29.8.2007 | Pressemeldung
Eine Besserung verspricht der durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung ausgearbeitete neue Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) für Vertragsärzte, der erstmals auch die realen Leistungen des Fachpersonals einkalkulieren sollte.
Dem scheinen Bundesgesundheitsministerium und Krankenkassen aber einen Riegel vorschieben zu wollen. Beide sprachen sich bei den gegenwärtigen EBM-Verhandlungen gegen Mehrausgaben aus.
„Krankenkassen und Gesetzgeber zeigen damit, wie kurzsichtig sie Gesundheitspolitik betreiben“, stellt dazu Sabine Rothe, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. klar. „Wer – wie im Abschlusspapier von Meseburg – davon spricht, dass ein funktionierendes Gesundheitswesen ein enormer Beschäftigungsfaktor sei, der muss auch zur Kenntnis nehmen, dass Beschäftigte von ihrer Arbeit leben wollen. Zurzeit wird aber die Verwaltung von Erkrankungen besser bezahlt als die Betreuung der Patienten: Der Tarifvertrag sieht für eine ausgebildete Medizinische Fachangestellte in den westlichen Bundesländern ein Eingangsgehalt von 1.322 Euro vor, eine Sachbearbeiterin in einer Ersatzkrankenkasse erhält nach Vollendung des 20. Lebensjahres bereits 1.713 Euro.“
Der neue EBM bietet die Chance auf eine gerechtere Vergütung des gesamten Praxisteams mahnt Sabine Rothe und ergänzt. „Wer diese Möglichkeit nicht wahrnimmt, rechnet bewusst mit zwei Konsequenzen: Er fördert die Abwanderung des Fachpersonals und verschiebt die Kosten der Altersarmut hunderttausender Berufsangehöriger auf die Schultern der Allgemeinheit.“
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. fordert daher die Vertreter der Ärzte, Krankenkassen und des Ministeriums dazu auf, bei den EBM-Verhandlungen die Grundlage für ein solides ambulantes Gesundheitswesen zu schaffen, in dem auch die Leistungen der Praxismitarbeiterinnen anerkannt und entsprechend bezahlt werden.
EBM-Verhandlungen: Praxismitarbeiterinnen sind direkt betroffen
Hohe Verantwortung und Qualifizierungsanforderungen - aber wenig Geld. Das ist nach wie vor die Situation von mehr als 300.000 Medizinischen Fachangestellten in den niedergelassenen Arztpraxen. Der Einstiegstarif in diesen Beruf ist so niedrig, dass eine allein lebende Berufsanfängerin unterhalb der Armutsgrenze leben muss, auch wenn sie ganztags arbeitet.Eine Besserung verspricht der durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung ausgearbeitete neue Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) für Vertragsärzte, der erstmals auch die realen Leistungen des Fachpersonals einkalkulieren sollte.
Dem scheinen Bundesgesundheitsministerium und Krankenkassen aber einen Riegel vorschieben zu wollen. Beide sprachen sich bei den gegenwärtigen EBM-Verhandlungen gegen Mehrausgaben aus.
„Krankenkassen und Gesetzgeber zeigen damit, wie kurzsichtig sie Gesundheitspolitik betreiben“, stellt dazu Sabine Rothe, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. klar. „Wer – wie im Abschlusspapier von Meseburg – davon spricht, dass ein funktionierendes Gesundheitswesen ein enormer Beschäftigungsfaktor sei, der muss auch zur Kenntnis nehmen, dass Beschäftigte von ihrer Arbeit leben wollen. Zurzeit wird aber die Verwaltung von Erkrankungen besser bezahlt als die Betreuung der Patienten: Der Tarifvertrag sieht für eine ausgebildete Medizinische Fachangestellte in den westlichen Bundesländern ein Eingangsgehalt von 1.322 Euro vor, eine Sachbearbeiterin in einer Ersatzkrankenkasse erhält nach Vollendung des 20. Lebensjahres bereits 1.713 Euro.“
Der neue EBM bietet die Chance auf eine gerechtere Vergütung des gesamten Praxisteams mahnt Sabine Rothe und ergänzt. „Wer diese Möglichkeit nicht wahrnimmt, rechnet bewusst mit zwei Konsequenzen: Er fördert die Abwanderung des Fachpersonals und verschiebt die Kosten der Altersarmut hunderttausender Berufsangehöriger auf die Schultern der Allgemeinheit.“
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. fordert daher die Vertreter der Ärzte, Krankenkassen und des Ministeriums dazu auf, bei den EBM-Verhandlungen die Grundlage für ein solides ambulantes Gesundheitswesen zu schaffen, in dem auch die Leistungen der Praxismitarbeiterinnen anerkannt und entsprechend bezahlt werden.