4.7.2007 | Pressemeldung

Das Gesundheitswesen durch Kooperation und Verantwortung besser gestalten

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. begrüßt wesentliche Aussagen des gestern veröffentlichten Gutachtens zur Entwicklung im Gesundheitswesen.


„Der Sachverständigenrat weist eindeutig auf notwendige Veränderungen, eine neue Fokussierung und mögliche Effizienz- und Effektivitätsaspekte hin, die auch die Mitarbeiterinnen in den niedergelassen Praxen direkt betreffen“, erklärt dazu Verbandspräsidentin Sabine Rothe. „Die Gesundheitspolitik muss weg von einer reinen Kostendämpfungspolitik und sich auf eine zielorientierte Gesundheitsversorgung der Patienten ausrichten.“

In den Bereichen Prävention und integrierte Versorgung seien hierzu bereits gute Ansätze zu sehen. Als positiv bewertet die Präsidentin die Feststellung, dass der Sachverständigenrat dem Bereich der Prävention, insbesondere von benachteiligten Gruppen, einen breiten Raum einräumt.

„Um gerade auch diese Ziele erreichen zu können, ist eine verbesserte Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe notwendig. Diese Forderung unseres Verbandes findet sich auch im Gutachten wieder. Nicht Vorbehaltsaufgaben für einzelne nichtärztliche Heilberufe sind geeignete Mittel zur Neuverteilung, sondern flexible Strukturen, die sich an den erforderlichen Qualifikationen orientieren. Dabei geht es nicht um die Übernahme von Tätigkeiten von anderen (nicht)ärztlichen Berufen, sondern um eine sinnvolle Ergänzung und optimale Nutzung der vorhandenen Ressourcen im Sinne einer ganzheitlichen, würdevollen und effizienten Betreuung von Patienten.“

In diesem Zusammenhang begrüßt der Verband medizinischer Fachberufe e.V. auch die im Gutachten angesprochenen Poolkompetenzen und damit die Möglichkeit, auf regionale Besonderheiten der Patientenversorgung durch flexible Personalzusammensetzung der Betreuungsteams zu reagieren.

Sabine Rothe: „Aus den Praxen heraus müssen - in Kooperation und Vernetzung mit den anderen Medizinalfachberufen und medizinischen Einrichtungen - Versorgungsmodelle entstehen, die den Patienten zugute kommen. Diese neue Aufgabenverteilung sollte, wie im Gutachten gefordert, mit kleinen Schritten begonnen und vor allem evaluiert werden. Unsere Berufsangehörigen stellen sich gern den angesprochenen Herausforderungen von Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie den geforderten Qualitätsindikatoren und zusätzlichen Patientensicherheitsindikatoren. Die Neuordnung der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten, die am 1. August 2006 in Kraft getreten ist, hat dafür bereits wichtige Voraussetzungen geschaffen.“

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