26.6.2007 | Pressemeldung
Das Tarifgehalt einer Tierarzthelferin bzw. Tiermedizinischen Fachangestellten in den alten Bundesländern beträgt somit ab 1. Juli 2007 im 1. und 2. Berufsjahr brutto 1.358,50 Euro, im 15. Berufsjahr in der ersten Gehaltsgruppe 1.939,50 Euro und in der zweiten Gehaltsgruppe 2.327,50 Euro. Um 1,9 Prozent erhöhen sich auch die Ausbildungsvergütungen. Auszubildende im ersten Jahr erhalten in den alten Bundesländern dann 450,50 Euro, im zweiten Jahr 506,50 Euro und im dritten Jahr 562,50 Euro.
Für die neuen Bundesländer bleibt es bisher noch bei einer Angleichung auf 90 Prozent des Westgehaltes – analog der Gebührenordnung für Tierärzte. Das gilt für die Tarifgehälter und die Ausbildungsvergütungen. Sobald sich positive Änderungen am Gebührenabschlag der Tierärzte zwischen Rostock und Suhl ergeben, werden hier automatische Anpassungen erfolgen.
Offizielle statistische Angaben über die Zahl der Tierarzthelferinnen bzw. Tiermedizinischen Fachangestellten in Deutschland existieren nicht. Die Berufsangehörigen werden nur gemeinsam mit den Arzt- und Zahnarzthelferinnen bzw. Medizinischer und Zahnmedizinischen Fachangestellten erfasst. Bekannt ist, dass bundesweit mehr als 10.000 praktizierende Tierärzte tätig sind. In den vergangenen Jahren hat die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge fast stetig zugenommen. Sie lag 1996 bei 1.076 und 2006 bei 1.524.
Seit 1. August 2006 gibt es eine Ausbildungsordnung, die den veränderten Bedingungen und höheren Ansprüchen an die Mitarbeiterinnen in den Tierarztpraxen gerecht wird. Seither lautet die neue Berufsbezeichnung Tiermedizinische Fachangestellte, die im allgemeinen Sprachgebrauch auch für gelernte Tierarzthelferinnen angewendet werden kann.
Dritte Stufe der Tarifvereinbarung für Tiermedizinische Fachangestellte am 1. Juli 2007 in Kraft
Zum 1. Juli 2007 steigen die Tarifgehälter von Tierarzthelferinnen und Tiermedizinischen Fachangestellten erneut um 1,9 Prozent. Diese Erhöhung ist die dritte Stufe des Tarifabschlusses, der im Mai 2005 nach mehr als einjähriger Verhandlungsdauer zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. (damals noch Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e. V., BdA) und dem Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) erzielt worden war. Die erste Stufe trat zum 1. Juli 2005 in Kraft. Die zweite am 1. Juli 2006.Das Tarifgehalt einer Tierarzthelferin bzw. Tiermedizinischen Fachangestellten in den alten Bundesländern beträgt somit ab 1. Juli 2007 im 1. und 2. Berufsjahr brutto 1.358,50 Euro, im 15. Berufsjahr in der ersten Gehaltsgruppe 1.939,50 Euro und in der zweiten Gehaltsgruppe 2.327,50 Euro. Um 1,9 Prozent erhöhen sich auch die Ausbildungsvergütungen. Auszubildende im ersten Jahr erhalten in den alten Bundesländern dann 450,50 Euro, im zweiten Jahr 506,50 Euro und im dritten Jahr 562,50 Euro.
Für die neuen Bundesländer bleibt es bisher noch bei einer Angleichung auf 90 Prozent des Westgehaltes – analog der Gebührenordnung für Tierärzte. Das gilt für die Tarifgehälter und die Ausbildungsvergütungen. Sobald sich positive Änderungen am Gebührenabschlag der Tierärzte zwischen Rostock und Suhl ergeben, werden hier automatische Anpassungen erfolgen.
Offizielle statistische Angaben über die Zahl der Tierarzthelferinnen bzw. Tiermedizinischen Fachangestellten in Deutschland existieren nicht. Die Berufsangehörigen werden nur gemeinsam mit den Arzt- und Zahnarzthelferinnen bzw. Medizinischer und Zahnmedizinischen Fachangestellten erfasst. Bekannt ist, dass bundesweit mehr als 10.000 praktizierende Tierärzte tätig sind. In den vergangenen Jahren hat die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge fast stetig zugenommen. Sie lag 1996 bei 1.076 und 2006 bei 1.524.
Seit 1. August 2006 gibt es eine Ausbildungsordnung, die den veränderten Bedingungen und höheren Ansprüchen an die Mitarbeiterinnen in den Tierarztpraxen gerecht wird. Seither lautet die neue Berufsbezeichnung Tiermedizinische Fachangestellte, die im allgemeinen Sprachgebrauch auch für gelernte Tierarzthelferinnen angewendet werden kann.