9.12.2008 | Pressemeldung
Auf dieses Ergebnis einigten sich die Tarifpartner – der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V.– nun zum Ende der vergangenen Woche. Die Entscheidungsfrist war nach der Verhandlung am 14. Oktober verlängert worden.
„Wir können mit dem Abschluss zufrieden sein“, erklärt dazu die Tarifexpertin Margret Urban und ergänzt: „Zum einen kommen sicherlich viele Tiermedizinische Fachangestellte in die neu eingeführte Gehaltsgruppe II, die ihnen nochmals zehn Prozent mehr Gehalt zusichert. Voraussetzung dafür ist die Absolvierung von anerkannten und praxisrelevanten Fortbildungen. Aus unserer Erfahrung heraus können viele Kolleginnen das heute schon nachweisen.
Zum anderen lag uns auch die betriebliche Altersvorsorge sehr am Herzen. Hier wurde vereinbart, dass Mitarbeiterinnen, die 20 und mehr Wochenstunden arbeiten, und Auszubildende nach der Probezeit Anspruch auf einen monatlichen Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 30 Euro haben. Für die anderen Ausgelernten sind es monatlich 15 Euro. Wer dann zusätzlich noch Entgelt in Altersvorsorge umwandelt, erhält vom Arbeitgeber nochmals einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent des umgewandelten Betrages. Gerade angesichts der geringen Verdienste und der drohenden Altersarmut ist das ein wichtiger Schritt.“
In den Tierarztpraxen in Deutschland arbeiten ca. 10.000 Mitarbeiterinnen, die den Beruf der Tierarzthelferin bzw. ab 2006 der Tiermedizinischen Fachangestellten erlernt haben. Ihr Einstiegsgehalt beträgt ab Januar 2009 in der ersten Gehaltsgruppe 1.388,50 Euro und in der zweiten 1.527,50 Euro. Der bundesweit einheitliche Tarifvertrag ist verbindlich, wenn die Angestellte im Verband medizinischer Fachberufe e.V. und der Arbeitgeber im bpt organisiert ist.
Erfolgreicher Tarifabschluss für Mitarbeiterinnen in Tierarztpraxen
Ab 1. Januar 2009 erhöhen sich die Gehälter für Mitarbeiterinnen in Tierarztpraxen um 2,2 und zum 1. Juli 2010 um nochmals zwei Prozent. Für Auszubildende steigt die Vergütung sogar um durchschnittlich knapp zehn Prozent, ihnen steht pro Ausbildungsjahr ein Plus von 50 Euro zu. Außerdem tritt am 1. April 2009 ein Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge und Entgeltumwandlung in Kraft. Die Rahmenbedingungen zur Umsetzung sind mit der Gesundheitsrente abgestimmt.Auf dieses Ergebnis einigten sich die Tarifpartner – der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V.– nun zum Ende der vergangenen Woche. Die Entscheidungsfrist war nach der Verhandlung am 14. Oktober verlängert worden.
„Wir können mit dem Abschluss zufrieden sein“, erklärt dazu die Tarifexpertin Margret Urban und ergänzt: „Zum einen kommen sicherlich viele Tiermedizinische Fachangestellte in die neu eingeführte Gehaltsgruppe II, die ihnen nochmals zehn Prozent mehr Gehalt zusichert. Voraussetzung dafür ist die Absolvierung von anerkannten und praxisrelevanten Fortbildungen. Aus unserer Erfahrung heraus können viele Kolleginnen das heute schon nachweisen.
Zum anderen lag uns auch die betriebliche Altersvorsorge sehr am Herzen. Hier wurde vereinbart, dass Mitarbeiterinnen, die 20 und mehr Wochenstunden arbeiten, und Auszubildende nach der Probezeit Anspruch auf einen monatlichen Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 30 Euro haben. Für die anderen Ausgelernten sind es monatlich 15 Euro. Wer dann zusätzlich noch Entgelt in Altersvorsorge umwandelt, erhält vom Arbeitgeber nochmals einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent des umgewandelten Betrages. Gerade angesichts der geringen Verdienste und der drohenden Altersarmut ist das ein wichtiger Schritt.“
In den Tierarztpraxen in Deutschland arbeiten ca. 10.000 Mitarbeiterinnen, die den Beruf der Tierarzthelferin bzw. ab 2006 der Tiermedizinischen Fachangestellten erlernt haben. Ihr Einstiegsgehalt beträgt ab Januar 2009 in der ersten Gehaltsgruppe 1.388,50 Euro und in der zweiten 1.527,50 Euro. Der bundesweit einheitliche Tarifvertrag ist verbindlich, wenn die Angestellte im Verband medizinischer Fachberufe e.V. und der Arbeitgeber im bpt organisiert ist.