6.3.2008 | Pressemeldung
„Die von unserem Verband vertretenen Berufe Medizinische, Zahnmedizinische und Tiermedizinische Fachangestellte werden zu mehr als 98 Prozent von Frauen ausgeübt. Hier geht es nicht darum, die Gehälter männlicher und weiblicher Berufsvertreter gegenüberzustellen, sondern gleichwertige Tätigkeiten und Kompetenzen anderer Berufe zum Vergleich heranzuziehen“, erklärt die 2. stellvertretende Präsidentin Margret Urban und verweist darauf, dass das Einstiegstarifgehalt einer ausgebildeten Medizinischen Fachangestellten bei lediglich 1356,00 Euro liegt.
Psychische, physische und emotionale Belastungen der Mitarbeiterinnen in Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen sollten die gleiche gesellschaftliche Wertschätzung erhalten wie körperliche Arbeit in handwerklichen Berufen; Verantwortung für die Gesundheit der Menschen müssten mindestens genauso bewertet werden wie die Verantwortung für kaufmännische Abläufe, so die Tarifexpertin weiter.
Margret Urban: „Noch immer werden die sozialen Kompetenzen wie Empathie und Motivierungsvermögen von Frauen generell erwartet und spielen bei der Arbeitsbewertung keine Rolle. In Männerberufen, vor allem in höheren Positionen, gelten diese Kompetenzen als besondere Qualifikation.“
Hier mehr Gerechtigkeit zu schaffen sieht der Verband medizinischer Fachberufe e.V. vor allem als Aufgabe der Politiker und der Krankenkassenvorstände. Das gelte auch bei gleichen Tätigkeiten mit vergleichbaren Qualifikationen. Aufgrund der Unterschiede in der Finanzierung des stationären und des ambulanten Gesundheitswesens wird eine i.m.-Injektion, die eine Medizinische Fachangestellte setzt, immer noch geringer bewertet als die i.m.-Injektion einer Kranken- und Gesundheitspflegerin. Darüber hinaus bezahlen die Krankenkassen die angestellten Sachbearbeiterinnen, die Patienten eher verwalten, besser als die Frauen, die direkt mit kranken Menschen arbeiten.
Lesen Sie dazu auch folgende Unterlagen:
Frauenberufe müssen besser bewertet werden
Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ hat für Frauenberufe eine ganz besondere Bedeutung. Darauf macht der Verband medizinischer Fachberufe e.V. anlässlich des bevorstehenden Weltfrauentages aufmerksam.„Die von unserem Verband vertretenen Berufe Medizinische, Zahnmedizinische und Tiermedizinische Fachangestellte werden zu mehr als 98 Prozent von Frauen ausgeübt. Hier geht es nicht darum, die Gehälter männlicher und weiblicher Berufsvertreter gegenüberzustellen, sondern gleichwertige Tätigkeiten und Kompetenzen anderer Berufe zum Vergleich heranzuziehen“, erklärt die 2. stellvertretende Präsidentin Margret Urban und verweist darauf, dass das Einstiegstarifgehalt einer ausgebildeten Medizinischen Fachangestellten bei lediglich 1356,00 Euro liegt.
Psychische, physische und emotionale Belastungen der Mitarbeiterinnen in Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen sollten die gleiche gesellschaftliche Wertschätzung erhalten wie körperliche Arbeit in handwerklichen Berufen; Verantwortung für die Gesundheit der Menschen müssten mindestens genauso bewertet werden wie die Verantwortung für kaufmännische Abläufe, so die Tarifexpertin weiter.
Margret Urban: „Noch immer werden die sozialen Kompetenzen wie Empathie und Motivierungsvermögen von Frauen generell erwartet und spielen bei der Arbeitsbewertung keine Rolle. In Männerberufen, vor allem in höheren Positionen, gelten diese Kompetenzen als besondere Qualifikation.“
Hier mehr Gerechtigkeit zu schaffen sieht der Verband medizinischer Fachberufe e.V. vor allem als Aufgabe der Politiker und der Krankenkassenvorstände. Das gelte auch bei gleichen Tätigkeiten mit vergleichbaren Qualifikationen. Aufgrund der Unterschiede in der Finanzierung des stationären und des ambulanten Gesundheitswesens wird eine i.m.-Injektion, die eine Medizinische Fachangestellte setzt, immer noch geringer bewertet als die i.m.-Injektion einer Kranken- und Gesundheitspflegerin. Darüber hinaus bezahlen die Krankenkassen die angestellten Sachbearbeiterinnen, die Patienten eher verwalten, besser als die Frauen, die direkt mit kranken Menschen arbeiten.
Lesen Sie dazu auch folgende Unterlagen: