7.3.2008 | Pressemeldung
„Allerdings darf sie sich nicht auf pflegerische Tätigkeiten beziehen, sondern ist aus unserer Sicht eindeutig an die Medizinische Fachangestellte adressiert“, stellt Verbandspräsidentin Sabine Rothe klar. „Schließlich geht es um Leistungen, die auf Anordnung des Arztes bei Patienten erbracht werden, die nicht mehr in der Lage sind, in die Praxis zu kommen. Dafür sind Medizinische Fachangestellte, deren Ausbildung bereits in der niedergelassenen Praxis erfolgt, am besten geeignet. Sie besitzen dadurch sowohl medizinisches Grundlagenwissen als auch Handlungskompetenzen, die auf die niedergelassene ärztliche Versorgung zugeschnitten sind.
Durch entsprechende praxisorientierte Weiterbildungen – z.B. im Rahmen der Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) – können genau die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeit vertieft werden, die für die Unterstützung des Arztes notwendig sind. So ist es möglich, eine langfristige und patientenorientierte medizinische Betreuung in der Arztpraxis umzusetzen. Die medizinische Therapiehoheit des Arztes muss dabei erhalten bleiben.“
Gleichzeitig böte sich damit die Chance, die vorhandenen interdisziplinären Versorgungsangebote über die Schnittstelle Arztteam im Interesse der Patienten sinnvoll miteinander zu verzahnen. Laufende Projekte zeigen z.B. den Trend, dass Patienten, die in das Hausbesuchsprogramm mit Medizinischen Fachangestellten eingebunden sind, früher eine pflegerisch notwendige Betreuung erhalten.
Hinsichtlich der Finanzierung fordert der Verband dazu auf, diese EBM-Ziffer gerecht zu bewerten. Sabine Rothe: „Diese Leistungen dürfen weder zu Honorarkürzungen noch zu einer Quersubventionierung anderer Bereiche führen. Eine gute Betreuung der älteren Patienten hat ihren Preis.“
Neue EBM-Ziffer bietet Chancen für bessere Betreuung
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. begrüßt die vorgesehene neue EBM-Ziffer für die Delegation häuslicher Leistungen an nicht-ärztliche Fachberufe.„Allerdings darf sie sich nicht auf pflegerische Tätigkeiten beziehen, sondern ist aus unserer Sicht eindeutig an die Medizinische Fachangestellte adressiert“, stellt Verbandspräsidentin Sabine Rothe klar. „Schließlich geht es um Leistungen, die auf Anordnung des Arztes bei Patienten erbracht werden, die nicht mehr in der Lage sind, in die Praxis zu kommen. Dafür sind Medizinische Fachangestellte, deren Ausbildung bereits in der niedergelassenen Praxis erfolgt, am besten geeignet. Sie besitzen dadurch sowohl medizinisches Grundlagenwissen als auch Handlungskompetenzen, die auf die niedergelassene ärztliche Versorgung zugeschnitten sind.
Durch entsprechende praxisorientierte Weiterbildungen – z.B. im Rahmen der Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) – können genau die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeit vertieft werden, die für die Unterstützung des Arztes notwendig sind. So ist es möglich, eine langfristige und patientenorientierte medizinische Betreuung in der Arztpraxis umzusetzen. Die medizinische Therapiehoheit des Arztes muss dabei erhalten bleiben.“
Gleichzeitig böte sich damit die Chance, die vorhandenen interdisziplinären Versorgungsangebote über die Schnittstelle Arztteam im Interesse der Patienten sinnvoll miteinander zu verzahnen. Laufende Projekte zeigen z.B. den Trend, dass Patienten, die in das Hausbesuchsprogramm mit Medizinischen Fachangestellten eingebunden sind, früher eine pflegerisch notwendige Betreuung erhalten.
Hinsichtlich der Finanzierung fordert der Verband dazu auf, diese EBM-Ziffer gerecht zu bewerten. Sabine Rothe: „Diese Leistungen dürfen weder zu Honorarkürzungen noch zu einer Quersubventionierung anderer Bereiche führen. Eine gute Betreuung der älteren Patienten hat ihren Preis.“