5.6.2008 | Pressemeldung
„Wir sehen die darin formulierten Standards als Grundsätze unseres beruflichen Selbstverständnisses“, erläutert Präsidentin Sabine Rothe und ergänzt: „Wir wollen damit sowohl den Patienten als auch den Partnern und Politikern im Gesundheitswesen deutlich machen, welche Rolle unsere Berufe in der Gesellschaft inne haben und dass die Kolleginnen diese Aufgaben mit Stolz und Engagement übernehmen.“
Bereits Ende April hatten sich die Mitglieder der 20. Bundeshauptversammlung auf die Grundaussagen dieser Dokumente geeinigt und den erweiterten Bundesvorstand mit der redaktionellen Überarbeitung beauftragt.
In den Berufsordnungen wird darauf verwiesen, dass Medizinische, Zahnmedizinische und Tiermedizinische Fachangestellte oft die ersten wichtigen Kontaktpersonen zwischen Patient(enhalter) und Arzt sind. An diesen Schnittstellen arbeiten sie als fester Bestandteil des Praxisteams interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammen und leisten ihren spezifischen Beitrag zur Versorgung und Betreuung der Patienten. Ihre Tätigkeitsbereiche erstrecken sich von der Assistenz bei Behandlungsabläufen und Untersuchungen über die Bereiche der Prävention und Hygiene bis hin zu Dokumentation, Kommunikation sowie Praxis- und Qualitätsmanagement.
Als Berufspflichten wurden die Anerkennung der Würde der Patienten und des Rechts auf eine individuelle, gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung und Versorgung, die Beachtung der Schweigepflicht und die Berücksichtigung des Umwelt- und des Tierschutzes formuliert. Die Fachangestellten zeigen sich verantwortlich für die Qualität und die Durchführung der an sie übertragenen Aufgaben und üben ihren Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Verantwortung aus. Um die Qualität ihrer Arbeit sicherzustellen und die eigenen Handlungsfelder zu erweitern, verpflichten sie sich, ihre fachlichen und sozialkommunikativen Kompetenzen beständig zu aktualisieren, regelmäßig Fort- und Weiterbildungen zu absolvieren und die neuesten fachbezogenen Erkenntnisse in ihre Arbeit einzubeziehen. Selbstreflexion der Arbeit und Umsetzung einer Fehlerkultur werden als Merkmale professionellen Arbeitens benannt.
Die Berufsordnungen werden auf freiwilliger Basis anerkannt. Sabine Rothe: „Wir wenden uns damit auch an die jungen Kolleginnen und Auszubildenden und wollen ihnen bewusst machen, dass unsere Berufe besondere Anforderungen stellen und wir stolz darauf sein können, diese auch zu erfüllen.“
Das in den Berufsordnungen enthaltene feierliche Versprechen kann bereits in den nächsten Tagen im Rahmen der Übergabe der Kammerbriefe nach bestandener Prüfung abgelegt werden. Die Berufsordnungen werden auf unserer Website www.vmf-online.de veröffentlicht.
Die Berufsordnungen können Sie hier nachlesen und herunterladen:
Berufsordnungen verabschiedet
In seiner jüngsten Sitzung hat der erweiterte Bundesvorstand des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. am vergangenen Wochenende in Kassel die endgültigen Fassungen der Berufsordnungen für Medizinische, Zahnmedizinische und Tiermedizinische Fachangestellte verabschiedet.„Wir sehen die darin formulierten Standards als Grundsätze unseres beruflichen Selbstverständnisses“, erläutert Präsidentin Sabine Rothe und ergänzt: „Wir wollen damit sowohl den Patienten als auch den Partnern und Politikern im Gesundheitswesen deutlich machen, welche Rolle unsere Berufe in der Gesellschaft inne haben und dass die Kolleginnen diese Aufgaben mit Stolz und Engagement übernehmen.“
Bereits Ende April hatten sich die Mitglieder der 20. Bundeshauptversammlung auf die Grundaussagen dieser Dokumente geeinigt und den erweiterten Bundesvorstand mit der redaktionellen Überarbeitung beauftragt.
In den Berufsordnungen wird darauf verwiesen, dass Medizinische, Zahnmedizinische und Tiermedizinische Fachangestellte oft die ersten wichtigen Kontaktpersonen zwischen Patient(enhalter) und Arzt sind. An diesen Schnittstellen arbeiten sie als fester Bestandteil des Praxisteams interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammen und leisten ihren spezifischen Beitrag zur Versorgung und Betreuung der Patienten. Ihre Tätigkeitsbereiche erstrecken sich von der Assistenz bei Behandlungsabläufen und Untersuchungen über die Bereiche der Prävention und Hygiene bis hin zu Dokumentation, Kommunikation sowie Praxis- und Qualitätsmanagement.
Als Berufspflichten wurden die Anerkennung der Würde der Patienten und des Rechts auf eine individuelle, gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung und Versorgung, die Beachtung der Schweigepflicht und die Berücksichtigung des Umwelt- und des Tierschutzes formuliert. Die Fachangestellten zeigen sich verantwortlich für die Qualität und die Durchführung der an sie übertragenen Aufgaben und üben ihren Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Verantwortung aus. Um die Qualität ihrer Arbeit sicherzustellen und die eigenen Handlungsfelder zu erweitern, verpflichten sie sich, ihre fachlichen und sozialkommunikativen Kompetenzen beständig zu aktualisieren, regelmäßig Fort- und Weiterbildungen zu absolvieren und die neuesten fachbezogenen Erkenntnisse in ihre Arbeit einzubeziehen. Selbstreflexion der Arbeit und Umsetzung einer Fehlerkultur werden als Merkmale professionellen Arbeitens benannt.
Die Berufsordnungen werden auf freiwilliger Basis anerkannt. Sabine Rothe: „Wir wenden uns damit auch an die jungen Kolleginnen und Auszubildenden und wollen ihnen bewusst machen, dass unsere Berufe besondere Anforderungen stellen und wir stolz darauf sein können, diese auch zu erfüllen.“
Das in den Berufsordnungen enthaltene feierliche Versprechen kann bereits in den nächsten Tagen im Rahmen der Übergabe der Kammerbriefe nach bestandener Prüfung abgelegt werden. Die Berufsordnungen werden auf unserer Website www.vmf-online.de veröffentlicht.
Die Berufsordnungen können Sie hier nachlesen und herunterladen: