein Zeichen dafür, dass sich das oberste Gremium der Ärzteschaft seiner Verantwortung als Arbeitgeber bewusst ist.“
Die Delegierten haben sich u.a. dafür ausgesprochen, Bedingungen zu schaffen, die den Medizinischen Fachangestellten ein Gehalt gewährleisten, das ihrer Verantwortung gerecht wird. „Dieser und weitere Anträge setzen eine langjährige Forderung unseres Verbandes um. Bisher scheiterten Tarifverhandlungen oft daran, dass das Budget der Ärzte selbst eng begrenzt war und nach Abzug aller Ausgaben nur ein geringer Spielraum für die Bezahlung der Mitarbeiterinnen übrig blieb. Nun sollen die Personalkosten der Angestellten in den niedergelassenen Praxen lösgelöst von den anderen ‚Praxiskosten’ betrachtet werden. Das ist im stationären Bereich längst Usus“, kommentiert Sabine Rothe die Entscheidung. „Wir hoffen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit dieser Gesetzesänderung Erfolg hat.“
Außerdem begrüßt der Verband das Bestreben, die personellen Ressourcen der Medizinischen Fachangestellten für eine flächendeckende, hochwertige ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärzte aktiver zu nutzen. Sabine Rothe: „Die derzeit noch gültigen Bestimmungen über delegierbare Leistungen sind z.B. längst veraltet. Eine Medizinische Fachangestellte von heute kann den Arzt oder die Ärztin bei weit mehr diagnostischen Maßnahmen unterstützen. Sie kann therapeutische Schritte übernehmen und vor allem koordinierend arbeiten und administrativ tätig sein. Sie kann nach Anweisung des Hausarztes in Delegation Hausbesuche bei Patienten übernehmen, wobei die vorbeugende, beratende/betreuende und Therapie überwachende Tätigkeit im Vordergrund steht. Die dreijährige staatlich anerkannte qualifizierte Ausbildung setzt dafür den Grundstock, entsprechende Fortbildungsmodule müssen weitere medizinische und soziale Kompetenzen ausbauen. Dabei gilt es, die Qualifikationsanforderungen und Profile klar zu definieren. Wir hoffen, dass wir uns als Verband bei diesem Prozess direkt einbringen können.“
Mit Blick auf die „Gemeindeschwestern“ gehe es außerdem darum, nicht ständig neue Versorgungsformen und Berufe zu entwickeln, sondern das vorhandene Potenzial besser zu nutzen. „Wir wollen nicht in den pflegerischen Bereich oder den Pflegedienst. Wir wollen auch keine Tätigkeiten von anderen (nicht)ärztlichen Berufen übernehmen, sondern mit den vorhandenen Ressourcen, die bereits in der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten gelegt werden, eine ganzheitliche, würdevolle und effiziente Betreuung von Patienten ermöglichen und damit auch die Zukunft dieses Berufes ausbauen“, so Sabine Rothe.
Deutscher Ärztetag zeigt Verantwortung als Arbeitgeber
Auf dem 110. Deutschen Ärztetag in Münster wurden mehrere Beschlüsse gefasst, die sich nachhaltig auf die Arbeitsbedingungen, die Ausbildungssituation und die Zukunft der Medizinischen Fachangestellten auswirken können.„Als größte Interessenvertretung der Praxismitarbeiterinnen begrüßen wir die vereinbarten Ergebnisse“, erklärte dazu Sabine Rothe, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. und ergänzt: „Wir sehen darin ein Zeichen dafür, dass sich das oberste Gremium der Ärzteschaft seiner Verantwortung als Arbeitgeber bewusst ist.“
Die Delegierten haben sich u.a. dafür ausgesprochen, Bedingungen zu schaffen, die den Medizinischen Fachangestellten ein Gehalt gewährleisten, das ihrer Verantwortung gerecht wird. „Dieser und weitere Anträge setzen eine langjährige Forderung unseres Verbandes um. Bisher scheiterten Tarifverhandlungen oft daran, dass das Budget der Ärzte selbst eng begrenzt war und nach Abzug aller Ausgaben nur ein geringer Spielraum für die Bezahlung der Mitarbeiterinnen übrig blieb. Nun sollen die Personalkosten der Angestellten in den niedergelassenen Praxen lösgelöst von den anderen ‚Praxiskosten’ betrachtet werden. Das ist im stationären Bereich längst Usus“, kommentiert Sabine Rothe die Entscheidung. „Wir hoffen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit dieser Gesetzesänderung Erfolg hat.“
Außerdem begrüßt der Verband das Bestreben, die personellen Ressourcen der Medizinischen Fachangestellten für eine flächendeckende, hochwertige ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärzte aktiver zu nutzen. Sabine Rothe: „Die derzeit noch gültigen Bestimmungen über delegierbare Leistungen sind z.B. längst veraltet. Eine Medizinische Fachangestellte von heute kann den Arzt oder die Ärztin bei weit mehr diagnostischen Maßnahmen unterstützen. Sie kann therapeutische Schritte übernehmen und vor allem koordinierend arbeiten und administrativ tätig sein. Sie kann nach Anweisung des Hausarztes in Delegation Hausbesuche bei Patienten übernehmen, wobei die vorbeugende, beratende/betreuende und Therapie überwachende Tätigkeit im Vordergrund steht. Die dreijährige staatlich anerkannte qualifizierte Ausbildung setzt dafür den Grundstock, entsprechende Fortbildungsmodule müssen weitere medizinische und soziale Kompetenzen ausbauen. Dabei gilt es, die Qualifikationsanforderungen und Profile klar zu definieren. Wir hoffen, dass wir uns als Verband bei diesem Prozess direkt einbringen können.“
Mit Blick auf die „Gemeindeschwestern“ gehe es außerdem darum, nicht ständig neue Versorgungsformen und Berufe zu entwickeln, sondern das vorhandene Potenzial besser zu nutzen. „Wir wollen nicht in den pflegerischen Bereich oder den Pflegedienst. Wir wollen auch keine Tätigkeiten von anderen (nicht)ärztlichen Berufen übernehmen, sondern mit den vorhandenen Ressourcen, die bereits in der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten gelegt werden, eine ganzheitliche, würdevolle und effiziente Betreuung von Patienten ermöglichen und damit auch die Zukunft dieses Berufes ausbauen“, so Sabine Rothe.